Au-pair auswählen und kennenlernen

Wir brauchen das Führungszeugnis für das Jugendamt – geht das?

Kurze Antwort

Ja, natürlich. Alle unsere Au-pairs legen vor der Ausreise ein polizeiliches Führungszeugnis aus ihrem Heimatland vor. Benötigen Sie dieses beispielsweise für das Jugendamt, teilen Sie uns das bitte im Matching-Prozess noch einmal ausdrücklich mit.

Stand: 12.08.2026

Führungszeugnis für Pflegefamilien

Viele unserer Gastfamilien haben Pflegekinder und benötigen das polizeiliche Führungszeugnis des Au-pairs für das zuständige Jugendamt.

Grundsätzlich ist das kein Problem: Jedes unserer Au-pairs muss vor der Ausreise ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Da dieses bei vielen Au-pairs erst nach dem Matching beantragt wird, bitten wir Sie lediglich, uns frühzeitig mitzuteilen, wenn Sie das Dokument zusätzlich für Ihr Jugendamt benötigen.

Wir geben diese Information dann auch an unsere Partneragentur im Heimatland weiter und achten darauf, dass das Führungszeugnis entsprechend vorliegt.

Unser Tipp: Erwähnen Sie den Bedarf einfach noch einmal ausdrücklich im Matching-Prozess – dann wissen alle Beteiligten Bescheid und das Thema kann direkt mit eingeplant werden.