Ist ein Au-pair das Richtige für uns?

Darf ein Au-pair ein Kind mit Behinderung über 18 Jahren betreuen?

Kurze Antwort

Nein. Ein Au-pair darf im Rahmen des Au-pair-Programms ausschließlich Kinder unter 18 Jahren betreuen. Dies gilt für Kinder mit und ohne Behinderung.

Stand: 26.08.2026

Warum das Lebensalter zählt

Entscheidend ist dabei das tatsächliche Lebensalter und nicht der Entwicklungsstand des Kindes.

Auch wenn ein junger Erwachsener mit Behinderung beispielsweise den Entwicklungsstand eines vierjährigen Kindes hat und weiterhin umfassende Unterstützung im Alltag benötigt, darf die Betreuung nach Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mehr im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses erfolgen.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Regelung unserer Agentur, sondern um die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Au-pair-Programms. Eine Ausnahme aufgrund einer Behinderung oder eines niedrigeren Entwicklungsstandes ist daher leider nicht möglich.