Persönliches Budget für ein Au-pair – eine Finanzierungsmöglichkeit für Familien?

Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Sozialleistung, sondern eine andere Form, bereits zustehende Leistungen zu erhalten. Ob und in welchem Umfang ein Au-pair einbezogen werden kann, hängt vom individuellen Teilhabebedarf des Kindes und der Vereinbarung mit dem zuständigen Leistungsträger ab.
„Persönliches Budget? Davon habe ich noch nie gehört.“
Diesen Satz hören wir immer wieder von Familien, die nach Unterstützung für ihr Kind mit Behinderung suchen.
Dabei kann sich hinter diesem zunächst etwas sperrigen Begriff eine interessante Möglichkeit verbergen.
Denn das Persönliche Budget soll Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung darüber ermöglichen, wie und durch wen notwendige Unterstützung erbracht wird.
Für Eltern eines Kindes mit Behinderung lohnt es sich deshalb, sich mit diesem Thema einmal genauer auseinanderzusetzen.
Was ist das Persönliche Budget überhaupt?
Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Sozialleistung.
Es ist eine andere Form, bestimmte bereits zustehende Leistungen zu erhalten.
Statt dass ein Leistungsträger ausschließlich eine konkrete Sach- oder Dienstleistung organisiert beziehungsweise finanziert, kann die leistungsberechtigte Person ein Budget erhalten und damit die vereinbarte Unterstützung selbst organisieren.
Bei minderjährigen Kindern können die Eltern ein Persönliches Budget für ihr leistungsberechtigtes Kind beantragen.
Das Ziel dahinter ist mehr Selbstbestimmung:
Welche Unterstützung brauchen wir? Wer soll sie erbringen? Und wie lässt sie sich passend zu unserem Alltag organisieren?
Was hat das mit einem Au-pair zu tun?
Für Familien mit einem Kind mit Behinderung können beispielsweise Leistungen zur sozialen Teilhabe und Assistenzleistungen eine Rolle spielen.
Dabei kann es unter anderem um Unterstützung bei der Bewältigung und Gestaltung des Alltags oder um Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben gehen.
Und genau an diesem Punkt fragen uns Familien immer wieder:
Kann die Unterstützung durch unser Au-pair im Rahmen eines Persönlichen Budgets berücksichtigt werden?
Das lässt sich nicht für jede Familie pauschal beantworten.
Entscheidend ist immer, welcher individuelle Teilhabebedarf beim Kind besteht, welche Leistung bewilligt wird und was in der Zielvereinbarung zum Persönlichen Budget festgelegt wird.
Deshalb sollte ein Au-pair nicht einfach eingestellt und anschließend davon ausgegangen werden, dass dessen Kosten über das Persönliche Budget übernommen werden.
Der richtige Weg beginnt vorher.
Der erste Schritt: den zuständigen Leistungsträger finden
Wer zuständig ist, hängt vom individuellen Fall und von der beantragten Leistung ab.
Bei Leistungen der Eingliederungshilfe kann dies beispielsweise der zuständige Träger der Eingliederungshilfe sein. Wie dieser regional organisiert ist, unterscheidet sich innerhalb Deutschlands.
Bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung kann wiederum das Jugendamt beziehungsweise der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig sein.
Auch andere Rehabilitationsträger können je nach benötigter Leistung eine Rolle spielen.
Sie müssen deshalb nicht schon vor dem ersten Gespräch sämtliche Zuständigkeiten des deutschen Sozialrechts kennen.
Wichtig ist zunächst das Stichwort:
„Persönliches Budget für Leistungen zur Teilhabe.“
Was möchte Ihr Kind eigentlich damit erreichen?
Beim Persönlichen Budget geht es nicht in erster Linie darum, wer bezahlt werden soll.
Im Mittelpunkt steht der individuelle Bedarf des Kindes.
Wo benötigt es Unterstützung?
Geht es beispielsweise darum, Freizeitaktivitäten wahrnehmen zu können, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen oder im Alltag selbstbestimmter begleitet zu werden?
Erst aus diesem Bedarf ergibt sich, welche Leistung überhaupt in Betracht kommt.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Der Antrag lautet also nicht einfach:
„Wir möchten unser Au-pair bezahlt bekommen.“
Im Mittelpunkt steht vielmehr die notwendige Unterstützung und Teilhabe des Kindes – und anschließend die Frage, wie diese Unterstützung im Rahmen eines Persönlichen Budgets organisiert werden kann.
Sie müssen sich da nicht alleine durcharbeiten
Wer sich zum ersten Mal mit Eingliederungshilfe, Assistenzleistungen, Leistungsträgern und Persönlichem Budget beschäftigt, kann schnell das Gefühl bekommen, einen eigenen Studiengang dafür zu benötigen.
Zum Glück gibt es dafür Unterstützung.
In Deutschland gibt es die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – kurz EUTB®.
Die Beratungsstellen unterstützen Menschen mit Behinderung und deren Angehörige bei Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe.
Die Beratung ist unabhängig und kostenlos und wird bundesweit angeboten.
Dort können Sie beispielsweise besprechen:
- welche Leistungen für Ihr Kind grundsätzlich infrage kommen könnten,
- wer in Ihrer Region zuständig sein könnte,
- wie das Persönliche Budget funktioniert und
- wie Sie bei einer Antragstellung vorgehen können.
Gerade wenn Sie noch überhaupt nicht wissen, an welche Behörde Sie sich wenden sollen, kann eine EUTB® eine gute erste Anlaufstelle sein.
Persönliches Budget bedeutet auch Verantwortung
Die größere Freiheit des Persönlichen Budgets bringt gleichzeitig Verantwortung mit sich.
Mit dem zuständigen Leistungsträger wird festgelegt, für welchen Bedarf das Budget eingesetzt werden darf und welche Ziele damit erreicht werden sollen.
Das Geld steht also nicht frei für sämtliche Kosten des Familienalltags zur Verfügung.
Deshalb ist es wichtig, vorab genau zu klären, ob und in welchem Umfang die gewünschte Unterstützung durch ein Au-pair innerhalb der bewilligten Leistung eingesetzt werden kann.
Lassen Sie sich die konkrete Verwendung im Zweifel vom zuständigen Leistungsträger bestätigen.
Unser Tipp von Besondere Sterne
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und Sie über ein Au-pair als zusätzliche Unterstützung nachdenken, lohnt es sich, das Stichwort Persönliches Budget zumindest einmal prüfen zu lassen.
Wenden Sie sich dafür an Ihren zuständigen Leistungsträger oder lassen Sie sich zunächst kostenlos von einer EUTB® beraten.
Beschreiben Sie dabei nicht nur, dass Sie ein Au-pair aufnehmen möchten.
Beschreiben Sie vor allem:
Wo benötigt Ihr Kind Unterstützung und welche Teilhabe soll dadurch ermöglicht werden?
Denn genau darum geht es beim Persönlichen Budget.
Nicht darum, Familien irgendeinen Geldbetrag zur freien Verfügung zu stellen.
Sondern darum, Menschen mit Behinderung mehr Möglichkeiten zu geben, die Unterstützung, die ihnen zusteht, individueller und selbstbestimmter zu gestalten.
Ob und in welchem Umfang dabei ein Au-pair einbezogen werden kann, sollte immer individuell mit dem zuständigen Leistungsträger geklärt und vereinbart werden.

Melanie Matl
Gründerin
Selbst Mutter eines Kindes mit Behinderung.


