Au-pair-Kosten in der Steuererklärung – was absetzbar sein kann

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Ein Au-pair kostet Geld.

Taschengeld, Versicherung, Unterkunft und Verpflegung und möglicherweise eine Vermittlungsgebühr – über ein Jahr kommen verschiedene Kosten zusammen.

Da liegt eine Frage ziemlich nahe:

Kann ich einen Teil der Kosten für mein Au-pair eigentlich in der Steuererklärung geltend machen?

Die gute Nachricht:

Grundsätzlich ja.

Denn ein Au-pair übernimmt in einer Gastfamilie typischerweise zwei Bereiche, die steuerlich eine Rolle spielen können: Kinderbetreuung und leichte Tätigkeiten im Haushalt.

Kinderbetreuungskosten können steuerlich berücksichtigt werden

Betreut Ihr Au-pair Ihre Kinder, können die darauf entfallenden Aufwendungen grundsätzlich als Kinderbetreuungskosten relevant sein.

Seit 2025 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen 80 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden – bis zu 4.800 Euro pro Kind und Jahr.

Für die meisten Kinder gilt dabei eine Altersgrenze von 14 Jahren.

Für Kinder mit Behinderung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine wichtige Ausnahme von dieser Altersgrenze.

Gerade für unsere Gastfamilien kann es sich deshalb lohnen, dieses Thema einmal genauer mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt zu besprechen.

Ein Au-pair betreut Kinder – und hilft im Haushalt

Das Besondere am Au-pair ist:

Es ist nicht ausschließlich für die Kinderbetreuung da.

Zu seinen Aufgaben können auch leichte Tätigkeiten im Haushalt gehören – beispielsweise den Tisch decken, nach dem Essen mit aufräumen oder andere leichte Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Familienalltag stehen.

Und auch dieser Teil kann steuerlich relevant sein.

Hier kommen die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen ins Spiel.

Unter den jeweiligen Voraussetzungen kann auch für solche Aufwendungen eine Steuerermäßigung infrage kommen.

Wie werden die Kosten aufgeteilt?

Genau diese Frage ist bei einem Au-pair interessant.

Denn wie viel seiner Tätigkeit entfällt auf Kinderbetreuung und wie viel auf leichte Hausarbeiten?

Die Finanzverwaltung kennt genau diese Situation.

Sind sowohl Kinderbetreuung als auch leichte Hausarbeiten Bestandteil des Au-pair-Verhältnisses und ist der jeweilige Umfang nicht anderweitig nachgewiesen, sehen die steuerlichen Verwaltungsregelungen Möglichkeiten einer pauschalen Aufteilung vor.

Das bedeutet:

Ein Au-pair-Verhältnis ist steuerlich durchaus ein Thema, das Familien nicht einfach unter den Tisch fallen lassen sollten.

Wie die Aufteilung und Anerkennung in Ihrem individuellen Fall erfolgt, sollten Sie jedoch mit Ihrem Steuerberater beziehungsweise dem zuständigen Finanzamt klären.

Ganz wichtig: nicht bar bezahlen

Wer Au-pair-Kosten steuerlich berücksichtigen lassen möchte, sollte von Anfang an auch auf die richtige Dokumentation achten.

Insbesondere Zahlungen sollten nachvollziehbar erfolgen.

Für die steuerliche Anerkennung entsprechender Aufwendungen spielt die Zahlung auf ein Konto eine wichtige Rolle.

Ein weiterer guter Grund also, das Taschengeld des Au-pairs nicht einfach jeden Monat bar auszuhändigen.

Bewahren Sie außerdem den Au-pair-Vertrag und die relevanten Zahlungsnachweise sorgfältig auf.

Und was ist mit Versicherung, Verpflegung und Vermittlungsgebühr?

Rund um ein Au-pair entstehen noch weitere Kosten.

Welche davon in welcher Höhe in die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen einbezogen werden können, hängt von der jeweiligen Ausgabe und Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab.

Deshalb möchten wir an dieser Stelle bewusst keine pauschale Aussage treffen.

Nehmen Sie Ihre gesamten Au-pair-Kosten mit zu Ihrem Steuerberater und lassen Sie prüfen, welche Positionen in Ihrem individuellen Fall berücksichtigt werden können.

Gerade für Familien mit einem Kind mit Behinderung lohnt sich ein genauer Blick

Viele unserer Gastfamilien nehmen ein Au-pair auf, weil ihr Familienalltag einen höheren Unterstützungsbedarf mit sich bringt.

Neben möglichen Leistungen aus anderen Bereichen kann deshalb auch die steuerliche Berücksichtigung der Au-pair-Kosten ein Baustein sein, den Familien kennen sollten.

Es geht dabei nicht darum, dass das Finanzamt „das Au-pair bezahlt“.

Aber wenn ein Teil der ohnehin entstehenden Kosten steuerlich berücksichtigt werden kann, sollte diese Möglichkeit nicht ungenutzt bleiben.

Unser Tipp von Besondere Sterne

Sprechen Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung Ihren Steuerberater ganz konkret auf Ihr Au-pair an.

Nennen Sie dabei die beiden Stichworte:

Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Bewahren Sie Ihren Au-pair-Vertrag sowie Zahlungsnachweise auf und bezahlen Sie das Taschengeld nachvollziehbar über das Konto Ihres Au-pairs.

Denn wer ein Au-pair aufnimmt, investiert in Entlastung und Unterstützung für die gesamte Familie.

Und wenn sich ein Teil dieser Kosten steuerlich berücksichtigen lässt, lohnt es sich, diese Möglichkeit zumindest prüfen zu lassen.

Redaktion Besondere Sterne · Veröffentlicht am

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