Was darf ein Au-pair machen? Aufgaben und Grenzen im Familienalltag

Au-pair bereitet mit zwei Kindern in der hellen Küche eine Mahlzeit zu.

Was darf ein Au-pair eigentlich machen? Darf es die Kinder zur Schule bringen, Mahlzeiten zubereiten, Kinderwäsche zusammenlegen oder ein Kind mit Behinderung zur Therapie begleiten? Und wo liegt die Grenze zwischen Au-pair, Pflegekraft, Schulbegleitung, Therapeut und Haushaltshilfe?

Gerade Familien mit einem Kind mit Behinderung stellen uns diese Fragen häufig.

Dabei hilft eine einfache Unterscheidung:

Ein Au-pair unterstützt im normalen Familienalltag. Es übernimmt keine medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Fachaufgaben.

Was gehört zu den Aufgaben eines Au-pairs?

Im Mittelpunkt eines Au-pair-Aufenthalts stehen die Betreuung der Kinder und leichte Aufgaben im gemeinsamen Haushalt.

Je nach Alter der Kinder und Familienalltag kann ein Au-pair beispielsweise:

  • mit den Kindern spielen, basteln und vorlesen
  • mit ihnen spazieren oder auf den Spielplatz gehen
  • die Kinder beaufsichtigen
  • beim Anziehen und bei alltäglichen Routinen unterstützen
  • das Zähneputzen begleiten
  • einfache Mahlzeiten für die Kinder zubereiten
  • gemeinsam mit den Kindern essen
  • Kinderzimmer gemeinsam aufräumen
  • Kinderwäsche zusammenlegen und wegräumen
  • bei leichten Aufgaben im Familienhaushalt helfen
  • Kinder zu Kindergarten oder Schule bringen und abholen
  • zu Spielgruppen, Freunden oder Freizeitaktivitäten begleiten
  • Kinder zum Sportverein oder zu anderen Terminen bringen
  • den Nachmittag gemeinsam mit den Kindern strukturieren
  • am Abend babysitten

Welche dieser Aufgaben tatsächlich zum Alltag gehören, wird individuell mit der Gastfamilie vereinbart.

Ein Au-pair kann Struktur in den Familienalltag bringen

Für viele Familien ist nicht eine einzelne Aufgabe die größte Entlastung, sondern die zusätzliche verlässliche Person im Alltag.

Nach der Schule gibt es erst etwas zu essen. Danach eine Pause. Anschließend werden Hausaufgaben gemacht und später geht es nach draußen.

Oder morgens: aufstehen, anziehen, frühstücken, Brotdose einpacken und gemeinsam zur Schule gehen.

Solche gleichbleibenden Routinen und Abläufe kann ein Au-pair wunderbar begleiten.

Gerade Kinder, die von vorhersehbaren Strukturen profitieren, können mit der Zeit eine große Sicherheit daraus entwickeln.

Was kann ein Au-pair bei einem Kind mit Behinderung übernehmen?

Auch ein Kind mit Behinderung braucht im Alltag zunächst einmal viele der gleichen Dinge wie jedes andere Kind:

Zeit. Aufmerksamkeit. Spielen. Bewegung. Gesellschaft. Verlässliche Abläufe. Gemeinsame Erlebnisse.

Ein Au-pair kann deshalb beispielsweise mit dem Kind spazieren gehen, spielen, basteln, vorlesen, einen Ausflug machen oder es bei Freizeitaktivitäten begleiten.

Auch Anwesenheit kann bereits eine wertvolle Unterstützung sein.

Kann ein Kind beispielsweise nicht alleine bleiben, kann das Au-pair Zeit mit ihm verbringen, während ein Elternteil einen Termin wahrnimmt oder sich bewusst einem Geschwisterkind widmet.

Kommunikation im Alltag unterstützen

Manche Kinder mit Behinderung kommunizieren anders.

Vielleicht verwendet ein Kind einen Talker, Bildkarten, unterstützende Gebärden oder bestimmte vereinfachte Formulierungen.

Auch das darf Teil des gemeinsamen Alltags mit dem Au-pair sein.

Die Familie kann dem Au-pair beispielsweise zeigen, wie es den Talker reicht, bekannte Gebärden mitspricht oder mitbenutzt, Kommunikationsangebote wiederholt oder dem Kind ausreichend Zeit für eine Antwort lässt.

Das Au-pair übernimmt damit keine sprachtherapeutische Aufgabe.

Es nutzt lediglich die Kommunikationsformen, die das Kind auch sonst in seinem Alltag verwendet.

Darf ein Au-pair ein Kind zur Therapie begleiten?

Grundsätzlich kann Wegbegleitung Teil der Kinderbetreuung sein.

Ein Au-pair kann ein Kind beispielsweise zu einem vereinbarten Termin bringen oder abholen und – wenn dies mit Eltern und Einrichtung entsprechend geklärt ist – dabei sein.

Entscheidend ist jedoch die Grenze:

Begleitung zur Therapie ist nicht dasselbe wie Therapie.

Ein Au-pair übernimmt keine logopädischen, ergotherapeutischen oder physiotherapeutischen Behandlungen und soll auch keine therapeutischen Übungen eigenständig anleiten oder fachlich verantworten.

Natürlich können spielerische Übungen oder Kommunikationsformen, die ohnehin zum Familienalltag gehören und von Eltern oder Fachpersonen gezeigt wurden, im Alltag wiederholt werden. Das macht das Au-pair aber nicht zum Therapeuten.

Auch Geschwisterbetreuung kann eine enorme Entlastung sein

Bei Familien mit einem Kind mit Behinderung richtet sich verständlicherweise viel Aufmerksamkeit auf dieses Kind.

Dabei dürfen die Geschwister nicht vergessen werden.

Ein Au-pair kann deshalb genauso gut mit dem Geschwisterkind auf den Spielplatz gehen, es zum Sport bringen, gemeinsam Hausaufgaben machen oder einen schönen Nachmittag verbringen.

Und manchmal ist genau das die größte Entlastung:

Das Au-pair kümmert sich um die Geschwister, damit Mama oder Papa bewusst Zeit für das Kind mit Behinderung haben.

Auch das gehört zu einem inklusiven Familienalltag.

Randzeiten: Wenn einfach jemand da sein muss

Gerade für Familien können bestimmte Tageszeiten organisatorisch schwierig sein.

Der frühe Morgen vor Schule oder Kindergarten. Der Nachmittag nach Schulschluss. Ferienzeiten. Oder eine Stunde zwischen zwei Terminen.

Ein Au-pair kann solche Randzeiten im Rahmen seiner zulässigen Arbeitszeit auffangen und für die Kinder da sein.

Gerade wenn ein Kind nicht alleine bleiben kann, kann diese zusätzliche verlässliche Person im Haus für eine Familie einen großen Unterschied machen.

Was darf ein Au-pair im Haushalt machen?

Leichte Haushaltsaufgaben gehören zum Au-pair-Verhältnis dazu.

Das können beispielsweise Tätigkeiten rund um die Kinder sein, aber auch leichte Aufgaben des gemeinsamen Haushalts.

Ein Au-pair kann beispielsweise die Spülmaschine ein- oder ausräumen, nach dem Essen mit aufräumen, einfache Mahlzeiten vorbereiten oder bei der Kinderwäsche helfen.

Es ist jedoch keine Haushaltshilfe oder Reinigungskraft.

Die regelmäßige Grundreinigung eines Hauses oder einer Wohnung und schwere Hausarbeiten gehören nicht zu seinen Aufgaben.

Wie viele Stunden darf ein Au-pair arbeiten?

In Deutschland darf die Mithilfe eines Au-pairs grundsätzlich höchstens sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich betragen.

Wichtig dabei: Babysitting zählt mit.

Wenn das Au-pair also beispielsweise am Abend drei Stunden auf die Kinder aufpasst, gehören diese Stunden zur Arbeitszeit und kommen nicht zusätzlich zu den 30 Wochenstunden hinzu.

Auch Begleitzeiten und andere vereinbarte Au-pair-Aufgaben müssen entsprechend berücksichtigt werden.

Was darf ein Au-pair nicht übernehmen?

Ein Au-pair ist keine medizinische oder pflegerische Fachkraft.

Deshalb gehören insbesondere medizinische und pflegerische Fachaufgaben nicht in seinen regulären Aufgabenbereich.

Ein Au-pair sollte beispielsweise nicht dafür eingesetzt werden,

  • Medikamente zu stellen oder regulär zu verabreichen
  • Notfallmedikamente als regulär eingeplante medizinische Verantwortung zu übernehmen
  • Sondenkost als pflegerische Versorgung durchzuführen
  • abzusaugen
  • Katheterversorgung zu übernehmen
  • Verbandswechsel durchzuführen
  • therapeutische Übungen eigenständig anzuleiten
  • medizinische Entscheidungen für das Kind zu treffen
  • professionelle Pflege zu ersetzen.

Dass eine Familie bestimmte medizinische oder pflegerische Handgriffe seit Jahren täglich durchführt und diese für die Eltern inzwischen selbstverständlich sind, macht daraus keine Au-pair-Aufgabe.

Ein Au-pair ersetzt keine Schulbegleitung

Auch eine Schulbegleitung hat eine andere Aufgabe als ein Au-pair.

Ein Au-pair kann ein Kind morgens zur Schule bringen und nach Unterrichtsende wieder abholen.

Es übernimmt jedoch nicht die professionelle Begleitung eines Kindes während des Unterrichts.

Benötigt ein Kind aufgrund seiner Behinderung Unterstützung im schulischen Alltag, ist dies Aufgabe der dafür vorgesehenen Unterstützungssysteme und nicht des Au-pairs.

Ein Au-pair ersetzt keine Pflegekraft und keinen Pflegedienst

Das Gleiche gilt für pflegerische und medizinische Versorgung.

Benötigt ein Kind zu bestimmten Zeiten zwingend Pflege oder medizinische Maßnahmen, muss diese Versorgung unabhängig vom Au-pair sichergestellt sein.

Das Au-pair kann trotzdem eine unglaublich wertvolle Rolle im Leben dieses Kindes spielen.

Nur eben eine andere.

Nicht jede Unterstützung eines Kindes mit Behinderung ist Pflege

Dieser Punkt ist uns bei Besondere Sterne besonders wichtig.

Zwischen professioneller Pflege und Therapie auf der einen Seite und Nichtstun auf der anderen Seite liegt ein riesiger Bereich:

der ganz normale Familienalltag.

Gemeinsam essen. Spielen. Kinderwäsche zusammenlegen. Aufräumen. Spazieren gehen. Ein Geschwisterkind begleiten. Auf den Spielplatz fahren. Ein Buch anschauen. Einen Talker reichen. Nachmittags einfach da sein.

Ein behinderungsbedingter Unterstützungsbedarf macht nicht automatisch jede Alltagssituation zu einer pflegerischen Tätigkeit.

Genau deshalb kann ein Au-pair auch für eine Familie mit einem Kind mit Behinderung eine wertvolle Unterstützung sein.

Ein Au-pair übernimmt Alltag – keine Fachleistung

Vielleicht lässt sich die Abgrenzung am einfachsten in einem Satz zusammenfassen:

Ein Au-pair begleitet den Familienalltag. Es ersetzt keine Fachkraft.

Es betreut, spielt, begleitet, hört zu, strukturiert, hilft und wird im Laufe des Jahres zu einer vertrauten Bezugsperson.

Es ist aber keine Pflegekraft, keine Schulbegleitung, kein Therapeut und keine Haushaltshilfe.

Gerade wenn diese Grenzen von Anfang an klar sind, kann das entstehen, wofür ein Au-pair-Jahr gedacht ist:

Ein junger Mensch wird für eine Zeit Teil der Familie, unterstützt Eltern im Alltag und schenkt den Kindern etwas, das im oft vollen Familienleben besonders wertvoll ist:

Zeit, Aufmerksamkeit und gemeinsame Erlebnisse.

Redaktion Besondere Sterne · Veröffentlicht am

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