Reisepass und Unterlagen im warmen Tageslicht – gut vorbereitet zur Einreise

Themenbereich

Visum und Einreise

Was zwischen Zusage und Ankunft passiert — und worauf Sie Einfluss haben.

Von der Zusage bis zur Einreise

Nach dem Matching beginnt für Ihr Au-pair der Visumprozess. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Herkunftsland und zuständiger Auslandsvertretung unterschiedlich ausfallen. Auf die Dauer der Visumbearbeitung haben wir als Agentur keinen Einfluss.

Am vereinbarten Botschaftstermin reicht Ihr Au-pair die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen deutschen Botschaft bzw. dem Konsulat im Heimatland ein und beantragt dort das Au-pair-Visum.

Im weiteren Verfahren werden die Unterlagen – soweit für das jeweilige Visumverfahren erforderlich – an die zuständigen Behörden in Deutschland weitergeleitet. Nach der erforderlichen Zustimmung wird das Verfahren bei der deutschen Auslandsvertretung fortgeführt und das Visum abschließend bearbeitet.

Fragen in diesem Bereich

Wie lange dauert die Bearbeitung des Au-pair-Visums?

Die Bearbeitungsdauer des Au-pair-Visums ist je nach Herkunftsland und zuständiger deutscher Auslandsvertretung unterschiedlich.

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Kann die Bearbeitung des Au-pair-Visums beschleunigt werden?

Nein. Auf die Bearbeitungsdauer des Visums haben weder das Au-pair noch die Gastfamilie oder wir als Agentur Einfluss. Eine Beschleunigung des Verfahrens ist grundsätzlich nicht möglich.

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Was passiert beim Botschaftstermin?

Für den Botschaftstermin benötigt das Au-pair bereits eine Gastfamilie sowie die dazugehörigen Vertrags- und Visumsunterlagen.

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Was passiert nach dem Botschaftstermin?

Nach dem Botschaftstermin beginnt die Bearbeitung des Visums. Die Unterlagen werden zunächst im Heimatland geprüft und anschließend digital an die ZAV in Bonn übermittelt. Nach deren Zustimmung wird die Rückmeldung an die deutsche Auslandsvertretung übermittelt und das Visum dort abschließend bearbeitet.

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Wann erfahren wir, ob das Visum erteilt wurde?

Sobald das Visum erteilt wurde, erhält das Au-pair eine Benachrichtigung der Botschaft. Je nach Herkunftsland wird das Visum anschließend persönlich bei der Botschaft abgeholt oder per Kurier zugestellt.

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Wann dürfen wir den Flug buchen?

Der Flug wird erst gebucht, wenn das Visum erteilt wurde und das Au-pair das Visum tatsächlich in den Händen hält.

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Muss das Au-pair genau zum Vertragsbeginn einreisen?

Nein. Der Vertragsbeginn ist das frühestmögliche Einreisedatum, ab dem das Au-pair nach Deutschland einreisen darf. Es muss nicht genau an diesem Tag anreisen.

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Wer entscheidet über das Anreisedatum?

Das konkrete Anreisedatum legen Sie als Gastfamilie gemeinsam mit Ihrem Au-pair fest. Sie können in gegenseitiger Absprache entscheiden, wann das Au-pair bei Ihnen starten und nach Deutschland einreisen soll.

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Wer bucht und bezahlt den Flug?

Bei der Flugbuchung unterstützen wir als Agentur gemeinsam mit dem Au-pair und unserer Partneragentur im Heimatland und stimmen den passenden Flug mit Ihnen als Gastfamilie ab.

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An welchen Flughafen reist das Au-pair an?

Bitte wählen Sie nach Möglichkeit einen größeren internationalen Flughafen für die Anreise aus. Flughäfen wie Frankfurt, München oder Hamburg bieten eine größere Auswahl an internationalen Verbindungen und häufig auch günstigere Flugpreise.

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Müssen wir unser Au-pair am Flughafen abholen?

Ja. Als Gastfamilie sind Sie dafür verantwortlich, Ihr Au-pair bei der Anreise am vereinbarten Flughafen abzuholen und am Ende des Au-pair-Aufenthaltes bei der Abreise entsprechend zu unterstützen.

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Was passiert, wenn sich das Visum verspätet?

Keine Sorge – bei einer verspäteten Einreise muss Ihnen die Au-pair-Zeit nicht automatisch verloren gehen.

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Muss der Au-pair-Vertrag bei einer verspäteten Einreise angepasst werden?

Nein. Der Au-pair-Vertrag muss bei einer verspäteten Einreise nicht neu ausgestellt oder angepasst werden.

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Was passiert mit der Versicherung, wenn sich die Einreise verschiebt?

Verschiebt sich die Einreise Ihres Au-pairs, informieren Sie bitte noch vor dem ursprünglich vereinbarten Versicherungsbeginn und vor der ersten Abbuchung die Dr. Walter Au-pair-Versicherung. Die Versicherung kann bis zur tatsächlichen Einreise entsprechend ruhend gestellt bzw. der Versicherungsbeginn angepasst werden.

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Wie läuft die Rückreise nach dem Au-pair-Jahr ab?

Gegen Ende der Au-pair-Zeit sollte sich das Au-pair rechtzeitig entscheiden, ob es in sein Heimatland zurückkehrt oder beispielsweise für ein FSJ oder eine Ausbildung in Deutschland bleibt.

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Was passiert, wenn das Au-pair anschließend für ein FSJ oder eine Ausbildung in Deutschland bleibt?

Möchte das Au-pair nach seinem Au-pair-Jahr für ein FSJ oder eine Ausbildung in Deutschland bleiben, muss es sich selbstständig und rechtzeitig um eine entsprechende Stelle bemühen.

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Was passiert, wenn das FSJ oder die Ausbildung nicht direkt nach der Au-pair-Zeit beginnt?

Entsteht zwischen dem Ende der Au-pair-Zeit und dem Beginn eines FSJ oder einer Ausbildung eine zeitliche Lücke, muss sich das Au-pair rechtzeitig an die zuständige Ausländerbehörde wenden.

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Kann das Au-pair-Jahr verlängert werden?

Nein. Ein Au-pair-Aufenthalt in Deutschland ist gesetzlich auf maximal 12 Monate begrenzt und kann darüber hinaus nicht verlängert werden.

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Wie alt darf die erweiterte Meldebescheinigung für den Botschaftstermin sein?

Für den Visumsantrag des Au-pairs benötigt die Gastfamilie eine erweiterte Meldebescheinigung. Diese sollte möglichst aktuell und nicht älter als maximal 12 Monate sein.

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