
Persönliches Budget
Persönliches Budget für Kinder mit Behinderung – einfach erklärt
Viele Familien mit einem Kind mit Behinderung kennen Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Schulbegleitung oder andere Unterstützungsleistungen.
Vom Persönlichen Budget haben dagegen viele Eltern noch nie gehört.
Dabei kann es für manche Familien eine interessante Möglichkeit sein, notwendige Unterstützung für ihr Kind individueller und selbstbestimmter zu organisieren.
Genau deshalb möchten wir bei Besondere Sterne aufklären und Familien überhaupt erst auf diese Möglichkeit aufmerksam machen.
Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget ist kein zusätzliches Geld und keine neue Sozialleistung.
Es ist eine andere Form, bestimmte Leistungen zu erhalten, auf die ein Mensch aufgrund seines individuellen Unterstützungsbedarfs Anspruch hat.
Statt ausschließlich eine vorgegebene Sach- oder Dienstleistung zu erhalten, können budgetfähige Leistungen auf Antrag in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden – in der Regel als Geldleistung.
Die gesetzliche Grundlage findet sich insbesondere in § 29 SGB IX.
Der Grundgedanke dahinter ist mehr Selbstbestimmung: Leistungsberechtigte sollen stärker selbst entscheiden können, wann, wo, wie und von wem die notwendige Unterstützung erbracht wird.
Auch Eltern können für ihr leistungsberechtigtes Kind mit Behinderung ein Persönliches Budget beantragen, beispielsweise für bestimmte Assistenz- oder Pflegeleistungen.
Wie kann das bei einem Kind konkret aussehen?
Vielleicht möchte Ihr Kind zum Kinderturnen.
Es könnte grundsätzlich mitmachen – kann dort aufgrund seiner Behinderung aber nicht ohne Begleitung bleiben.
Oder Ihr Kind möchte:
- zum Fußballtraining,
- in den Musikunterricht,
- zum Reiten,
- auf den Spielplatz,
- Freunde besuchen,
- an einem Ferienangebot teilnehmen oder
- andere Freizeitaktivitäten wahrnehmen.
Ohne Unterstützung ist diese Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vielleicht nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Dann stellt sich nicht zuerst die Frage:
„Wie viel Persönliches Budget bekommen wir?"
Sondern:
„Welchen konkreten Unterstützungsbedarf hat unser Kind?"
Erst kommt der Bedarf – dann das Budget
Das ist eigentlich der wichtigste Punkt, um das Persönliche Budget zu verstehen.
Die Familie beschreibt gegenüber dem zuständigen Leistungsträger, wo und warum ihr Kind Unterstützung benötigt.
Zum Beispiel:
Unser Kind kann nicht alleine zum Kinderturnen gehen.
Es benötigt während der Aktivität eine vertraute Begleitperson.
Es braucht Unterstützung bei der Orientierung und bei Übergängen.
Es benötigt Hilfe bei der Kommunikation.
Es kann Gefahren nicht zuverlässig einschätzen und deshalb nicht ohne Begleitung auf dem Spielplatz oder unterwegs sein.
Oder:
Unser Kind benötigt regelmäßig Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und sozialer Teilhabe an bestimmten Wochentagen.
Im Rahmen der Bedarfsermittlung wird anschließend geprüft und festgestellt, welche Unterstützung erforderlich und von einem Leistungsträger zu erbringen ist.
Die Höhe eines Persönlichen Budgets richtet sich deshalb nach diesem individuell festgestellten Bedarf – nicht allein nach einer Diagnose oder einem bestimmten Behinderungsgrad.
Nicht die Diagnose entscheidet
Es gibt deshalb keine Tabelle nach dem Prinzip:
Down-Syndrom = Betrag X.
Autismus = Betrag Y.
Körperliche Behinderung = Betrag Z.
Zwei Kinder mit derselben Diagnose können vollkommen unterschiedliche Unterstützungsbedarfe haben.
Das eine Kind benötigt vielleicht nur Begleitung bei bestimmten Freizeitaktivitäten.
Ein anderes benötigt deutlich mehr Assistenz.
Entscheidend ist deshalb:
Wo wird die Teilhabe des konkreten Kindes durch seine Behinderung eingeschränkt – und welche Unterstützung ist notwendig, um diese Teilhabe zu ermöglichen?
Was passiert, wenn ein Assistenzbedarf festgestellt wird?
Wird eine entsprechende Leistung bewilligt, kann die Familie beantragen beziehungsweise vereinbaren, diese budgetfähige Leistung als Persönliches Budget zu erhalten.
Der zuständige Leistungsträger und die leistungsberechtigte Person beziehungsweise ihre Vertretung schließen grundsätzlich eine Zielvereinbarung.
Darin wird unter anderem festgehalten, welche Ziele erreicht werden sollen, welcher Bedarf gedeckt werden soll, welche Nachweise gegebenenfalls erforderlich sind und wie hoch das Budget ist.
Dann entsteht die eigentliche Besonderheit des Persönlichen Budgets:
Die Familie bekommt mehr Möglichkeiten, die bewilligte Unterstützung selbst zu organisieren.
Sie ist also nicht zwingend darauf angewiesen, dass beispielsweise ausschließlich ein bestimmter Dienst eine Assistenzperson schickt.
Das BMAS beschreibt Budgetnehmer ausdrücklich als Personen, die Leistungen selbst einkaufen und je nach Gestaltung auch selbst Arbeitgeber einer Assistenzperson sein können.
Ein vereinfachtes Beispiel
Stellen wir uns ein Kind vor, bei dem festgestellt wurde, dass es für bestimmte Bereiche seiner Freizeit und sozialen Teilhabe regelmäßig Assistenz benötigt.
Das Kind braucht beispielsweise:
montags Begleitung zum Kinderturnen,
mittwochs Unterstützung beim Musikunterricht,
freitags eine Begleitperson für eine Freizeitaktivität
und darüber hinaus Unterstützung bei weiteren vereinbarten Teilhabeaktivitäten.
Der zuständige Leistungsträger stellt den konkreten Bedarf fest und bewilligt dafür eine entsprechende Leistung.
Wenn diese Leistung als Persönliches Budget ausgeführt wird, kann die Familie im Rahmen des Bescheids und der Zielvereinbarung selbst organisieren, wer diese bewilligte Assistenzleistung erbringt.
Genau an dieser Stelle kann – wenn der zuständige Leistungsträger die konkrete Gestaltung akzeptiert – auch die Frage entstehen:
Kann unser Au-pair einen Teil dieser Assistenz übernehmen?
Persönliches Budget und Au-pair
Ein Au-pair kann im Alltag eines Kindes mit Behinderung beispielsweise als vertraute Freizeitassistenz und Begleitperson unterstützen.
Es kann mit zum Kinderturnen gehen.
Das Kind zum Sport begleiten.
Mit auf den Spielplatz gehen.
Bei einer Freizeitaktivität unterstützen.
Kommunikation erleichtern.
Oder einfach die zusätzliche Person sein, ohne die das Kind an einer bestimmten Aktivität nicht teilnehmen könnte.
Ob die konkrete Assistenzleistung eines Au-pairs aus dem Persönlichen Budget finanziert werden darf, muss jedoch immer individuell mit dem zuständigen Leistungsträger geklärt werden.
Entscheidend sind der festgestellte Bedarf, die bewilligte Leistung und die Bedingungen des Bescheids beziehungsweise der Zielvereinbarung.
Deshalb können wir nicht pauschal sagen:
„Ein Au-pair wird über das Persönliche Budget bezahlt."
Aber wir können Familien darauf aufmerksam machen, dass es sinnvoll sein kann, diese Möglichkeit im individuellen Verfahren prüfen zu lassen.
Wie viele Stunden können bewilligt werden?
Auch dafür gibt es keine pauschale Antwort.
Vielleicht wird für ein Kind ein Unterstützungsbedarf für wenige Stunden pro Woche festgestellt.
Bei einem anderen Kind ist der Bedarf deutlich höher.
Die Höhe des Persönlichen Budgets soll den individuell festgestellten Bedarf decken.
Deshalb sollte eine Familie im Verfahren möglichst konkret beschreiben:
Wann braucht unser Kind Unterstützung?
Wie oft?
Wie lange?
Bei welchen Aktivitäten?
Was kann unser Kind ohne Assistenz nicht oder nur eingeschränkt tun?
Und welche Teilhabe wird durch die Assistenz überhaupt erst möglich?
Kann ein Au-pair dann beispielsweise 30 Stunden Assistenz übernehmen?
Ein Au-pair kann im deutschen Au-pair-Programm grundsätzlich bis zu 30 Stunden pro Woche und maximal sechs Stunden täglich bei seinen zulässigen Aufgaben unterstützen.
Ob und in welchem Umfang diese Tätigkeit gleichzeitig eine aus dem Persönlichen Budget finanzierte Assistenzleistung darstellen kann, ist jedoch eine separate sozialrechtliche Frage.
Es reicht also nicht, dass das Au-pair ohnehin 30 Stunden unterstützt und ein Assistenzbedarf in derselben Größenordnung besteht.
Der zuständige Leistungsträger muss die konkrete Leistungserbringung entsprechend akzeptiert beziehungsweise bewilligt haben.
Erst dann kann geprüft werden, welche Kosten im konkreten Fall aus dem Persönlichen Budget gedeckt werden können.
Wer ist für das Persönliche Budget zuständig?
Das lässt sich nicht deutschlandweit mit einer einzigen Behörde beantworten.
Je nach Leistung können beispielsweise Träger der Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Kranken- oder Pflegekassen oder andere Rehabilitationsträger beteiligt sein.
Die konkrete Zuständigkeit und Verwaltungsstruktur kann regional unterschiedlich sein.
Deshalb empfehlen wir Familien, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Wo bekomme ich unabhängige Beratung?
Eine sehr gute Anlaufstelle ist die EUTB® – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
Die EUTB berät Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen kostenlos zu Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe. Das BMAS nennt die EUTB ausdrücklich als kostenfreies Beratungsangebot; Beratungsstellen können deutschlandweit gesucht werden.
Dort können Familien beispielsweise besprechen:
Welcher Leistungsträger könnte zuständig sein?
Welche Leistung kommt möglicherweise infrage?
Wie läuft ein Antrag ab?
Und welche weiteren Beratungsangebote sind sinnvoll?
Beraten lassen können Sie sich überall dort, wo Sie sich gut aufgehoben fühlen — die Beratungsstelle wählen Sie frei, und die EUTB ist kostenfrei und nicht an einen Anbieter gebunden.
Zusätzliche Informationen für Gastfamilien von Besondere Sterne
Wenn Sie sich bei Besondere Sterne für ein Au-pair entscheiden, erhalten Sie zusätzlich Zugang zu unserem persönlichen Gastfamilienbereich.
Dort wird für Sie unter anderem eine kostenlose dreiteilige Videoserie zum Thema Persönliches Budget und Au-pair freigeschaltet.
Darin geben wir Ihnen zusätzliche praktische Hinweise und persönliche Tipps dazu, welche Punkte Sie bei Ihrer eigenen Bedarfsschilderung und bei Gesprächen mit dem zuständigen Leistungsträger im Zusammenhang mit einem Au-pair beachten können.
Dabei bleibt unsere Rolle klar:
Besondere Sterne informiert und gibt Orientierung. Wir beantragen das Persönliche Budget nicht für Sie und entscheiden selbstverständlich auch nicht über Ihren Leistungsanspruch.
Die konkrete Beantragung, Bedarfsermittlung und Abstimmung mit dem zuständigen Leistungsträger bleibt Aufgabe der Familie.
Warum informieren wir bei Besondere Sterne darüber?
Weil viele Familien mit Kindern mit Behinderung vom Persönlichen Budget noch nie gehört haben.
Und genau das möchten wir ändern.
Vielleicht kommt diese Leistungsform für Ihr Kind infrage.
Vielleicht auch nicht.
Aber Familien können nur prüfen, welche Möglichkeiten zu ihnen passen, wenn sie überhaupt wissen, dass diese Möglichkeiten existieren.
Deshalb möchten wir Ihnen einen ersten verständlichen Überblick geben und Sie ermutigen, sich bei Interesse weiter beraten zu lassen.
Denn die entscheidende Frage lautet am Ende nicht:
„Welche Diagnose hat mein Kind?"
Sondern:
„Wo braucht mein Kind Unterstützung, damit es möglichst selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilhaben kann – und wie kann diese Unterstützung organisiert werden?"
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialleistungsberatung. Ob ein Anspruch besteht, welche Leistungen bewilligt werden, wie hoch ein Persönliches Budget ist und wer die konkrete Leistung erbringen darf, entscheidet sich nach dem individuellen Fall und den Vorgaben des zuständigen Leistungsträgers.
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Ein Au-pair schenkt Ihrem Kind Zeit und Ihnen wieder mehr Freiraum im Alltag.