Zwei Frauen sitzen mit Unterlagen und einem Taschenrechner am Küchentisch.

Themenbereich

Kosten und Finanzierung

Was kostet ein Au-pair monatlich – und gibt es Möglichkeiten der Kostenübernahme?

Hier finden Sie Antworten rund um die laufenden Kosten eines Au-pairs, unsere einmalige Vermittlungsgebühr und die Frage, ob Kosten für Familien mit einem Kind mit Behinderung übernommen werden können.

Fragen in diesem Bereich

Gibt es die Möglichkeit, die Kosten für ein Au-pair erstattet zu bekommen?

Ja, eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme kann für Familien mit einem Kind mit Behinderung möglich sein. Ein möglicher Weg führt über Leistungen der Eingliederungshilfe und das Persönliche Budget, beispielsweise für Freizeitassistenz. …

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Ist eine Folgevermittlung kostenpflichtig?

Ja. Auch bei einer Folgevermittlung fällt eine Vermittlungsgebühr an. Bei Folgeaufträgen reduziert sich diese auf 1.078 € (siehe Au-pair-Vertrag). Der Ablauf und unsere Leistungen entsprechen weitgehend einer Erstvermittlung – lediglich die Vermittlungsgebühr ist für bestehende Gastfamilien reduziert.

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Was kostet ein Au-pair im Monat?

Planbar sind das Taschengeld von 280 € im Monat, der Zuschuss zum Sprachkurs von 70 € und die Krankenversicherung ab ca. 44 €. Dazu kommen Unterkunft und volle Verpflegung im eigenen Haushalt. …

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Handy & Deutschlandticket – wer übernimmt die Kosten?

Die Gastfamilie sollte sicherstellen, dass das Au-pair in Deutschland erreichbar ist – zum Beispiel mit einem einfachen Handy und einer Prepaid-SIM oder einer deutschen SIM-Karte für das eigene Handy. Ein Deutschlandticket ist nicht grundsätzlich verpflichtend. …

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Was kostet der Sprachkurs und wer zahlt ihn?

Die Gastfamilie beteiligt sich gesetzlich mit 70 € pro Monat an den Kosten für den Deutschkurs. Bei einem zwölfmonatigen Au-pair-Aufenthalt sind das insgesamt 840 €. Kostet der gewählte Sprachkurs mehr, trägt das Au-pair die darüber hinausgehenden Kosten selbst. …

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Wer zahlt den Flug?

Die Kosten für die Anreise nach Deutschland trägt grundsätzlich das Au-pair selbst. Die Gastfamilie ist nicht verpflichtet, sich an den Flugkosten zu beteiligen. …

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Was zahlen wir außer dem Taschengeld?

Neben dem Taschengeld von 280 € übernimmt die Gastfamilie den gesetzlichen Sprachkurszuschuss von 70 € monatlich, die Au-pair-Versicherung sowie die notwendige Mobilität zum Sprachkurs. Unterkunft und volle Verpflegung sind für das Au-pair ebenfalls kostenfrei. …

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Kennenlernen

Mehr Unterstützung. Mehr Luft. Mehr Familienzeit.

Ein Au-pair schenkt Ihrem Kind Zeit und Ihnen wieder mehr Freiraum im Alltag.

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