Visum und Einreise

Wie alt darf die erweiterte Meldebescheinigung für den Botschaftstermin sein?

Kurze Antwort

Für den Visumsantrag des Au-pairs benötigt die Gastfamilie eine erweiterte Meldebescheinigung. Diese sollte möglichst aktuell und nicht älter als maximal 12 Monate sein.

Stand: 26.08.2026

Wenn die Bescheinigung älter ist

Ist Ihre vorhandene erweiterte Meldebescheinigung bereits älter, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig vor dem Botschaftstermin des Au-pairs eine neue Bescheinigung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde zu beantragen.