Au-pair finanzieren, wenn Ihr Kind Hilfe braucht – diese Möglichkeiten sollten Familien kennen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Pflege- oder Sozialberatung dar. Ob und in welchem Umfang einzelne Leistungen eingesetzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch und der Entscheidung des jeweiligen Leistungsträgers beziehungsweise der Pflegekasse ab.
Wenn Ihr Kind einen Pflegegrad oder Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe hat, gibt es verschiedene finanzielle Leistungen, die Sie kennen sollten: Pflegegeld, Verhinderungspflege, Persönliches Budget und Entlastungsbetrag. Für jede gelten eigene Voraussetzungen – klären Sie sie vorher mit dem zuständigen Träger.
Ein Au-pair könnte Ihren Familienalltag enorm erleichtern.
Aber dann kommt ziemlich schnell die Frage:
Wie sollen wir ein Au-pair finanzieren?
Gerade Familien mit einem Kind mit Behinderung haben häufig ohnehin höhere Ausgaben. Therapien, Hilfsmittel, Fahrten und zusätzliche Unterstützung gehören für viele längst zum Alltag.
Die gute Nachricht: Wenn Ihr Kind einen Pflegegrad oder Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe hat, gibt es verschiedene finanzielle Leistungen, die Sie kennen sollten.
Denn bei den Kosten eines Au-pairs lohnt es sich, nicht nur auf die Ausgabenseite zu schauen.
Was kostet ein Au-pair?
Ein Au-pair verursacht zunächst natürlich laufende Kosten.
In Deutschland erhält ein Au-pair monatlich 280 Euro Taschengeld.
Dazu kommen 70 Euro monatlicher Zuschuss zum Deutsch-Sprachkurs sowie gegebenenfalls die notwendigen Fahrtkosten zum Sprachkurs.
Außerdem übernimmt die Gastfamilie die Kosten für die erforderliche Au-pair-Versicherung.
Unterkunft und Verpflegung stellt die Gastfamilie ebenfalls kostenfrei zur Verfügung.
Bei einer Vermittlung über Besondere Sterne kommt einmalig unsere Vermittlungsgebühr hinzu.
Das klingt zunächst nach mehreren Kostenpositionen.
Dem gegenüber stehen allerdings bis zu 30 Stunden Unterstützung pro Woche im Familienalltag.
Und für Familien mit einem Kind mit Behinderung gibt es verschiedene Möglichkeiten, vorhandene Leistungen in die eigene Finanzplanung einzubeziehen.
1. Pflegegeld: flexibel für den eigenen Familienalltag einsetzen
Hat Ihr Kind mindestens Pflegegrad 2 und wird die häusliche Pflege selbst sichergestellt, kann Pflegegeld gezahlt werden.
2026 beträgt das monatliche Pflegegeld:
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Das Pflegegeld wird direkt ausgezahlt und kann grundsätzlich frei verwendet werden, solange die häusliche Pflege sichergestellt ist.
Damit kann es auch ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung eines Au-pairs sein.
Ein Au-pair wird dadurch selbstverständlich nicht zur Pflegekraft.
Aber Familien können entscheiden, einen Teil ihres Pflegegeldes für die Kosten einer Unterstützung einzusetzen, die ihnen jeden Tag Entlastung bringt.
2. Verhinderungspflege: individuell mit der Pflegekasse klären
Eine weitere Möglichkeit, nach der uns Familien häufig fragen, ist die Verhinderungspflege.
Seit Juli 2025 gibt es dafür gemeinsam mit der Kurzzeitpflege einen Gemeinsamen Jahresbetrag.
2026 stehen dafür insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden, wenn die normalerweise pflegende Person verhindert ist.
Aber:
Bei einem Au-pair gibt es eine Besonderheit.
Das Au-pair lebt während seines Aufenthalts gemeinsam mit der Familie und damit auch mit dem pflegebedürftigen Kind in einem Haushalt. Für Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, gelten bei der Verhinderungspflege besondere Regelungen und Erstattungsgrenzen.
Deshalb empfehlen wir unseren Familien:
Sprechen Sie vorab mit Ihrer Pflegekasse und schildern Sie ausdrücklich Ihre Au-pair-Konstellation.
Lassen Sie sich erklären, ob und in welcher Höhe eine Erstattung in Ihrem konkreten Fall möglich ist, bevor Sie mit diesem Geld kalkulieren.
3. Persönliches Budget und Eingliederungshilfe
Ein weiterer Weg kann über Leistungen der Eingliederungshilfe führen.
Hier begegnet Familien häufig der Begriff Persönliches Budget.
Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Sozialleistung. Statt einer bestimmten Sachleistung kann eine bereits zustehende Teilhabeleistung unter den jeweiligen Voraussetzungen als Geldleistung erbracht werden.
Damit können Menschen mit Behinderung notwendige Unterstützung selbstbestimmter organisieren.
Bei einem Kind kann es beispielsweise um Assistenz und Unterstützung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehen.
Ob ein Au-pair beziehungsweise welche konkret durch das Au-pair erbrachten Assistenzleistungen darüber finanziert werden können, hängt vom individuellen Bedarf, der bewilligten Leistung und der Vereinbarung mit dem zuständigen Leistungsträger ab.
Deshalb gilt auch hier:
Nicht erst das Au-pair aufnehmen und anschließend eine Erstattung erwarten.
Sprechen Sie vorher mit dem zuständigen Leistungsträger und lassen Sie prüfen, welche Möglichkeiten für Ihr Kind bestehen.
4. Und was ist mit dem Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag gehört ebenfalls zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
2026 beträgt er 131 Euro monatlich und steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Wichtig ist allerdings:
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden.
Er kann nicht einfach frei ausgezahlt und anschließend beliebig für die Kosten eines Au-pairs verwendet werden.
Welche Leistungen darüber finanziert beziehungsweise erstattet werden können, ist gesetzlich geregelt und hängt unter anderem von den jeweiligen anerkannten Angeboten ab.
Deshalb sollte der Entlastungsbetrag nicht automatisch als „Au-pair-Budget“ eingeplant werden.
Mehrere Möglichkeiten statt nur einer Finanzierung
Der interessante Punkt für Familien ist deshalb nicht:
„Welche eine Leistung bezahlt unser Au-pair?“
Viel sinnvoller ist die Frage:
„Welche Leistungen stehen unserem Kind bereits zu und wie können wir unsere Unterstützung insgesamt sinnvoll finanzieren?“
Vielleicht beziehen Sie Pflegegeld.
Vielleicht kommen zusätzlich Leistungen der Eingliederungshilfe beziehungsweise ein Persönliches Budget infrage.
Vielleicht lässt sich in Ihrer individuellen Situation auch ein Teil der Verhinderungspflege nutzen.
Andere Leistungen wiederum setzen Sie weiterhin für einen Pflegedienst, eine anerkannte Alltagsbegleitung oder andere professionelle Unterstützung ein.
So kann ein individuelles Unterstützungssystem entstehen.
Nicht nur rechnen, was ein Au-pair kostet
Bei aller Finanzierung gibt es aber noch eine zweite Seite.
Was bekommen Sie eigentlich dafür?
Ein Au-pair kommt nicht zweimal pro Woche für zwei Stunden.
Es lebt mit Ihrer Familie.
Es lernt Ihr Kind kennen.
Es kennt irgendwann die Morgenroutine.
Es weiß, wann die Geschwister nach Hause kommen.
Es kennt die Lieblingsspiele, die Abläufe und die kleinen Besonderheiten Ihres Familienalltags.
Und es kann Sie innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bis zu 30 Stunden pro Woche unterstützen.
Das können morgens zwei zusätzliche Hände sein.
Ein Nachmittag mit dem Kind mit Behinderung.
Zeit für die Geschwisterkinder.
Unterstützung in den Ferien.
Jemand, der mit den Kindern spielt, während Sie etwas erledigen.
Oder einfach eine weitere vertraute erwachsene Person im Haus.
Rechnen Sie einmal andersherum
Natürlich kostet ein Au-pair Geld.
Aber betrachten Sie nicht ausschließlich die monatliche Summe.
Rechnen Sie einmal, was bis zu 30 Stunden Unterstützung pro Woche für Ihre Familie bedeuten würden.
Nicht von einer ständig wechselnden Betreuungsperson.
Sondern von jemandem, der mit Ihnen lebt und Ihren Alltag immer besser kennt.
Jemand, dem Sie nicht jeden Morgen von vorne erklären müssen, wie Ihre Familie funktioniert.
Jemand, zu dem Ihr Kind über die Monate Vertrauen aufbauen kann.
Und jemand, der auch für die Geschwisterkinder da sein kann.
Ein Au-pair kann ein Baustein Ihres Unterstützungssystems sein
Gerade Familien mit einem Kind mit Behinderung müssen Unterstützung häufig aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen.
- Pflege.
- Therapie.
- Eingliederungshilfe.
- Schule oder Kita.
- Familienentlastende Angebote.
- Und vielleicht ein Au-pair.
Ein Au-pair ersetzt dabei keine Pflegekraft, keine Therapie und keine professionelle Assistenz.
Es schließt eine ganz andere Lücke: den Familienalltag dazwischen.
Die Morgen, die Nachmittage, die Ferien, die Geschwisterzeit und all die kleinen Situationen, für die man keinen Dienst bestellt – in denen zwei zusätzliche Hände aber einen riesigen Unterschied machen.
Unser Tipp von Besondere Sterne
Wenn Sie überlegen, ein Au-pair aufzunehmen, schauen Sie nicht nur auf die Frage:
„Können wir uns ein Au-pair leisten?“
Prüfen Sie zuerst, welche Leistungen Ihrem Kind bereits zustehen und welche weiteren Ansprüche möglicherweise bestehen.
Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse über Pflegegeld und Verhinderungspflege.
Lassen Sie sich beraten, ob Leistungen der Eingliederungshilfe beziehungsweise ein Persönliches Budget für den individuellen Unterstützungsbedarf Ihres Kindes infrage kommen.
Und betrachten Sie anschließend Ihre tatsächlichen Kosten.
Denn möglicherweise steht auf der einen Seite nicht einfach nur eine weitere monatliche Ausgabe.
Sondern auf der anderen Seite:
- bis zu 30 Stunden Unterstützung pro Woche.
- Eine vertraute Person.
- Noch einmal zwei Hände.
- Mehr Zeit für Geschwisterkinder.
- Mehr Luft für Mama und Papa.
Und Unterstützung genau dort, wo Familien mit einem Kind mit Behinderung sie jeden Tag brauchen:
mitten im Familienalltag.

Melanie Matl
Gründerin
Selbst Mutter eines Kindes mit Behinderung.


