Arbeitszeit und Aufgaben
Darf das Au-pair nebenbei arbeiten?
Kurze Antwort
Nein. Eine zusätzliche Erwerbstätigkeit neben dem Au-pair-Verhältnis ist nicht zulässig. Das ist keine Regel unserer Agentur, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben für den Au-pair-Aufenthalt.
Stand: 13.08.2026
Keine zusätzliche Erwerbstätigkeit
Der Aufenthalt des Au-pairs in Deutschland ist an den Zweck der Au-pair-Beschäftigung gebunden. Eine weitere Beschäftigung oder ein zusätzlicher Nebenjob ist daher nicht erlaubt.
Auch wenn das Au-pair außerhalb seiner vereinbarten Au-pair-Arbeitszeiten freie Zeit hat, darf diese nicht für eine zusätzliche Erwerbstätigkeit genutzt werden.