Au-pair im Familienurlaub: Arbeit oder Freizeit?

Strandkorb und eine kleine Sandburg an einem ruhigen Nordseestrand im weichen Nachmittagslicht, im Hintergrund unscharf die Dünen.

Sommerurlaub mit den Kindern. Eine Woche an der Nordsee. Zwei Wochen im Ferienhaus in Italien. Camping mit der ganzen Familie. Weihnachten bei Oma und Opa.

Und das Au-pair?

Kann es mitkommen? Muss es mitkommen? Ist ein Familienurlaub mit Au-pair automatisch Urlaub für das Au-pair? Und was passiert, wenn die Gastfamilie verreist und das Au-pair zu Hause bleibt?

Gerade bei Familien mit mehreren Kindern oder einem Kind mit Behinderung kann es unglaublich wertvoll sein, das Au-pair mit in den Familienurlaub zu nehmen.

Aber dabei muss eine wichtige Grenze klar bleiben:

Ein Ortswechsel macht aus Arbeitszeit keine Freizeit.

Wenn das Au-pair im Urlaub Kinder betreut, sie begleitet oder zu bestimmten Zeiten für die Familie verfügbar sein muss, arbeitet es – auch wenn der Arbeitsplatz diesmal am Meer, auf dem Campingplatz oder im Familienhotel liegt.

Darf ein Au-pair mit in den Familienurlaub fahren?

Natürlich.

Ein Au-pair kann seine Gastfamilie auf Reisen und in den Familienurlaub begleiten.

Für viele Familien ist das sogar eine wunderschöne Erfahrung. Das Au-pair lernt weitere Regionen oder Länder kennen, verbringt Zeit mit seiner Gastfamilie und erlebt einen ganz anderen Teil des Familienlebens.

Entscheidend ist jedoch, in welcher Rolle das Au-pair mitfährt.

Fährt es mit, weil die Familie seine Unterstützung bei der Kinderbetreuung benötigt?

Dann handelt es sich während der entsprechenden Betreuungszeiten um Arbeitszeit.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt ausdrücklich klar: Ein Familienurlaub zählt für das Au-pair nur dann als eigener Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden und keine Anwesenheitspflicht besteht.

Kinderbetreuung bleibt Kinderbetreuung – auch am Pool

Stellen wir uns vor, die Familie verbringt zwei Wochen in einem Familienhotel.

Morgens begleitet das Au-pair die Kinder zum Frühstück.

Danach geht es mit einem Kind zum Pool.

Am Nachmittag übernimmt das Au-pair zwei Stunden die Betreuung, während die Eltern entspannen.

Abends passt es auf die Kinder auf, während Mama und Papa essen gehen.

Natürlich befindet sich das Au-pair ebenfalls im Urlaubsort.

Aber während dieser Zeiten hat es nicht frei.

Es arbeitet.

Dabei gelten auch im Familienurlaub weiterhin die Rahmenbedingungen des Au-pair-Programms. Die Aufgaben einschließlich Kinderbetreuung dürfen grundsätzlich nicht mehr als sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich beanspruchen.

Familienurlaub ist nicht automatisch Au-pair-Urlaub

Das ist wahrscheinlich der wichtigste Satz dieses Artikels.

Nur weil die Gastfamilie Urlaub hat, hat das Au-pair nicht automatisch Urlaub.

Und umgekehrt wird aus den Urlaubstagen des Au-pairs nicht automatisch Arbeitszeit, nur weil es gemeinsam mit der Familie verreist.

Entscheidend ist:

Kann das Au-pair über seine Zeit tatsächlich selbst bestimmen?

Wenn die Familie beispielsweise sagt:

„Heute hast du komplett frei. Wir kümmern uns um die Kinder. Mach, was du möchtest“,

kann das Freizeit beziehungsweise – je nach Planung – Urlaub des Au-pairs sein.

Wenn dagegen feststeht:

„Von 10 bis 14 Uhr gehst du mit den Kindern zum Pool“,

ist dieser Zeitraum Arbeitszeit.

Gerade mit einem Kind mit Behinderung kann ein Au-pair den Familienurlaub verändern

Für Familien mit einem Kind mit Behinderung kann ein Au-pair im Urlaub einen besonders großen Mehrwert haben.

Denn Urlaub bedeutet für Eltern eines Kindes mit hohem Unterstützungsbedarf nicht automatisch Erholung.

Das Kind benötigt seine Begleitung weiterhin.

Vielleicht kann es Gefahren nicht ausreichend einschätzen.

Vielleicht kann es nicht alleine auf dem Hotelgelände unterwegs sein.

Vielleicht braucht es beim Spielen eine vertraute Begleitperson oder eine Eins-zu-eins-Betreuung.

Während andere Eltern am Pool liegen, sind Mama und Papa deshalb vielleicht genauso aufmerksam wie zu Hause.

Mit einem gut eingearbeiteten Au-pair kann sich das verändern.

Endlich einmal am Pool liegen – obwohl das Kind gut betreut ist

Vielleicht sagt die Familie:

„Von 10 bis 12 Uhr gehst du heute mit unserem Sohn zum Kinderbereich und danach übernehme ich wieder.“

Das Au-pair kennt das Kind.

Es kennt seine Kommunikation, seine Routinen und weiß, worauf es achten muss.

Die Eltern können währenddessen tatsächlich einmal am Pool liegen, ein Buch lesen oder gemeinsam einen Kaffee trinken.

Für zwei Stunden müssen sie nicht gleichzeitig überlegen:

Wo ist mein Kind? Was braucht es? Wer passt auf?

Das klingt nach einer Kleinigkeit.

Für manche Familien kann genau das zum ersten Mal seit langer Zeit bedeuten:

Urlaub fühlt sich tatsächlich ein bisschen nach Urlaub an.

Au-pair als Freizeitassistenz im Familienurlaub

Gerade im Urlaub kann das Au-pair auch als Freizeitassistenz für ein Kind mit Behinderung wertvoll sein.

Ein Campingplatz ist dafür ein schönes Beispiel.

Die Geschwisterkinder ziehen vielleicht fünf Minuten nach der Ankunft los.

Sie finden andere Kinder, fahren Fahrrad, gehen zum Spielplatz oder treffen sich an der Wasserrutsche.

Ein Kind mit Behinderung kann das möglicherweise nicht selbstständig.

Es braucht jemanden, der mitgeht.

Das Au-pair kann sagen:

„Komm, wir gehen auch los.“

Gemeinsam zum Spielplatz.

Zur Rutsche.

Zum Kinderprogramm.

Ein Eis holen.

Andere Kinder kennenlernen.

Vielleicht gemeinsam Ball spielen.

Das Kind muss nicht ständig bei Mama und Papa sitzen, nur weil es nicht alleine über den Campingplatz laufen kann.

Eine zusätzliche vertraute Begleitperson kann auch im Urlaub Teilhabe ermöglichen.

Das Au-pair kann auch die Geschwister übernehmen

Natürlich muss das Au-pair nicht immer das Kind mit Behinderung betreuen.

Vielleicht möchten die Eltern gerade im Urlaub bewusst Zeit mit diesem Kind verbringen.

Dann dreht man die Aufgaben einfach um.

Mama geht mit dem Kind mit Behinderung schwimmen.

Das Au-pair geht währenddessen mit den Geschwistern zum Spielplatz.

Papa unternimmt etwas mit einem Kind.

Das Au-pair bleibt mit den anderen am Pool.

Auch im Urlaub liegt der große Vorteil häufig nicht darin, dass das Au-pair einen Elternteil ersetzt.

Sondern darin, dass plötzlich eine zusätzliche Person da ist und sich die Familie aufteilen kann.

Mit dem Au-pair verreisen kostet mehr – kann aber viel Entlastung bringen

Natürlich entstehen zusätzliche Kosten, wenn ein Au-pair mit in den Familienurlaub fährt.

Es benötigt eine Unterkunft beziehungsweise eine angemessene Unterbringung, Verpflegung und die Reise muss entsprechend organisiert werden.

Trotzdem entscheiden sich manche Familien ganz bewusst dafür.

Denn die zusätzliche Person kann dafür sorgen, dass auch die Eltern während des Familienurlaubs kleine Erholungszeiten bekommen.

Gerade bei mehreren kleinen Kindern oder einem Kind mit Behinderung kann dieser Mehrwert enorm sein.

Und wenn die Gastfamilie ohne Au-pair verreist?

Natürlich kann eine Familie auch sagen:

„Wir fahren dieses Mal alleine in den Urlaub.“

Auch das ist vollkommen in Ordnung.

Dann sollte das Au-pair allerdings rechtzeitig Bescheid wissen.

So kann es selbst überlegen, wie es diese Zeit verbringen möchte.

Vielleicht besucht es Freunde in einer anderen Stadt.

Vielleicht plant es einen eigenen kleinen Ausflug.

Vielleicht übernachtet es bei einer Au-pair-Freundin.

Oder vielleicht sagt es:

„Perfekt. Ich bleibe einfach zu Hause und genieße ein paar ruhige Tage.“

Auch das darf sein.

Unterkunft und Verpflegung müssen weiterhin gewährleistet sein

Wenn die Gastfamilie verreist und das Au-pair zu Hause bleibt, bleibt das Zuhause der Gastfamilie selbstverständlich weiterhin auch der Wohnort des Au-pairs.

Die Gastfamilie stellt während des Au-pair-Verhältnisses Unterkunft und Verpflegung unentgeltlich zur Verfügung.

Das sollte deshalb vor der Abreise praktisch organisiert werden.

Vielleicht wird gemeinsam eingekauft und der Kühlschrank entsprechend gefüllt.

Oder die Familie trifft eine andere klare Vereinbarung, damit das Au-pair während ihrer Abwesenheit weiterhin angemessen mit Lebensmitteln versorgt ist.

Nicht:

„Wir sind zwei Wochen weg. Schau mal, wie du klarkommst.“

Sondern auch hier:

vorher miteinander sprechen und vernünftig planen.

Urlaub bedeutet: Das Au-pair kann über seine Zeit verfügen

Wenn diese Tage als Urlaub des Au-pairs vereinbart sind, muss es tatsächlich frei sein.

Es kann ausschlafen.

Den ganzen Tag in seinem Zimmer bleiben.

Freunde besuchen.

Mit dem Zug oder Fernbus in eine andere Stadt fahren.

Bei einer Freundin übernachten.

Deutschland erkunden.

Oder schlicht überhaupt nichts tun.

Urlaub bedeutet, dass das Au-pair seine Zeit selbst gestalten kann.

„Wenn wir weg sind, kannst du doch auf den Hund aufpassen“

Genau hier muss man unterscheiden.

Wenn die Familie sagt:

„Du hast in dieser Woche Urlaub, musst aber morgens und abends den Hund versorgen und kannst deshalb nicht über Nacht weg“,

dann ist das kein uneingeschränkt frei verfügbarer Urlaub.

Denn plötzlich bestehen weiterhin Aufgaben und eine Anwesenheitsverpflichtung.

Dasselbe gilt, wenn das Au-pair zu Hause bleiben soll, weil die Katze versorgt werden muss oder täglich bestimmte Aufgaben für die Familie erledigt werden sollen.

Die Bundesagentur für Arbeit macht beim Familienurlaub genau diese Abgrenzung: Eigener Urlaub liegt nur vor, wenn allenfalls unwesentliche Aufgaben anfallen und keine Anwesenheitspflicht besteht.

Deshalb sollte eine Gastfamilie für Tiere oder andere notwendige Aufgaben eine andere Lösung organisieren, wenn das Au-pair tatsächlich Urlaub haben soll.

Wie viel Urlaub hat ein Au-pair?

Bei einem Au-pair-Aufenthalt von zwölf Monaten besteht ein Anspruch auf vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub.

Bei einer kürzeren Beschäftigungsdauer stehen dem Au-pair für jeden vollen Monat zwei Werktage Urlaub zu.

Diese Urlaubstage sollten rechtzeitig zwischen Gastfamilie und Au-pair besprochen werden.

Gerade wenn die Familie selbst bereits weiß, wann sie verreisen möchte, lohnt es sich, früh gemeinsam zu planen.

Familienurlaub und Au-pair-Urlaub können auch kombiniert werden

Natürlich muss eine Reise nicht komplett entweder Arbeitszeit oder komplett Urlaub sein.

Man kann auch transparent planen.

Vielleicht fährt das Au-pair zwei Wochen mit nach Italien.

In der ersten Woche unterstützt es die Familie zu vereinbarten Zeiten bei der Kinderbetreuung.

In der zweiten Woche hat es mehrere vollständig freie Tage und kann selbst entscheiden, was es unternehmen möchte.

Oder es arbeitet an bestimmten Tagen und hat an anderen frei.

Entscheidend ist nicht, wie die Familie es organisiert.

Entscheidend ist:

Alle Beteiligten wissen vorher, wann das Au-pair arbeitet und wann es tatsächlich frei hat.

Urlaub mit Au-pair kann für alle wunderschön sein

Ein Au-pair mit in den Familienurlaub zu nehmen, kann eine tolle Erfahrung sein.

Für das Au-pair bedeutet es vielleicht, einen neuen Ort kennenzulernen und besondere Momente mit seiner Gastfamilie zu erleben.

Für die Kinder ist eine vertraute Person dabei.

Und für die Eltern entsteht möglicherweise zum ersten Mal die Möglichkeit, auch im Familienurlaub kleine Zeiten wirklich abzugeben.

Gerade mit einem Kind mit Behinderung kann das einen enormen Unterschied machen.

Das Kind bekommt weiterhin die Begleitung, die es benötigt.

Die Geschwister bekommen Aufmerksamkeit.

Das Au-pair kann als vertraute Begleitperson oder Freizeitassistenz Teilhabe ermöglichen.

Und Mama und Papa dürfen zwischendurch tatsächlich einmal Urlaub haben.

Entscheidend ist nicht der Ort, sondern die Verantwortung

Ob Nordsee, Italien, Campingplatz, Hotel oder Oma und Opa:

Für die Einordnung ist nicht entscheidend, wo sich das Au-pair befindet.

Entscheidend ist, ob es gerade Verantwortung und vereinbarte Aufgaben übernimmt.

Kinder betreuen?

Arbeitszeit.

Als notwendige Begleitperson mitkommen?

Arbeitszeit.

Babysitting am Urlaubsabend?

Arbeitszeit.

Frei entscheiden, ob es mit an den Strand kommt oder lieber etwas alleine unternimmt?

Freizeit.

Eigener Urlaub ohne Anwesenheitspflicht?

Urlaub.

So lässt sich eigentlich die wichtigste Regel ganz einfach zusammenfassen:

Familienurlaub ist nicht automatisch Au-pair-Urlaub. Aber mit einer fairen Planung kann ein gemeinsamer Urlaub für das Au-pair, die Kinder und die Gasteltern eine wunderschöne und gleichzeitig unglaublich entlastende Zeit werden.

Redaktion Besondere Sterne · Veröffentlicht am

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