Visum und Einreise

Wie läuft die Rückreise nach dem Au-pair-Jahr ab?

Kurze Antwort

Gegen Ende der Au-pair-Zeit sollte sich das Au-pair rechtzeitig entscheiden, ob es in sein Heimatland zurückkehrt oder beispielsweise für ein FSJ oder eine Ausbildung in Deutschland bleibt.

Stand: 20.08.2026

Was dahintersteckt

Bleibt das Au-pair in Deutschland und wechselt rechtzeitig in einen entsprechenden Aufenthaltstitel, ist kein Rückflug erforderlich.

Kehrt es in sein Heimatland zurück, muss die Ausreise spätestens bis zum Ablauf des gültigen Aufenthaltstitels erfolgen. Der Rückflug sollte daher frühzeitig entsprechend geplant werden.