Kosten und Finanzierung
Gibt es die Möglichkeit, die Kosten für ein Au-pair erstattet zu bekommen?
Kurze Antwort
Ja, eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme kann für Familien mit einem Kind mit Behinderung möglich sein. Ein möglicher Weg führt über Leistungen der Eingliederungshilfe und das Persönliche Budget, beispielsweise für Freizeitassistenz. Ob und in welchem Umfang dies in Ihrem individuellen Fall möglich ist, muss jedoch eine Beratungsstelle bzw. der zuständige Leistungsträger prüfen.
Stand: 12.08.2026
Kostenübernahme über das Persönliche Budget
Familien mit einem Kind mit Behinderung können prüfen lassen, ob Freizeitassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe bewilligt und über ein Persönliches Budget finanziert werden kann. Darüber kann es – abhängig vom individuellen Fall – möglich sein, Kosten, die durch das Au-pair entstehen, ganz oder teilweise abzudecken.
Welche Leistungen Ihrem Kind zustehen, welcher Leistungsträger zuständig ist und welche Kosten tatsächlich übernommen werden können, hängt von verschiedenen individuellen Voraussetzungen ab. Deshalb können und dürfen wir als Au-pair-Agentur keine individuelle Antragsberatung anbieten und auch keine Zusage zur Kostenübernahme machen.
Wir möchten Sie aber unbedingt auf diese Möglichkeit aufmerksam machen. Für eine individuelle Prüfung empfehlen wir Ihnen eine unabhängige Beratungsstelle, beispielsweise die EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Die Beratung ist kostenfrei und bundesweit verfügbar. Dort können Sie Ihre persönliche Situation besprechen und klären, welche Möglichkeiten für Ihr Kind bestehen.
Nach der verbindlichen Auswahl Ihres Au-pairs erhalten Sie zusätzlich in Ihrem Gastfamilienbereich unsere Videoserie zum Persönlichen Budget mit allgemeinen Informationen, Erfahrungen anderer Familien sowie Tipps und Hinweisen rund um das Thema.