Nach dem Au-pair-Jahr: FSJ, BFD, Ausbildung oder Studium?

Hinweis: Die Voraussetzungen für Aufenthaltstitel, Ausbildung, Freiwilligendienst und Studium sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Verbindliche Auskünfte zum Aufenthaltsrecht erteilt die zuständige Ausländerbehörde. Anforderungen an Sprache, Zeugnisse und Anerkennungen sollten direkt mit dem jeweiligen Träger, Ausbildungsbetrieb oder der Hochschule geklärt werden.
Für viele Au-pairs ist das Au-pair-Jahr der erste Schritt in ein neues Leben in Deutschland. Häufig führen die nächsten Schritte in ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), einen Bundesfreiwilligendienst (BFD), eine Ausbildung oder ein Studium. Wer bleiben möchte, sollte sich früh informieren und den weiteren Aufenthalt rechtzeitig mit der zuständigen Ausländerbehörde klären.
Für viele Au-pairs ist das Au-pair-Jahr nicht nur ein Jahr im Ausland. Es ist der erste Schritt in ein neues Leben in Deutschland.
Sie nutzen die Zeit in ihrer Gastfamilie, um Deutschland kennenzulernen, ihre Deutschkenntnisse deutlich zu verbessern, selbstständiger zu werden und herauszufinden, welchen beruflichen Weg sie anschließend einschlagen möchten.
Deshalb beschäftigen sich viele Au-pairs bereits während ihres Au-pair-Jahres mit der Frage:
Was mache ich danach?
Häufig führen die nächsten Schritte in ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), einen Bundesfreiwilligendienst (BFD), eine Ausbildung oder ein Studium.
Frühzeitig mit der Planung beginnen
Wer nach dem Au-pair-Jahr in Deutschland bleiben möchte, sollte sich nicht erst kurz vor Ablauf des Aufenthalts mit der Zukunft beschäftigen.
Je nach gewünschtem Weg können Bewerbungsfristen, Vorstellungsgespräche, Sprachnachweise, Zeugnisse und weitere Unterlagen erforderlich sein.
Viele Au-pairs beginnen deshalb bereits ungefähr zur Mitte ihres Au-pair-Jahres, sich über mögliche Stellen und Voraussetzungen zu informieren und erste Bewerbungen zu verschicken.
Auch bei Besondere Sterne ist die Zeit nach dem Au-pair-Jahr regelmäßig Thema. Unsere Au-pairs nehmen während ihres Aufenthalts an wöchentlichen Live-Calls teil. Etwa alle sechs Wochen widmen wir einen dieser Live-Calls gemeinsam mit unserem HR-Team gezielt den Möglichkeiten nach dem Au-pair-Jahr – insbesondere Ausbildung, FSJ und BFD. Die Au-pairs erhalten dabei wichtige Informationen und Tipps für ihre weitere Planung und können im Live-Call ihre individuellen Fragen direkt stellen.
Gerade bei Ausbildungs- oder Studienplätzen kann eine frühzeitige Planung wichtig sein.
Das Au-pair-Jahr kann nicht einfach verlängert werden
Ein Au-pair-Aufenthalt in Deutschland ist zeitlich begrenzt. Wer anschließend in Deutschland bleiben möchte, benötigt daher einen neuen Aufenthaltstitel für den neuen Aufenthaltszweck.
Hat das Au-pair beispielsweise eine Zusage für eine Ausbildung, einen Freiwilligendienst oder einen Studienplatz erhalten, sollte es sich rechtzeitig an die zuständige Ausländerbehörde wenden.
Dort wird geprüft, welcher Aufenthaltstitel für den geplanten weiteren Weg erforderlich ist und welche Voraussetzungen und Unterlagen dafür nachgewiesen werden müssen.
Wichtig: Nicht bis zum letzten Tag des Au-pair-Aufenthalts warten. Der weitere Aufenthalt sollte rechtzeitig mit der zuständigen Behörde geklärt werden.
FSJ oder Bundesfreiwilligendienst
Ein Freiwilligendienst ist für viele ehemalige Au-pairs ein interessanter nächster Schritt.
Gerade wer bereits während des Au-pair-Jahres gemerkt hat, dass die Arbeit mit Kindern, Menschen mit Behinderung, älteren Menschen oder im sozialen Bereich Freude macht, kann über ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst weitere praktische Erfahrungen sammeln.
Welche Deutschkenntnisse und Unterlagen verlangt werden, hängt vom jeweiligen Träger und der Einsatzstelle ab. Häufig sind gute Deutschkenntnisse wichtig, damit die Kommunikation im Arbeitsalltag funktioniert.
Ausbildung nach dem Au-pair-Jahr
Auch eine Berufsausbildung ist für viele Au-pairs eine interessante Perspektive.
Besonders beliebt sind beispielsweise Ausbildungsplätze im sozialen, pädagogischen oder pflegerischen Bereich. Aber natürlich stehen – abhängig von Schulabschluss, persönlichen Interessen und den jeweiligen Voraussetzungen – auch viele andere Ausbildungsberufe offen.
Für eine qualifizierte Berufsausbildung werden aufenthaltsrechtlich in der Regel Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau vorausgesetzt. Ausbildungsbetriebe, Berufsfachschulen oder bestimmte Berufsfelder können jedoch höhere Anforderungen stellen.
Gerade bei Ausbildungen im Pflege- oder Gesundheitsbereich wird deshalb häufig B2 verlangt.
Das Au-pair-Jahr kann eine wertvolle Zeit sein, um die eigenen Sprachkenntnisse gezielt auf dieses Niveau weiterzuentwickeln.
Studium nach dem Au-pair-Jahr
Manche Au-pairs bringen bereits einen entsprechenden Schulabschluss oder sogar Studienerfahrung aus ihrem Heimatland mit und möchten anschließend an einer deutschen Hochschule studieren.
Hier müssen die Voraussetzungen besonders individuell geprüft werden.
Welche Zeugnisse anerkannt werden, ob eine Hochschulzugangsberechtigung besteht und welche Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssen, hängt von Hochschule und Studiengang ab.
Je nach Studiengang können beispielsweise B2, C1 oder bestimmte anerkannte Sprachprüfungen verlangt werden.
Wer ein Studium plant, sollte sich deshalb möglichst früh direkt bei der gewünschten Hochschule über Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsfristen informieren.
Was passiert mit den Zeugnissen aus dem Heimatland?
Auch diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Je nachdem, ob ein Freiwilligendienst, eine Ausbildung oder ein Studium geplant ist, können unterschiedliche Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulzeugnisse benötigt werden.
Teilweise müssen Dokumente übersetzt oder ausländische Abschlüsse bzw. Zeugnisse bewertet oder anerkannt werden.
Deshalb gilt auch hier: Frühzeitig informieren und nicht erst wenige Wochen vor Ende des Au-pair-Jahres damit beginnen.
Das Au-pair-Jahr als Sprungbrett nutzen
Ein Au-pair-Jahr ist für viele junge Menschen viel mehr als Kinderbetreuung und kultureller Austausch.
Innerhalb eines Jahres verbessern sie ihre Sprache, lernen den deutschen Alltag kennen, übernehmen Verantwortung und gewinnen eine Vorstellung davon, wie ihre persönliche und berufliche Zukunft aussehen könnte.
Wer bereits weiß, dass er nach dem Au-pair-Jahr gerne in Deutschland bleiben möchte, sollte diese Zeit deshalb bewusst nutzen: Deutsch lernen, Möglichkeiten kennenlernen, Bewerbungen vorbereiten und rechtzeitig mit den zuständigen Stellen Kontakt aufnehmen.
Aus einem Au-pair-Jahr kann so der erste Schritt in eine Ausbildung, einen Freiwilligendienst, ein Studium – und damit in einen ganz neuen Lebensabschnitt – werden.
Zeitplan
Der Fahrplan eines Jahres
Monat für Monat, rückwärts vom Vertragsende gerechnet.
Monat 1–2 · AnkommenErst ankommen, dann planenIn den ersten Wochen steht kein Bewerbungsschritt an.
Die ersten Wochen gehören dem Ankommen: Anmeldung, Sprachkurs, Rhythmus im Haus. Wer jetzt schon bewirbt, bewirbt sich mit einem Deutsch, das für ein Vorstellungsgespräch nicht reicht. Diese Zeit ist nicht verloren — sie ist die Voraussetzung für alles Weitere.
Monat 3 · AnkommenDas RichtungsgesprächVier Fragen, einmal in Ruhe, gemeinsam am Tisch.
Was möchtest du nach diesem Jahr machen? Was davon verlangt eine Anerkennung? Wann ist die Bewerbungsfrist? Und: Was machst du selbst, wobei brauchst du uns? Das Gespräch dauert eine halbe Stunde und entscheidet über die nächsten neun Monate.
Monat 3–4 · OrientierenPrüfen, ob eine Anerkennung überhaupt verlangt wirdDie Stelle, die den Platz vergibt, bestimmt das — nicht die Behörde.
Ein Anruf oder eine E-Mail an zwei oder drei mögliche Ausbildungsstellen: Wird eine Anerkennung des Schulzeugnisses verlangt, und in welcher Form? Die Antwort schriftlich erbitten — sie wird später für den Antrag gebraucht. Es gibt Au-pairs, die ihren Platz ohne jede Anerkennung bekommen haben.
Monat 4–5 · VorbereitenDokumente aus dem Herkunftsland anfordernOriginale und Beglaubigungen brauchen am längsten.
Zeugnisse, Geburtsurkunde, gegebenenfalls Beglaubigungen aus dem Herkunftsland. Das läuft über Familie vor Ort, über Post und über Behörden in einer anderen Zeitzone. Wochen sind hier normal. Dieser Schritt kann parallel zu allen anderen laufen und sollte es auch.
Monat 5–6 · VorbereitenÜbersetzung und Anerkennung anstoßenDrei bis sechs Monate einplanen, nicht drei Wochen.
Beglaubigte Übersetzung nur bei einer öffentlich bestellten oder beeidigten Person. Danach der Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslandes, mit der schriftlichen Anforderung der Ausbildungsstelle als Anlage. Die Bearbeitungsfrist beginnt erst, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Monat 6–8 · BewerbenBewerbungsfenster für den SommerstartDie meisten Ausbildungen starten im August oder September.
Jetzt liegen die Fristen für Ausbildungen und Freiwilligendienste, die im Sommer danach beginnen. Für Freiwilligendienste gibt es zusätzlich Nachrückrunden; für Ausbildungen selten. Ein zweiter Blick lohnt sich auf Ausbildungen mit Start im Januar oder April — sie sind weniger umkämpft.
Monat 8–9 · BewerbenSprachzertifikat ablegenEs muss zur Bewerbung vorliegen, nicht zum Ausbildungsbeginn.
Der Kurs allein genügt nicht — verlangt wird die bestandene Prüfung bei einer anerkannten Stelle. Prüfungstermine sind knapp und müssen früh gebucht werden, zwischen Prüfung und Zeugnis liegen je nach Anbieter mehrere Wochen. Wer die Prüfung nach der Frist ablegt, hat sie für diesen Durchgang umsonst abgelegt.
Monat 9–10 · EntscheidenZusage, Vertrag, Termin bei der AusländerbehördeDer Antrag muss vor dem Ablaufdatum gestellt sein.
Mit dem unterschriebenen Vertrag wird der Wechsel des Aufenthaltszwecks beantragt. Der Termin bei der Ausländerbehörde hat je nach Stadt Wochen bis Monate Vorlauf und gehört deshalb in den Kalender, sobald die Richtung feststeht. Liegt der Antrag rechtzeitig vor, bleibt der Aufenthalt bis zur Entscheidung rechtmäßig.
Monat 11–12 · ÜbergangDie Lücke benennen und beantragenVertragsende und Ausbildungsbeginn fallen selten zusammen.
Der Au-pair-Vertrag endet an einem festen Datum, die Ausbildung beginnt an einem anderen. Für die Wochen dazwischen braucht es einen Aufenthaltszweck — den bereits gestellten Antrag oder einen eigenen Titel zur Platzsuche. Erst der Titel entscheidet, ob in dieser Zeit gearbeitet werden darf. Verbindlich ist allein die Auskunft der örtlichen Ausländerbehörde.
Verbindlich ist allein die Auskunft der örtlichen Ausländerbehörde.

Melanie Matl
Gründerin
Selbst Mutter eines Kindes mit Behinderung.

