Arbeitszeit und Aufgaben

Welche Aufgaben gehören nicht zur Au-pair-Tätigkeit?

Kurze Antwort

Ein Au-pair unterstützt Ihre Familie bei der Kinderbetreuung und bei leichten, mit den Kindern verbundenen Haushaltstätigkeiten. Es ersetzt jedoch weder eine Pflege- oder Fachkraft noch eine Reinigungskraft oder Haushälterin.

Pflege, Medikamentengabe und therapeutische Anwendungen gehören nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs. Auch die professionelle oder grundlegende Reinigung des Haushalts ist keine Au-pair-Tätigkeit.

Stand: 13.08.2026

Wo liegen die Grenzen?

Ein Au-pair ist ein junger Mensch im kulturellen Austausch und in erster Linie zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung in Ihrer Familie.

Nicht zu den Aufgaben gehören die medizinische oder pflegerische Versorgung eines Kindes, die Gabe von Medikamenten oder therapeutische Anwendungen. Diese Verantwortung bleibt bei den Eltern und gegebenenfalls bei qualifiziertem Fachpersonal.

Auch eine Grundreinigung des Haushalts gehört nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs. Dazu zählen beispielsweise das Reinigen von Toiletten und Badezimmern, Fensterputzen, intensive Boden- oder Möbelreinigung oder andere Tätigkeiten, für die üblicherweise eine Reinigungskraft eingesetzt wird.

Zu den typischen Au-pair-Tätigkeiten gehören dagegen die Betreuung der Kinder, leichte Haushaltstätigkeiten rund um die Kinder sowie die Zubereitung einfacher Mahlzeiten für die Kinder.