Visum und Einreise
Wie alt darf die erweiterte Meldebescheinigung für den Botschaftstermin sein?
Kurze Antwort
Für den Visumsantrag des Au-pairs benötigt die Gastfamilie eine erweiterte Meldebescheinigung. Diese sollte möglichst aktuell und nicht älter als maximal 12 Monate sein.
Stand: 26.08.2026
Wenn die Bescheinigung älter ist
Ist Ihre vorhandene erweiterte Meldebescheinigung bereits älter, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig vor dem Botschaftstermin des Au-pairs eine neue Bescheinigung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde zu beantragen.