
Leistungen
Wer beim Persönlichen Budget wirklich weiterhilft
Den Antrag stellen Sie woanders. Die Zahl, die darin steht, kommt von uns.
Was wir übernehmen — und wer den Rest macht
Eine Finanzierung ganz oder teilweise über das Persönliche Budget kann möglich sein. Ob und in welcher Höhe, hängt von individuellen Voraussetzungen ab – beispielsweise vom Unterstützungsbedarf des Kindes, dem zuständigen Leistungsträger und den persönlichen Gegebenheiten der Familie. Eine individuelle Antragsberatung bieten wir nicht an. Nach der verbindlichen Auswahl Ihres Au-pairs erhalten Sie in Ihrem Gastfamilienbereich jedoch eine Videoserie mit allgemeinen Informationen, Erfahrungen anderer Familien und hilfreichen Tipps rund um das Persönliche Budget. Für eine individuelle Prüfung und Beratung empfehlen wir Ihnen eine unabhängige Beratungsstelle, beispielsweise eine EUTB.
Wer antwortet worauf
Fünf Fragen, fünf Türen
Zu jeder Frage gehört eine Stelle. Zwei davon sind nicht wir.
Steht uns etwas zu?
Antworteteine Beratungsstelle.
Die EUTB sitzt in jedem Bundesland und berät kostenfrei. Manche Vereine haben eigene Beratungsstellen. Gehen Sie dorthin, wo Sie sich gut aufgehoben fühlen.
Von uns kommtzwei kurze Videos — was es ist und wer zuständig ist. Ihren Anspruch prüfen wir nicht.
Was das Persönliche Budget istWie stellen wir den Antrag?
Antwortetdieselbe Stelle.
Der Antrag fragt nach Einkommen, Vermögen, Renten und Erbschaften. Das gehört in kein Vermittlungsgespräch. Und die Praxis ist in jedem Bundesland anders.
Von uns kommtnichts.
Der Weg beim Persönlichen BudgetWas kostet ein Au-pair im Jahr?
Antwortetdas beantworten wir.
Jede Position mit Stand und Quelle. Damit nennen Sie beim Träger eine Zahl, die stimmt und die Sie belegen können.
Von uns kommtdie vollständige Kostenaufstellung.
Alle Kosten im ÜberblickWelche Unterlagen will der Träger sehen?
Antwortetder Träger, und der fragt überall ähnlich.
Vier Blätter kommen von uns: Wochenplan, Abgrenzung, Vertragsentwurf, Kostenaufstellung. Formulieren und begründen tut die Beratungsstelle, nicht wir.
Von uns kommtvier Blätter, an Halt 02.
Alle Kosten im ÜberblickKönnen wir das absetzen?
AntwortetIhre Steuerberatung.
Der Au-pair-Vertrag lässt sich als Kinderbetreuungskosten einreichen. Was davon anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt.
Von uns kommtder Vertrag und die Belege.
Was Sie dafür aufheben
Zwei dieser fünf Fragen beantwortet eine Beratungsstelle, nicht wir.
Was einen Antrag meistens aufhält
Den Antrag stellen Sie woanders. Die Zahl, die darin steht, kommt von uns.
Wer Sie kostenlos berät
Gehen Sie zu der Stelle, bei der Sie sich gut aufgehoben fühlen. Die EUTB ist eine davon, nicht die einzige.
Was Sie für die Steuer aufheben
Ein Au-pair-Vertrag kann als Kinderbetreuungskosten eingereicht werden. Was anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt.
- Den unterschriebenen Au-pair-VertragDas Blatt, auf dem Laufzeit und Leistungen stehen.
- Die Belege der monatlichen ÜberweisungenTaschengeld und Zuschüsse, Monat für Monat.
- Die Unterlagen des Au-pair-KontosKontoeröffnung und Umsätze, nicht das Bargeld.
Vorbereitung
Drei Dinge, die Sie vorher wissen sollten
Vor dem Antrag gefragt
Fragen zum Persönlichen Budget
Beraten Sie zum Persönlichen Budget?
Nein. Wir weisen nur darauf hin.
Wir sind eine Vermittlungsagentur, keine Beratungsstelle. Ein Antrag fragt nach Einkommen, Vermögen, Renten und Erbschaften. Die Praxis ist zudem in jedem Bundesland anders. Wir schätzen Ihren Fall nicht ein. Wir sagen Ihnen, dass es diese Möglichkeit gibt — und wir liefern die Unterlagen, die der Träger sehen will.
Muss ich zur EUTB gehen?
Nein. Jede Beratungsstelle ist recht.
Die EUTB nennen wir, weil sie in jedem Bundesland sitzt und kostenfrei berät. Sie ist nicht die einzige Adresse. Manche Vereine haben eigene Beratungsstellen, und die kennen ihr Thema oft sehr genau. Gehen Sie dorthin, wo Sie sich gut aufgehoben fühlen.
Bekommen wir die Kosten erstattet?
Das entscheidet der Träger, nicht wir.
Wir sagen keine Kostenübernahme zu, in keiner Form. Ob und in welcher Höhe etwas übernommen wird, entscheidet der Träger nach Ihrem Fall.
Können wir das Au-pair steuerlich absetzen?
Der Vertrag lässt sich einreichen.
Ein Au-pair-Vertrag kann bei der Steuererklärung als Kinderbetreuungskosten eingereicht werden. Heben Sie den Vertrag und die Überweisungsbelege auf. Ob und wie viel bei Ihnen anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt — und dazu berät Sie Ihre Steuerberatung.
Nächster Schritt
Mehr Unterstützung. Mehr Luft. Mehr Familienzeit.
Ein Au-pair schenkt Ihrem Kind Zeit und Ihnen wieder mehr Freiraum im Alltag.