Au-pair auswählen und kennenlernen
Darf mein Au-pair in Deutschland Auto fahren?
Kurze Antwort
Ja, grundsätzlich kann ein Au-pair mit einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis auch in Deutschland Auto fahren. Wir empfehlen unseren Au-pairs, bereits im Heimatland zusätzlich einen Internationalen Führerschein zu beantragen. Bei Führerscheinen aus Nicht-EU-/EWR-Staaten gilt die Fahrerlaubnis nach Begründung des Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich für sechs Monate. Eine Verlängerung um bis zu weitere sechs Monate kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
Stand: 12.08.2026
Führerschein vorhanden – aber passt Autofahren auch zu Ihrem Alltag?
Viele unserer Au-pairs besitzen bereits einen Führerschein aus ihrem Heimatland. Trotzdem bedeutet ein vorhandener Führerschein nicht automatisch, dass das Au-pair vom ersten Tag an sicher mit Ihrem Auto und Ihren Kindern durch den deutschen Straßenverkehr fahren sollte.
Je nach Herkunftsland sind die Au-pairs beispielsweise Linksverkehr, andere Verkehrsregeln, andere Beschilderungen oder ganz andere Straßenverhältnisse gewohnt. Deshalb empfehlen wir Gastfamilien, sich nach der Ankunft zunächst selbst ein Bild davon zu machen, wie sicher das Au-pair tatsächlich fährt.
Eine gemeinsame Fahrt ohne Kinder, einige Übungsfahrten auf ruhigen Straßen oder zusätzliche Fahrstunden bei einer deutschen Fahrschule können hier sinnvoll sein. Gerade wenn das Au-pair später regelmäßig Ihre Kinder zur Schule, zu Freizeitaktivitäten oder zu Terminen fahren soll, sollte Sicherheit immer vor Bequemlichkeit stehen.
Und manchmal ist Autofahren durch das Au-pair gar nicht die beste Lösung.
Wenn Sie beispielsweise selbst mit Ihrem Kind zu einer Therapie oder einem Arzttermin fahren können, kann das Au-pair währenddessen zu Hause andere Aufgaben übernehmen: sich um ein Geschwisterkind kümmern, die Wäsche zusammenlegen, Kartoffeln fürs Abendessen schälen oder den Esstisch vorbereiten.
So kommen Sie nach Hause und haben trotzdem eine echte Entlastung – ohne dass Ihr Au-pair mit Ihren Kindern fahren muss, bevor Sie sich dabei wirklich sicher fühlen.
Möchten oder müssen Sie das Au-pair regelmäßig als Fahrer einsetzen, klären Sie bitte zusätzlich vorab mit Ihrer Kfz-Versicherung, ob und unter welchen Voraussetzungen das Au-pair als Fahrer Ihres Fahrzeugs versichert ist.
Für die konkrete Anerkennung und gegebenenfalls Verlängerung der ausländischen Fahrerlaubnis ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde zuständig. Da die Voraussetzungen vom Herkunftsland und vom jeweiligen Führerschein abhängen können, empfehlen wir, dies individuell dort prüfen zu lassen.