Kann ein Au-pair über Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden?

Eltern und Au-pair im Gespräch, im Hintergrund spielt ein Kind.

Ein Au-pair kann für Familien mit einem Kind mit Behinderung eine enorme Entlastung im Alltag sein.

Doch natürlich stellt sich irgendwann auch die Frage:

Gibt es Möglichkeiten, einen Teil der entstehenden Kosten über Leistungen der Pflegeversicherung abzudecken?

Viele Familien stoßen dabei auf zwei Begriffe: Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag.

Beide Leistungen kommen aus der Pflegeversicherung und setzen einen entsprechenden Pflegegrad beziehungsweise die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Einkommen und Vermögen der Familie sind für den grundsätzlichen Leistungsanspruch nicht entscheidend.

Doch kann man diese Leistungen auch für ein Au-pair einsetzen?

Ganz so pauschal lässt sich diese Frage leider nicht beantworten.

Verhinderungspflege und Au-pair

Die Verhinderungspflege soll die Pflege sicherstellen, wenn die normalerweise pflegende Person vorübergehend verhindert ist – beispielsweise weil sie eine Pause benötigt, krank ist oder aus anderen Gründen die Pflege zeitweise nicht übernehmen kann.

Aus unserer Vermittlungspraxis wissen wir, dass sich Gastfamilien immer wieder mit der Möglichkeit beschäftigen, Verhinderungspflege auch im Zusammenhang mit ihrem Au-pair zu nutzen.

Dabei gibt es jedoch einen wichtigen Punkt:

Ein Au-pair lebt normalerweise gemeinsam mit der Familie im Haushalt.

Für Ersatzpflege durch Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, gelten besondere Regelungen und Erstattungsgrenzen.

Deshalb raten wir unseren Familien ausdrücklich davon ab, einfach davon auszugehen, dass eine bestimmte Summe erstattet wird.

Vorher bei der eigenen Pflegekasse nachfragen

Bevor Sie mit einer Erstattung kalkulieren, sollten Sie Ihre individuelle Konstellation direkt mit der Pflegekasse besprechen.

Erklären Sie dabei ausdrücklich, dass es sich um ein Au-pair handelt, das während seines Aufenthalts mit der Familie im gemeinsamen Haushalt lebt.

Lassen Sie sich erklären, ob und unter welchen Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall Leistungen der Verhinderungspflege eingesetzt werden können und welche Nachweise die Pflegekasse dafür benötigt.

Eine vorherige Klärung schützt davor, mit Geld zu rechnen, das später möglicherweise nicht oder nicht in der erwarteten Höhe erstattet wird.

Und was ist mit dem Entlastungsbetrag?

Auch der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung.

Hier gelten allerdings andere Voraussetzungen.

Der Entlastungsbetrag kann nicht beliebig für jede Person eingesetzt werden, die eine Familie im Alltag unterstützt. Welche Angebote darüber abgerechnet werden können, ist gesetzlich geregelt und hängt unter anderem von den anerkannten beziehungsweise zugelassenen Angeboten ab.

Deshalb sollte auch hier nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die Kosten eines Au-pairs über den Entlastungsbetrag erstattet werden können.

Pflegeleistungen können trotzdem ein wichtiger Teil der Finanzierung sein

Für Familien mit einem Kind mit Pflegegrad lohnt es sich grundsätzlich, genau hinzusehen, welche Leistungen ihnen zur Verfügung stehen und wie diese sinnvoll miteinander kombiniert werden können.

Denn gerade Familien mit einem hohen Unterstützungsbedarf nutzen häufig nicht nur eine einzige Form der Entlastung.

Ein Au-pair kann ein Teil dieses Unterstützungssystems sein.

Andere Leistungen der Pflegeversicherung können parallel für professionelle oder anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.

Welche Kombination für eine Familie sinnvoll ist, hängt immer von der individuellen Situation ab.

Unser Tipp von Besondere Sterne

Wenn Sie überlegen, ein Au-pair aufzunehmen und Leistungen der Pflegeversicherung in Ihre Finanzierung einzubeziehen, klären Sie dies vorher direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Fragen Sie konkret nach Ihrer persönlichen Situation und weisen Sie darauf hin, dass das Au-pair während seines Aufenthalts in Ihrem Haushalt lebt.

Denn auch wenn wir aus unserer Erfahrung wissen, dass sich viele unserer Gastfamilien mit der Nutzung der Verhinderungspflege beschäftigen, entscheidet am Ende die zuständige Pflegekasse über die Erstattung im konkreten Fall.

Wir möchten Ihnen Möglichkeiten aufzeigen – aber keine Erstattung versprechen, die wir nicht garantieren können.

So können Sie von Anfang an realistisch planen und prüfen, welche Unterstützung für Ihre Familie finanziell und organisatorisch am besten funktioniert.

Redaktion Besondere Sterne · Veröffentlicht am

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