Visum und Einreise

Was ist eine erweiterte Meldebescheinigung und warum braucht das Au-pair diese?

Kurze Antwort

Für den Botschaftstermin des Au-pairs braucht die Gastfamilie eine erweiterte Meldebescheinigung, auf der alle im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren aufgeführt sind. So kann die Botschaft im Heimatland des Au-pairs offiziell prüfen, dass eine wichtige Voraussetzung für den Au-pair-Aufenthalt erfüllt ist.

Stand: 05.10.2026

Was dahintersteckt

Die erweiterte Meldebescheinigung ist ein offizielles Dokument der Meldebehörde. Sie bestätigt nicht nur die Wohnanschrift der Gastfamilie, sondern kann zusätzliche Angaben enthalten.

Für den Botschaftstermin des Au-pairs ist wichtig, dass auf der erweiterten Meldebescheinigung alle im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren aufgeführt sind.

Damit kann die Botschaft im Heimatland des Au-pairs offiziell überprüfen, dass in der ausgewählten Gastfamilie tatsächlich mindestens ein minderjähriges Kind lebt und damit eine wichtige Voraussetzung für den Au-pair-Aufenthalt erfüllt ist.

Wichtig: Eine einfache Meldebescheinigung reicht hierfür in der Regel nicht aus, da auf dieser meist nur die gemeldete Wohnanschrift bestätigt wird. Bei der Beantragung der erweiterten Meldebescheinigung sollte daher ausdrücklich darum gebeten werden, dass die im Haushalt gemeldeten Kinder unter 18 Jahren mit aufgeführt werden.

Das Dokument wird anschließend dem Au-pair für die Unterlagen zum Visum bzw. für den Botschaftstermin zur Verfügung gestellt.