Vermittlungsbedingungen für Gastfamilien.
1. Vertragsgrundlagen
Gegenstand des mit Au-pair Agentur „Besondere Sterne“ zustande kommenden Vertrages ist die Vermittlung eines Au-pairs für die Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit. Der Auftraggeber bestätigt, dass er das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit für deutsche Gastfamilien gelesen hat und die darin genannten Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt.
1.1. Pflichten des Auftragnehmers
Im Folgenden werden die zu erbringenden Leistungen von Au-pair Agentur „Besondere Sterne“ aufgeführt:
- a) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber ausführlich über die derzeitigen Bestimmungen des Au-pair Programms in der BRD (siehe Merkblatt BfA Info für Gasteltern).
- b) Überlassung von Bewerberdaten wie z. B. komplette Adressangaben, Fragebogen, Fotos etc. der Au-pair-Bewerber.
- c) Erstellung aller notwendigen Anträge für eine Visumserteilung (Einladungsschreiben, Au-pair-Verträge etc.).
- d) Hilfe bei der Abwicklung der Visums- bzw. Einladungsformalitäten und der Arbeitsgenehmigung.
- e) Als Serviceleistungen bietet die Au-pair Agentur eine empfohlene Au-pair-Versicherung an, gibt telefonische Tipps für Sprachschulen, Kontoeröffnung und Handyvertrag.
- f) Ansprechpartner bei organisatorischen Fragen: Wir stehen den Gastfamilien während der Vertragslaufzeit als kompetenter Ansprechpartner bei organisatorischen Fragen rund um das Au-pair-Programm zur Verfügung.
Hinweis: Zu unseren Aufgaben als Au-pair Agentur zählen ausschließlich organisatorische Fragen wie Visum, Versicherung, Vertragsformalitäten oder die Klärung von rechtlichen Rahmenbedingungen des Au-pair-Programms. Wir bitten davon Abstand zu nehmen, uns mit allgemeinen Alltagssituationen, persönlichen Konflikten oder Fragen zur individuellen Leistung des Au-pairs zu kontaktieren. Diese Themen sind unmittelbar zwischen Gastfamilie und Au-pair zu besprechen und fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Agentur. Individuelle Beratungsgespräche zu diesen Themen während der Au-pair-Zeit können wir daher nicht anbieten.
Unsere Aufgabe als Agentur ist die Vermittlung sowie die Vorbereitung der Au-pairs. Wir übernehmen jedoch keine Verantwortung für die individuelle Leistung, das Verhalten oder die Integration des Au-pairs im Alltag. Themen wie Motivation, Erziehungsstil, Umgang mit den Kindern oder persönliche Konflikte liegen in der Verantwortung der Gastfamilie.
Die Au-pair-Agentur „Besondere Sterne“ ist eine Vermittlungsagentur und stellt Gastfamilien Au-pair-Kandidatinnen vor. Die Auswahl des Au-pairs erfolgt ausschließlich durch die Gastfamilie nach eigenem Ermessen auf Grundlage der bereitgestellten Profile und Beratungsgespräche.
Das Au-pair-Programm ist ein kulturelles Austauschprogramm und stellt keine pädagogische, therapeutische oder medizinische Fachausbildung dar. Die persönliche Passung zwischen Au-pair und Gastfamilie kann erst im gemeinsamen Alltag entstehen und liegt nicht im Verantwortungsbereich der Agentur.
2. Vermittlungsgebühr und Regelung bei Kündigung
Die Vermittlungsgrundgebühr in Höhe von 1.178 € (Gesamtkosten) wird bei Auftragserteilung und nach Zusage des Au-pairs fällig. Die Gebühr ist unabhängig davon zu bezahlen, ob das Au-pair-Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt wird oder nicht, und wird nicht zurückerstattet.
Neuvermittlung innerhalb der ersten vier Wochen nach Ankunft des Au-pairs: Meldet sich die Gastfamilie innerhalb von vier Wochen nach Ankunft des Au-pairs mit dem Wunsch nach einer Neuvermittlung, erhält sie für die neue Vermittlung einen Nachlass von 50 % auf die reguläre Vermittlungsgebühr (d. h. 589 €).
Kündigung und Abreise: Im Falle einer Beendigung des Au-pair-Verhältnisses innerhalb der ersten vier Wochen kann die Gastfamilie nicht erwarten, dass das bisherige Au-pair bis zur Ankunft eines neuen Au-pairs in der Familie bleibt. Die weitere Vermittlung des bisherigen Au-pairs kann höchstens für zwei Monate nach der Anreise aufrechterhalten werden, damit das Au-pair mindestens zehn Monate gültiges Visum behält und realistische Chancen auf eine Neuvermittlung bei einer anderen Gastfamilie hat.
Folgeaufträge und Wechsel-Au-pairs: Bei Folgeaufträgen (erneute Vermittlung nach einem abgeschlossenen Au-pair-Jahr) reduziert sich die Vermittlungsgebühr auf 1.078 € Gesamtkosten. Für Wechsel-Au-pairs oder Au-pairs mit einem kürzeren Aufenthalt beträgt die Vermittlungsgebühr 89 € pro verbleibendem Visumsmonat zum Zeitpunkt der Neuvermittlung. Beispiel: 8 Monate Restvisum = 8 × 89 € = 712 €.
Gebührenübersicht:
- Standardvermittlung pro Au-pair: 1.178 €
- Neuvermittlung innerhalb der ersten vier Wochen: 589 €
- Folgeauftrag nach einem Jahr: 1.078 €
- Wechsel-Au-pair / kürzerer Aufenthalt: 89 € pro Restmonat (z. B. 8 Monate = 712 €)
Alle Gebühren sind nach Rechnungserhalt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen.
3. Kündigung des Au-pair-Verhältnisses
Das Verhältnis kann nur aus wichtigem Grund von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt oder nur aus einem schwerwiegenden Grund einseitig fristlos gekündigt werden. Auf jeden Fall ist Au-pair Agentur „Besondere Sterne“ umgehend schriftlich unter Angabe der Gründe zu benachrichtigen. Es sollte gewährleistet sein, dass das Au-pair so lange in der Familie bleiben kann, bis für das Au-pair eine neue Gastfamilie gefunden wird. Erfolgt die Trennung von einem Au-pair mit einem geplanten 12-monatigen Aufenthalt innerhalb der ersten 4 Wochen nach Einreise, erhält die Gastfamilie Anspruch auf eine Neuvermittlung mit 50 % Rabatt. Die Garantieleistung entfällt für Wechsel-Au-pairs, Au-pairs, die durch Eigeninitiativbewerbung vermittelt werden, und Au-pairs mit einem geplanten Aufenthalt von weniger als 12 Monaten.
4. Rücktritt
Sollte die Gastfamilie aus Gründen, die Au-pair Agentur „Besondere Sterne“ nicht zu verschulden hat, vom Vertrag zurücktreten, so ist die Hälfte der Gebühr zzgl. der Bearbeitungsgebühr sofort fällig. Sollte das Au-pair aus Gründen, die Au-pair Agentur „Besondere Sterne“ nicht zu verschulden hat, absagen oder nicht einreisen, erhält die Gastfamilie Anspruch auf eine kostenlose Neuvermittlung. Wird die Dienstleistung von der Gastfamilie in Auftrag gegeben, aber vor Au-pair-Vertragsabschluss wieder zurückgenommen, wird immer unsere Bearbeitungsgebühr von 100 € fällig. Entstehen in diesem Fall dem Au-pair z. B. Reisekosten, sind diese von der Gastfamilie ebenfalls zu übernehmen. Die Gastfamilie informiert Au-pair Agentur „Besondere Sterne“ über die Anreise des Au-pairs sowie über wichtige Änderungen, die den Au-pair-Aufenthalt betreffen. Die Gastfamilie holt das Au-pair vom Ankunftsort ab und stellt sicher, dass vor Einreise des Au-pairs eine Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen ist.
5. Höhere Gewalt & rechtliche Einschränkungen
Ausschluss der Rückzahlung bei behördlichen Hinderungsgründen / höherer Gewalt: Die Au-pair Agentur „Besondere Sterne“ erbringt ihre vertraglich geschuldete Dienstleistung mit Abschluss des Auswahl- und Vermittlungsprozesses. Dazu zählen insbesondere: die persönliche Beratung der Gastfamilie, die Bewerberauswahl und -vorstellung, das Matching auf Basis individueller Familienbedürfnisse, die Koordination mit der Partneragentur im Herkunftsland, die Begleitung der Kommunikation mit dem Au-pair, die Prüfung und Erfassung der Bewerbungsunterlagen, die Vorbereitung und Übersendung der Vertragsdokumente per Mail an das Au-pair oder die zuständige Partneragentur. Mit Durchführung dieser Leistungen gilt der Vermittlungsauftrag als vollständig erfüllt – unabhängig davon, ob das Au-pair letztlich einreisen kann oder ein Visum erhält. Sollte die Einreise durch Umstände verhindert werden, die nicht im Verantwortungsbereich der Agentur liegen – insbesondere durch die vollständige oder faktische Einstellung des Au-pair-Programms, das Ausbleiben von Visumterminen oder unverhältnismäßig hohe Gebühren bzw. administrative Hürden im Herkunftsland des Au-pairs –, so liegt ein Fall höherer Gewalt bzw. ein rechtliches Hindernis außerhalb unserer Kontrolle vor. Ein Rückzahlungsanspruch der gezahlten Vermittlungsgebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen, da die vertraglich vereinbarte Leistung durch die Agentur vollständig erbracht wurde. Sofern es möglich ist, bietet die Agentur der Gastfamilie freiwillig und aus Kulanz eine einmalige kostenfreie Neuvermittlung an. Sollte jedoch die Programmgrundlage dauerhaft entfallen oder eine Neuvermittlung objektiv nicht mehr möglich sein, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
6. Behördliches Genehmigungsverfahren
Nach Eintreffen des Au-pairs verpflichtet sich die Gastfamilie, alle weiteren Behördengänge zeitnah zu erledigen und die daraus entstehenden Kosten zu übernehmen, u. a.: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt; Beantragung einer Arbeitserlaubnis bei der Agentur für Arbeit (bei Wechsel-Au-pairs).
7. Haftung
Die Dienstleistung von Au-pair Agentur „Besondere Sterne“ beschränkt sich auf die Vermittlung und die Betreuung eines Au-pairs sowie auf die Betreuung der Gastfamilie während des Aufenthaltes des Au-pairs. Au-pair Agentur „Besondere Sterne“ übernimmt keine Garantie für die Dauer und das Gelingen des Au-pair-Aufenthaltes. Ebenso übernimmt Au-pair Agentur „Besondere Sterne“ keinerlei Haftung gegenüber dem Au-pair und der Gastfamilie. Des Weiteren haftet Au-pair Agentur „Besondere Sterne“ nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, die das Au-pair gegenüber der Gastfamilie macht, oder für evtl. zusätzlich entstehende Kosten, Schäden oder Zahlungsverpflichtungen, die das Au-pair verursacht, weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber Dritten. Auch nicht für eine negative Entscheidung der Behörden beim Visumantrag bzw. für eine verspätete oder ausbleibende Einreise des Au-pairs.
8. Datenschutz
Die Angaben der Familie werden vertraulich behandelt und bei Au-pair Agentur „Besondere Sterne“ gespeichert. Die Daten werden lediglich an das ausgewählte Au-pair und an die Partneragenturen weitergegeben.
9. Sonstiges
Der Gastfamilie ist es ausdrücklich untersagt, Adressen bzw. Daten von Au-pairs sowie Partneragenturen, die sie von Au-pair Agentur „Besondere Sterne“ erhalten hat, an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Au-pair Agentur „Besondere Sterne“ behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au-pairs, die nachweislich falsche Angaben zur Vermittlung machen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Richtlinien des EU-Abkommens für Au-pairs nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen.
10. Schlussbestimmung
Eigenmächtige Ergänzungen sowie Änderungen dieses Vertrags bzw. der Verträge sind unwirksam. Sollten Teile dieses Vertrags ungültig oder unwirksam sein, behält der Rest seine Gültigkeit (salvatorische Klausel). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.