Visum und Einreise

Was passiert, wenn das FSJ oder die Ausbildung nicht direkt nach der Au-pair-Zeit beginnt?

Kurze Antwort

Entsteht zwischen dem Ende der Au-pair-Zeit und dem Beginn eines FSJ oder einer Ausbildung eine zeitliche Lücke, muss sich das Au-pair rechtzeitig an die zuständige Ausländerbehörde wenden.

Stand: 20.08.2026

Was dahintersteckt

Endet die Au-pair-Zeit beispielsweise Ende Februar und beginnt die Ausbildung erst im April, entscheidet ausschließlich die Ausländerbehörde, ob und auf welcher rechtlichen Grundlage das Au-pair während des Monats März in Deutschland bleiben darf. Gegebenenfalls kann hierfür eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.

Auf diese Entscheidung haben wir als Au-pair-Agentur keinen Einfluss.

Wird der weitere Aufenthalt erlaubt, kann das ehemalige Au-pair beispielsweise weiterhin als Gast bei der bisherigen Gastfamilie wohnen. Es ist in dieser Zwischenzeit jedoch nicht mehr als Au-pair tätig. Für diesen Zeitraum muss außerdem auf einen passenden separaten Versicherungsschutz geachtet werden.