Arbeitszeit und Aufgaben

Darf das Au-pair nebenbei arbeiten?

Kurze Antwort

Nein. Eine zusätzliche Erwerbstätigkeit neben dem Au-pair-Verhältnis ist nicht zulässig. Das ist keine Regel unserer Agentur, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben für den Au-pair-Aufenthalt.

Stand: 13.08.2026

Keine zusätzliche Erwerbstätigkeit

Der Aufenthalt des Au-pairs in Deutschland ist an den Zweck der Au-pair-Beschäftigung gebunden. Eine weitere Beschäftigung oder ein zusätzlicher Nebenjob ist daher nicht erlaubt.

Auch wenn das Au-pair außerhalb seiner vereinbarten Au-pair-Arbeitszeiten freie Zeit hat, darf diese nicht für eine zusätzliche Erwerbstätigkeit genutzt werden.