Die Zeit danach
Was passiert zwischen Vertragsende und Ausbildungsbeginn?
Kurze Antwort
Vertragsende und Ausbildungs- oder FSJ-Beginn passen häufig nicht nahtlos aufeinander. Für diese Übergangszeit braucht das Au-pair eine neue aufenthaltsrechtliche Lösung. Das Au-pair-Visum selbst kann nicht verlängert werden. Deshalb sollte frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde aufgenommen werden.
Stand: 13.08.2026
Was dahintersteckt
Endet das Au-pair-Jahr beispielsweise im September, die Ausbildung oder das FSJ beginnt aber erst im Oktober oder November, entsteht eine zeitliche Lücke. Das ist keine Seltenheit.
Für diese Übergangszeit muss sich das Au-pair rechtzeitig an die zuständige Ausländerbehörde wenden. Liegt bereits ein Ausbildungs- oder FSJ-Vertrag vor, sollte dieser direkt mit eingereicht werden. Je nach Einzelfall kann beispielsweise eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, entscheidet ausschließlich die zuständige Ausländerbehörde.
Wichtig für die Gastfamilie: Nach Ende des Au-pair-Vertrages darf das Au-pair nicht einfach weiter als Au-pair beschäftigt werden. Bleibt es während der Übergangszeit noch bei Ihnen wohnen, lebt es bei Ihnen als Gast und nicht mehr als Au-pair.
Auch der Versicherungsschutz muss für diese Zeit neu geklärt werden, da die bisherige Au-pair-Versicherung mit dem Ende des Au-pair-Verhältnisses entsprechend angepasst bzw. durch eine passende Anschlussversicherung ersetzt werden muss.
Unser Tipp: Diese Übergangszeit frühzeitig planen und nicht erst kurz vor Vertragsende mit der Ausländerbehörde klären.