Eine Frau telefoniert lachend am sonnigen Gartentisch, vor ihr liegt ein Notizblock

Fragen und Antworten

Was Familien uns fragen

Die häufigsten Fragen und Antworten für Gastfamilien – übersichtlich nach Themen für Sie zusammengestellt.

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Ist ein Au-pair das Richtige für uns?

Voraussetzungen, Möglichkeiten und Antworten für Ihre erste Orientierung.

Ab wann bringt uns ein Au-pair Entlastung im Alltag?

Ein Au-pair bedeutet nicht vom ersten Tag an Entlastung. Gerade in den ersten Wochen braucht es Zeit zum Ankommen, Kennenlernen und Einlernen. Sie zeigen die Abläufe, machen Dinge gemeinsam vor und übergeben Schritt für Schritt mehr Verantwortung. …

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Alleinerziehend oder Pflegefamilie – geht das auch?

Ja. Auch als Alleinerziehende:r entsprechen Sie dem Status einer Gastfamilie. Wichtig ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt lebt. Selbstverständlich können Sie sich auch als Pflegefamilie bei uns melden – wir begleiten bereits viele Pflegefamilien in ganz Deutschland.

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Darf ein Au-pair ein Kind mit Behinderung über 18 Jahren betreuen?

Nein. Ein Au-pair darf im Rahmen des Au-pair-Programms ausschließlich Kinder unter 18 Jahren betreuen. Dies gilt für Kinder mit und ohne Behinderung.

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Kann ein Au-pair meinem Kind mit Behinderung gerecht werden?

Ja. Unsere Au-pairs stehen für Inklusion und entscheiden sich ganz bewusst dafür, ein Jahr lang in einer Familie mit einem Kind mit Behinderung zu leben. …

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Was bekommen wir im Gastfamilienbereich?

Nach der Registrierung öffnet sich für Sie Ihr persönlicher Gastfamilienbereich. Dort finden Sie unsere Agenturvorschläge, Initiativbewerbungen von Au-pairs und die gesamte Au-pair-Galerie mit Fotos, Steckbriefen und Vorstellungsvideos. Zusätzlich stehen Ihnen Informationsvideos, Checklisten, Vorlagen und Gesprächsleitfäden zur Verfügung.

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Was unterscheidet Besondere Sterne von einer klassischen Au-pair-Agentur?

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, insbesondere Familien mit Kindern mit Behinderung, Entwicklungsverzögerungen, Autismus, ADHS, ADS oder anderen besonderen Bedürfnissen durch ein Au-pair im Alltag zu unterstützen. Unsere Au-pairs entscheiden sich bewusst für Besondere Sterne und damit für Inklusion. …

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Welche Voraussetzungen muss unsere Familie erfüllen?

Um Gastfamilie werden zu können, müssen Sie dem Status einer Familie entsprechen: als Ehepaar mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder als alleinerziehende Person mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt. Mindestens ein Elternteil muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. …

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Wir haben mehrere Kinder, eines davon mit Behinderung. Geht das?

Ja, absolut. Ein Au-pair kann sowohl Ihr Kind mit Behinderung als auch die Geschwisterkinder im Alltag begleiten. …

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Au-pair auswählen und kennenlernen

Von den ersten Au-pair-Vorschlägen bis zum persönlichen Kennenlernen – hier finden Sie Antworten rund um Auswahl, Bewerbung, Sprache, Herkunft und die Entscheidung für Ihr Au-pair.

Aus welchen Ländern kommen unsere Au-pairs?

Unsere Au-pairs kommen derzeit vor allem aus Indien – insbesondere aus Kerala – sowie aus verschiedenen afrikanischen Ländern wie Sambia, Simbabwe, Uganda, Nigeria, Ruanda, Tansania und Kenia. Außerdem vermitteln wir Au-pairs aus Indonesien. …

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Bekommt das Au-pair ein Zertifikat?

Ja. Vor der Ausreise erhalten Sie von uns die Bestätigung, dass Ihr Au-pair die Vorbereitung nach unseren Standards vollständig abgeschlossen hat. Dazu gehören die verpflichtenden Praktika, die Au-pair-Akademie sowie die Teilnahme an den vorbereitenden Live-Calls. Das Au-pair selbst erhält nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat.

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Darf mein Au-pair in Deutschland Auto fahren?

Ja, grundsätzlich kann ein Au-pair mit einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis auch in Deutschland Auto fahren. Wir empfehlen unseren Au-pairs, bereits im Heimatland zusätzlich einen Internationalen Führerschein zu beantragen. Bei Führerscheinen aus Nicht-EU-/EWR-Staaten gilt die Fahrerlaubnis nach Begründung des Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich für sechs Monate. …

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Gibt es einen ärztlichen Nachweis?

Ja. Jedes Au-pair legt vor der Ausreise ein Gesundheitszeugnis vor. Dafür lässt es sich im Heimatland von einer Ärztin oder einem Arzt nach unserer Vorlage untersuchen. Das ausgestellte Gesundheitszeugnis wird anschließend im Au-pair-Profil hinterlegt und kann von der Gastfamilie eingesehen werden.

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Legen die Au-pairs ein polizeiliches Führungszeugnis vor?

Ja. Alle unsere Au-pairs legen vor der Ausreise ein polizeiliches Führungszeugnis aus ihrem Heimatland vor. Bei vielen Au-pairs ist dieses beim Kennenlernen noch nicht im Profil hinterlegt, da es häufig erst nach dem Match mit einer Gastfamilie beantragt wird.

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Männliches oder weibliches Au-pair?

Wir empfehlen, bei der Auswahl nicht nur danach zu gehen, ob Sie sich als Eltern ein männliches oder weibliches Au-pair wünschen. Entscheidend ist: Was brauchen Ihre Kinder und wer passt am besten zu ihrem Alltag? …

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Wie gut spricht ein Au-pair Deutsch?

Die gesetzliche Voraussetzung für ein Au-pair-Visum sind Deutschkenntnisse auf mindestens A1-Niveau. Das ist die erste Sprachstufe – erwarten Sie daher zu Beginn noch kein fließendes Deutsch. Einige unserer Au-pairs haben bereits A2-, B1- oder sogar B2-Kenntnisse. Das jeweilige Sprachniveau finden Sie direkt im Au-pair-Profil.

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Wie lange dürfen wir uns mit der Auswahl Zeit lassen?

So lange Sie brauchen – für die Auswahl gibt es keine feste Frist. Manche Familien entscheiden sich innerhalb weniger Tage, andere benötigen mehrere Wochen. …

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Wie läuft das Kennenlernen der Au-pairs ab?

Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Gastfamilienbereich. Dort können Sie in unserer Au-pair-Galerie alle aktuell verfügbaren Au-pairs kennenlernen. Gefällt Ihnen ein Au-pair, können Sie direkt Kontakt per WhatsApp aufnehmen und einen persönlichen Video-Call vereinbaren. …

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Wir brauchen das Führungszeugnis für das Jugendamt – geht das?

Ja, natürlich. Alle unsere Au-pairs legen vor der Ausreise ein polizeiliches Führungszeugnis aus ihrem Heimatland vor. Benötigen Sie dieses beispielsweise für das Jugendamt, teilen Sie uns das bitte im Matching-Prozess noch einmal ausdrücklich mit.

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Woran erkennen wir, ob ein Au-pair zu unserem Kind passt?

Seien Sie beim Kennenlernen so ehrlich wie möglich. Beschreiben Sie nicht nur die guten Tage, sondern auch die herausfordernden Situationen in Ihrem Familienalltag. Je besser ein Au-pair vorher weiß, was es erwartet, desto besser können beide Seiten einschätzen, ob es wirklich passt.

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Kosten und Finanzierung

Was kostet ein Au-pair monatlich – und gibt es Möglichkeiten der Kostenübernahme?

Gibt es die Möglichkeit, die Kosten für ein Au-pair erstattet zu bekommen?

Ja, eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme kann für Familien mit einem Kind mit Behinderung möglich sein. Ein möglicher Weg führt über Leistungen der Eingliederungshilfe und das Persönliche Budget, beispielsweise für Freizeitassistenz. …

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Ist eine Folgevermittlung kostenpflichtig?

Ja. Auch bei einer Folgevermittlung fällt eine Vermittlungsgebühr an. Bei Folgeaufträgen reduziert sich diese auf 1.078 € (siehe Au-pair-Vertrag). Der Ablauf und unsere Leistungen entsprechen weitgehend einer Erstvermittlung – lediglich die Vermittlungsgebühr ist für bestehende Gastfamilien reduziert.

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Was kostet ein Au-pair im Monat?

Planbar sind das Taschengeld von 280 € im Monat, der Zuschuss zum Sprachkurs von 70 € und die Krankenversicherung ab ca. 44 €. Dazu kommen Unterkunft und volle Verpflegung im eigenen Haushalt. …

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Handy & Deutschlandticket – wer übernimmt die Kosten?

Die Gastfamilie sollte sicherstellen, dass das Au-pair in Deutschland erreichbar ist – zum Beispiel mit einem einfachen Handy und einer Prepaid-SIM oder einer deutschen SIM-Karte für das eigene Handy. Ein Deutschlandticket ist nicht grundsätzlich verpflichtend. …

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Was kostet der Sprachkurs und wer zahlt ihn?

Die Gastfamilie beteiligt sich gesetzlich mit 70 € pro Monat an den Kosten für den Deutschkurs. Bei einem zwölfmonatigen Au-pair-Aufenthalt sind das insgesamt 840 €. Kostet der gewählte Sprachkurs mehr, trägt das Au-pair die darüber hinausgehenden Kosten selbst. …

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Wer zahlt den Flug?

Die Kosten für die Anreise nach Deutschland trägt grundsätzlich das Au-pair selbst. Die Gastfamilie ist nicht verpflichtet, sich an den Flugkosten zu beteiligen. …

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Was zahlen wir außer dem Taschengeld?

Neben dem Taschengeld von 280 € übernimmt die Gastfamilie den gesetzlichen Sprachkurszuschuss von 70 € monatlich, die Au-pair-Versicherung sowie die notwendige Mobilität zum Sprachkurs. Unterkunft und volle Verpflegung sind für das Au-pair ebenfalls kostenfrei. …

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Visum und Einreise

Was zwischen Zusage und Ankunft passiert — und worauf Sie Einfluss haben.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Au-pair-Visums?

Die Bearbeitungsdauer des Au-pair-Visums ist je nach Herkunftsland und zuständiger deutscher Auslandsvertretung unterschiedlich.

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Kann die Bearbeitung des Au-pair-Visums beschleunigt werden?

Nein. Auf die Bearbeitungsdauer des Visums haben weder das Au-pair noch die Gastfamilie oder wir als Agentur Einfluss. Eine Beschleunigung des Verfahrens ist grundsätzlich nicht möglich.

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Was passiert beim Botschaftstermin?

Für den Botschaftstermin benötigt das Au-pair bereits eine Gastfamilie sowie die dazugehörigen Vertrags- und Visumsunterlagen.

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Was passiert nach dem Botschaftstermin?

Nach dem Botschaftstermin beginnt die Bearbeitung des Visums. Die Unterlagen werden zunächst im Heimatland geprüft und anschließend digital an die ZAV in Bonn übermittelt. Nach deren Zustimmung wird die Rückmeldung an die deutsche Auslandsvertretung übermittelt und das Visum dort abschließend bearbeitet.

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Wann erfahren wir, ob das Visum erteilt wurde?

Sobald das Visum erteilt wurde, erhält das Au-pair eine Benachrichtigung der Botschaft. Je nach Herkunftsland wird das Visum anschließend persönlich bei der Botschaft abgeholt oder per Kurier zugestellt.

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Wann dürfen wir den Flug buchen?

Der Flug wird erst gebucht, wenn das Visum erteilt wurde und das Au-pair das Visum tatsächlich in den Händen hält.

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Muss das Au-pair genau zum Vertragsbeginn einreisen?

Nein. Der Vertragsbeginn ist das frühestmögliche Einreisedatum, ab dem das Au-pair nach Deutschland einreisen darf. Es muss nicht genau an diesem Tag anreisen.

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Wer entscheidet über das Anreisedatum?

Das konkrete Anreisedatum legen Sie als Gastfamilie gemeinsam mit Ihrem Au-pair fest. Sie können in gegenseitiger Absprache entscheiden, wann das Au-pair bei Ihnen starten und nach Deutschland einreisen soll.

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Wer bucht und bezahlt den Flug?

Bei der Flugbuchung unterstützen wir als Agentur gemeinsam mit dem Au-pair und unserer Partneragentur im Heimatland und stimmen den passenden Flug mit Ihnen als Gastfamilie ab.

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An welchen Flughafen reist das Au-pair an?

Bitte wählen Sie nach Möglichkeit einen größeren internationalen Flughafen für die Anreise aus. Flughäfen wie Frankfurt, München oder Hamburg bieten eine größere Auswahl an internationalen Verbindungen und häufig auch günstigere Flugpreise.

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Müssen wir unser Au-pair am Flughafen abholen?

Ja. Als Gastfamilie sind Sie dafür verantwortlich, Ihr Au-pair bei der Anreise am vereinbarten Flughafen abzuholen und am Ende des Au-pair-Aufenthaltes bei der Abreise entsprechend zu unterstützen.

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Was passiert, wenn sich das Visum verspätet?

Keine Sorge – bei einer verspäteten Einreise muss Ihnen die Au-pair-Zeit nicht automatisch verloren gehen.

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Muss der Au-pair-Vertrag bei einer verspäteten Einreise angepasst werden?

Nein. Der Au-pair-Vertrag muss bei einer verspäteten Einreise nicht neu ausgestellt oder angepasst werden.

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Was passiert mit der Versicherung, wenn sich die Einreise verschiebt?

Verschiebt sich die Einreise Ihres Au-pairs, informieren Sie bitte noch vor dem ursprünglich vereinbarten Versicherungsbeginn und vor der ersten Abbuchung die Dr. Walter Au-pair-Versicherung. Die Versicherung kann bis zur tatsächlichen Einreise entsprechend ruhend gestellt bzw. der Versicherungsbeginn angepasst werden.

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Wie läuft die Rückreise nach dem Au-pair-Jahr ab?

Gegen Ende der Au-pair-Zeit sollte sich das Au-pair rechtzeitig entscheiden, ob es in sein Heimatland zurückkehrt oder beispielsweise für ein FSJ oder eine Ausbildung in Deutschland bleibt.

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Was passiert, wenn das Au-pair anschließend für ein FSJ oder eine Ausbildung in Deutschland bleibt?

Möchte das Au-pair nach seinem Au-pair-Jahr für ein FSJ oder eine Ausbildung in Deutschland bleiben, muss es sich selbstständig und rechtzeitig um eine entsprechende Stelle bemühen.

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Was passiert, wenn das FSJ oder die Ausbildung nicht direkt nach der Au-pair-Zeit beginnt?

Entsteht zwischen dem Ende der Au-pair-Zeit und dem Beginn eines FSJ oder einer Ausbildung eine zeitliche Lücke, muss sich das Au-pair rechtzeitig an die zuständige Ausländerbehörde wenden.

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Kann das Au-pair-Jahr verlängert werden?

Nein. Ein Au-pair-Aufenthalt in Deutschland ist gesetzlich auf maximal 12 Monate begrenzt und kann darüber hinaus nicht verlängert werden.

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Wie alt darf die erweiterte Meldebescheinigung für den Botschaftstermin sein?

Für den Visumsantrag des Au-pairs benötigt die Gastfamilie eine erweiterte Meldebescheinigung. Diese sollte möglichst aktuell und nicht älter als maximal 12 Monate sein.

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Ankunft und Behörden

Visum, Einreise, Anmeldung und Versicherung – alles Wichtige rund um die Ankunft Ihres Au-pairs.

Wie lange dauert es, bis ein Au-pair da ist?

Der Weg bis zur Ankunft besteht aus zwei Phasen: Die Kennenlernphase dauert je nach Gastfamilie in der Regel etwa 1 bis 2 Wochen. Ab dem Botschaftstermin dauert die Bearbeitung des Visums etwa 2 bis 6 Wochen, je nach Herkunftsland.

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Wann sollte das Au-pair anreisen?

Wählen Sie für die Anreise möglichst eine ruhige Woche in Ihrem Familienalltag. Größere Reisen, Klinikaufenthalte, intensive Therapiewochen oder andere besondere Termine direkt nach der Ankunft erschweren die Eingewöhnung unnötig.

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Welche Au-pair-Versicherung sollen wir abschließen?

Wir kooperieren mit der Dr.-Walter-Au-pair-Versicherung. Die Kosten liegen bei rund 44 € pro Monat. Sie erhalten von uns eine E-Mail mit dem passenden Link, über den Sie die Versicherung abschließen können. Die Versicherung muss vor der Einreise bestehen; ohne Nachweis gibt es kein Visum.

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Welche Behördengänge stehen nach der Ankunft an?

Nach der Ankunft Ihres Au-pairs stehen einige organisatorische Schritte und Behördengänge an. Als vermittelte Gastfamilie erhalten Sie in Ihrem persönlichen Gastfamilienbereich eine übersichtliche Checkliste, die Ihnen zeigt, was wann zu erledigen ist und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

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Welche Nachrichten bekommen wir während des Visumsprozesses?

Bei jedem wichtigen Statusupdate erhalten Sie automatisch eine E-Mail von uns – zum Beispiel, wenn die Unterlagen an die Partneragentur weitergeleitet wurden, der Botschaftstermin ansteht, das Visum erteilt wurde oder die Anreise geplant werden kann. …

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Wie bekommt das Au-pair ein Bankkonto?

Das Bankkonto wird erst nach der Ankunft in Deutschland eröffnet und läuft immer auf den Namen des Au-pairs. Voraussetzung dafür ist unter anderem die Steueridentifikationsnummer, die das Au-pair nach der Anmeldung erhält.

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Arbeitszeit und Aufgaben

Arbeitszeit, freie Tage, Urlaub und Aufgaben – die wichtigsten Rahmenbedingungen für Au-pairs sind gesetzlich geregelt.

Welche Aufgaben gehören nicht zur Au-pair-Tätigkeit?

Ein Au-pair unterstützt Ihre Familie bei der Kinderbetreuung und bei leichten, mit den Kindern verbundenen Haushaltstätigkeiten. Es ersetzt jedoch weder eine Pflege- oder Fachkraft noch eine Reinigungskraft oder Haushälterin. Pflege, Medikamentengabe und therapeutische Anwendungen gehören nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs. …

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Darf das Au-pair mit in den Urlaub, auch ins Ausland?

Ja. Innerhalb des Schengen-Raums kann das Au-pair grundsätzlich gemeinsam mit seiner Gastfamilie reisen. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums kann je nach Zielland ein zusätzliches Visum erforderlich sein.

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Darf das Au-pair nebenbei arbeiten?

Nein. Eine zusätzliche Erwerbstätigkeit neben dem Au-pair-Verhältnis ist nicht zulässig. Das ist keine Regel unserer Agentur, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben für den Au-pair-Aufenthalt.

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Darf man am freien Tag kleine Handgriffe erwarten?

Grundsätzlich gilt: Ein freier Tag ist ein freier Tag. An diesem Tag werden dem Au-pair keine Arbeitsaufgaben übertragen. Gleichzeitig lebt ein Au-pair als Familienmitglied mit im Haushalt. …

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Darf mein Au-pair auch am Wochenende arbeiten?

Ja. Ihr Au-pair darf Sie selbstverständlich auch am Wochenende unterstützen. Die freien Tage müssen nicht grundsätzlich auf Samstag und Sonntag fallen. Mindestens ein Wochenende im Monat muss jedoch frei sein.

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Unser Au-pair ist abends und nachts unterwegs. Was dürfen wir regeln?

Ein Au-pair ist erwachsen und kann seine Freizeit grundsätzlich selbst gestalten. Gleichzeitig lebt es als Familienmitglied in Ihrem Haushalt. Deshalb sollten Sie von Anfang an gemeinsam besprechen, welche Absprachen Ihnen für das Zusammenleben wichtig sind. …

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Wann hat das Au-pair frei?

Ein Au-pair hat 1,5 zusammenhängende freie Tage pro Woche und mindestens ein freies Wochenende im Monat. Die freien Tage müssen nicht jede Woche auf denselben Wochentagen liegen, sondern können passend zum Familienalltag individuell vereinbart werden.

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Was ist Arbeitszeit, was Familienzeit?

Arbeitszeit ist grundsätzlich die Zeit, in der das Au-pair Anwesenheitspflicht hat oder eine konkrete Aufgabe für die Familie übernimmt. Dazu gehören Kinderbetreuung, Babysitting – auch wenn die Kinder bereits schlafen – sowie vereinbarte leichte Haushaltstätigkeiten. …

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Wie viel Urlaubsanspruch hat unser Au-pair?

Ihr Au-pair hat Anspruch auf 2 Tage bezahlten Urlaub pro Anwesenheitsmonat. Bei einem zwölfmonatigen Au-pair-Aufenthalt sind das entsprechend 24 Urlaubstage. …

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Wie viel Zeit verbringt ein Au-pair mit uns als Familie außerhalb der Arbeitszeit?

Das ist von Au-pair zu Au-pair sehr unterschiedlich. Manche Au-pairs verbringen gerne viel Zeit mit ihrer Gastfamilie, andere ziehen sich in ihrer Freizeit häufiger zurück oder treffen Freunde. Beides ist vollkommen in Ordnung. …

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Wie viele Stunden arbeitet ein Au-pair?

Ein Au-pair arbeitet höchstens 30 Stunden pro Woche und maximal 6 Stunden pro Tag, verteilt auf höchstens 5,5 Arbeitstage. Auch Babysitting zählt zur Arbeitszeit – selbst dann, wenn die Kinder bereits schlafen und das Au-pair lediglich anwesend sein und beispielsweise auf das Babyfon achten muss. …

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Zusammenleben und Ankommen

Ankommen, einleben, zusammenwachsen – und den gemeinsamen Alltag Schritt für Schritt finden.

Was passiert, wenn es nicht passt?

Nicht jede Schwierigkeit bedeutet gleich, dass es nicht passt. Wichtig sind von Anfang an eine offene und ehrliche Kommunikation, kurze Gespräche im Alltag und regelmäßige Feedback-Gespräche. Viele Missverständnisse lassen sich so frühzeitig klären. …

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Muss ein Au-pair bei der Gastfamilie wohnen?

Nicht zwingend direkt in der Wohnung oder im Haus der Gastfamilie. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für das Au-pair auch eine separate Unterkunft in unmittelbarer Nähe zur Gastfamilie zur Verfügung gestellt werden.

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Was müssen wir vor der Anreise vorbereiten?

Vor der Anreise sollten vor allem das Au-pair-Zimmer vollständig vorbereitet, die wichtigsten Abläufe innerhalb der Familie geklärt und alle organisatorischen Dinge für die ersten Tage geplant sein. …

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Unser Au-pair zieht sich zurück. Ist das normal?

Rückzug kann viele Gründe haben und muss nicht automatisch bedeuten, dass sich Ihr Au-pair bei Ihnen unwohl fühlt. Gerade in der Anfangszeit können Heimweh, die vielen neuen Eindrücke, Unsicherheit oder Überforderung eine Rolle spielen. …

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Unser Kind reagiert nicht auf das Au-pair. Was tun?

Geben Sie Ihrem Kind Zeit und versuchen Sie, nichts zu erzwingen. Ein Au-pair ist zunächst ein völlig neuer Mensch im Alltag Ihres Kindes – mit einer anderen Stimme, vielleicht einer anderen Sprache, einem anderen Aussehen und einer anderen Art der Kommunikation. …

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Was passiert in den ersten zwölf Wochen?

Die ersten zwölf Wochen legen den Grundstein für ein erfolgreiches Au-pair-Jahr. In dieser Zeit lernen sich Au-pair, Gastfamilie und Kinder wirklich kennen, Routinen entstehen und das Au-pair gewinnt zunehmend Sicherheit im Familienalltag. …

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Was passiert, wenn mein Au-pair krank wird?

Auch ein Au-pair kann natürlich krank werden. Für diesen Fall verfügt es während seines Aufenthalts über eine Krankenversicherung und kann in Deutschland ärztlich behandelt werden. Welche Kosten und Leistungen übernommen werden, hängt vom jeweiligen Versicherungstarif ab und sollte direkt mit der Versicherung geklärt werden. …

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Wie gehen wir mit unterschiedlichen Essgewohnheiten um?

Essen ist ein Stück Heimat – und gerade in den ersten Wochen kann Vertrautes sehr guttun. Ihr Au-pair muss sich nicht von heute auf morgen an die deutschen Essgewohnheiten anpassen. …

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Wie regeln wir Handynutzung und soziale Medien?

Welche Regeln für Handy, Fernsehen und soziale Medien gelten, sollten Sie von Anfang an klar mit Ihrem Au-pair besprechen. Während der Arbeitszeit darf die Handynutzung eingeschränkt werden – zum Beispiel kann vereinbart werden, dass das private Handy im Zimmer bleibt. …

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Die Zeit danach

Wenn das Jahr endet: Anschluss, Abschied und die Suche nach dem nächsten Au-pair.

Darf das Au-pair vorzeitig gehen, wenn es eine Ausbildung oder ein FSJ findet?

Viele Au-pairs aus Drittländern kommen mit einem klaren Ziel nach Deutschland: Sie möchten während ihres Au-pair-Jahres ihre Deutschkenntnisse verbessern und im Anschluss eine Ausbildung oder ein FSJ beginnen. …

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Unser Au-pair spricht schon über die Zeit danach. Normal?

Ja, absolut. Für viele Au-pairs ist das Au-pair-Jahr bewusst der erste Schritt in eine Zukunft in Deutschland. Sie möchten ihre Deutschkenntnisse verbessern und anschließend eine Ausbildung, ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst beginnen. …

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Wann suchen wir das nächste Au-pair?

Idealerweise melden Sie sich etwa drei Monate vor dem geplanten Ende des aktuellen Au-pair-Aufenthalts bei uns. So bleibt genügend Zeit, um in Ruhe ein neues Au-pair kennenzulernen, die Formalitäten zu erledigen und die Anreise zu planen. …

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Was braucht das Au-pair für eine Ausbildung oder ein FSJ?

Zunächst braucht das Au-pair eine Zusage für einen Ausbildungs- oder FSJ-Platz. Die weiteren Schritte für den Wechsel vom Au-pair-Aufenthalt in die neue Tätigkeit klärt das Au-pair anschließend mit seinem neuen Arbeitgeber bzw. Träger. Die Gastfamilie muss diesen Prozess nicht organisieren.

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Was passiert zwischen Vertragsende und Ausbildungsbeginn?

Vertragsende und Ausbildungs- oder FSJ-Beginn passen häufig nicht nahtlos aufeinander. Für diese Übergangszeit braucht das Au-pair eine neue aufenthaltsrechtliche Lösung. Das Au-pair-Visum selbst kann nicht verlängert werden. Deshalb sollte frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde aufgenommen werden.

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Kennenlernen

Mehr Unterstützung. Mehr Luft. Mehr Familienzeit.

Ein Au-pair schenkt Ihrem Kind Zeit und Ihnen wieder mehr Freiraum im Alltag.

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