Ist ein Au-pair das Richtige für uns?
Welche Voraussetzungen muss unsere Familie erfüllen?
Kurze Antwort
Um Gastfamilie werden zu können, müssen Sie dem Status einer Familie entsprechen: als Ehepaar mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder als alleinerziehende Person mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt. Mindestens ein Elternteil muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem benötigt das Au-pair ein eigenes möbliertes Zimmer im Haushalt der Familie oder in unmittelbarer Nähe.
Wichtig: Für eine Vermittlung über Besondere Sterne benötigt Ihr Kind keine bestimmte Diagnose und Sie müssen uns auch keinen Nachweis über eine Behinderung vorlegen.
Stand: 12.08.2026
Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick
Damit Sie ein Au-pair aufnehmen können, müssen einige grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Familienstatus
In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren. Sie können als Ehepaar bzw. Familie oder auch als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater Gastfamilie werden.
Deutsche Staatsbürgerschaft
Mindestens ein Elternteil der Gastfamilie besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.
Ein eigenes Zimmer für das Au-pair
Ihr Au-pair benötigt ein eigenes, möbliertes Zimmer, in das es sich zurückziehen kann. Dieses kann sich direkt im Haushalt der Familie oder in unmittelbarer Umgebung befinden – beispielsweise bei den Großeltern oder in einer geeigneten Unterkunft bei Nachbarn. Auch ein geeignetes Souterrain-Zimmer mit Tageslichtfenster kann grundsätzlich infrage kommen.
Unterkunft und Verpflegung
Das Au-pair lebt als Familienmitglied bei Ihnen. Unterkunft und vollständige Verpflegung stellen Sie während der Au-pair-Zeit kostenfrei zur Verfügung.
Keine Diagnose erforderlich
Besondere Sterne ist auf Familien mit Kindern mit Behinderung, Entwicklungsverzögerungen, Autismus, ADHS, ADS und anderen besonderen Bedürfnissen spezialisiert. Eine Diagnose ist jedoch keine Voraussetzung für eine Vermittlung über unsere Agentur.
Wir sind für Familien da, die sich bewusst ein besonders vorbereitetes Au-pair wünschen – unabhängig davon, ob für ihr Kind eine offizielle Diagnose vorliegt. Sie müssen uns daher keinen entsprechenden Nachweis vorlegen.