Visum und Einreise
Wie läuft die Rückreise nach dem Au-pair-Jahr ab?
Kurze Antwort
Gegen Ende der Au-pair-Zeit sollte sich das Au-pair rechtzeitig entscheiden, ob es in sein Heimatland zurückkehrt oder beispielsweise für ein FSJ oder eine Ausbildung in Deutschland bleibt.
Stand: 20.08.2026
Was dahintersteckt
Bleibt das Au-pair in Deutschland und wechselt rechtzeitig in einen entsprechenden Aufenthaltstitel, ist kein Rückflug erforderlich.
Kehrt es in sein Heimatland zurück, muss die Ausreise spätestens bis zum Ablauf des gültigen Aufenthaltstitels erfolgen. Der Rückflug sollte daher frühzeitig entsprechend geplant werden.