Pflegegeld und Au-pair – kann ich damit die Kosten finanzieren?

Titelbild des Artikels „Pflegegeld und Au-pair | Besondere Sterne“

„Dürfen wir eigentlich unser Pflegegeld für die Kosten unseres Au-pairs verwenden?“

Diese Frage stellen uns Familien mit einem Kind mit Behinderung immer wieder.

Denn wenn bereits ein Pflegegrad besteht und monatlich Pflegegeld gezahlt wird, liegt der Gedanke nahe, dieses Geld auch für die Unterstützung einzusetzen, die im Familienalltag tatsächlich ankommt.

Die kurze Antwort lautet:

Ja, grundsätzlich kann das Pflegegeld dafür eingesetzt werden.

Denn anders als manche anderen Leistungen der Pflegeversicherung ist das Pflegegeld nicht an die Abrechnung eines bestimmten anerkannten Dienstes gebunden.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird.

Das Besondere daran:

Das Pflegegeld wird direkt ausgezahlt und die pflegebedürftige Person beziehungsweise bei Kindern deren gesetzliche Vertretung kann grundsätzlich selbst entscheiden, wie es verwendet wird.

Es gibt keine Verpflichtung, jeden einzelnen ausgegebenen Euro über Rechnungen oder Quittungen gegenüber der Pflegekasse nachzuweisen.

Damit unterscheidet sich das Pflegegeld beispielsweise deutlich von zweckgebundenen Erstattungsleistungen.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.

  • Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Gerade bei einem höheren Pflegegrad kann damit jeden Monat ein Betrag zur Verfügung stehen, den Familien bewusst für die Organisation ihres Alltags und ihrer häuslichen Versorgung einsetzen können.

Kann damit auch ein Au-pair bezahlt werden?

Das Pflegegeld kann grundsätzlich frei verwendet werden, solange die häusliche Pflege sichergestellt ist.

Familien können deshalb selbst entscheiden, wie sie diese finanzielle Unterstützung für ihren Alltag einsetzen.

Das kann beispielsweise auch bedeuten, einen Teil der laufenden Kosten eines Au-pairs aus dem Pflegegeld zu finanzieren.

Das Au-pair wird dadurch allerdings nicht zur Pflegekraft.

Das ist uns besonders wichtig.

Ein Au-pair übernimmt keine professionelle Pflege und ersetzt keinen Pflegedienst, keine Therapie und keine Fachkraft.

Seine Stärke liegt vielmehr in der Unterstützung des Familienalltags.

Pflegegeld für Entlastung, die tatsächlich im Alltag ankommt

Gerade für Familien mit einem Kind mit Behinderung kann diese Unterstützung an ganz unterschiedlichen Stellen spürbar werden.

Das Au-pair kann mit den Kindern spielen, im Alltag begleiten, bei der Morgenroutine unterstützen oder für die Geschwisterkinder da sein.

Es kann leichte Aufgaben im Haushalt übernehmen und dadurch zusätzliche Freiräume schaffen.

Vielleicht ermöglicht es Mama oder Papa, sich einmal ausschließlich einem Geschwisterkind zu widmen.

Vielleicht übernimmt es morgens einen Teil des Familienalltags nach einer schwierigen Nacht.

Oder es verbringt einen Nachmittag mit den Kindern, während die Eltern andere Dinge erledigen können.

Das Pflegegeld kann damit in Unterstützung fließen, die die Familie jeden Tag tatsächlich erlebt.

Ein Beispiel: Pflegegrad 3

Ein Kind mit Pflegegrad 3 erhält 2026 monatlich 599 Euro Pflegegeld.

Gleichzeitig lebt ein Au-pair in der Familie.

Für das Au-pair entstehen unter anderem Kosten für Taschengeld, Versicherung, Sprachkurszuschuss sowie Unterkunft und Verpflegung.

Die Familie könnte sich beispielsweise entscheiden, einen Teil des monatlichen Pflegegeldes für diese Kosten einzusetzen.

Das bedeutet nicht, dass die Pflegeversicherung das Au-pair „bezahlt“.

Es bedeutet vielmehr:

Die Familie entscheidet selbst, dass ein Teil des Pflegegeldes in diese Form der Unterstützung ihres Familienalltags fließen soll.

Wichtig: Pflegegeld und andere Pflegeleistungen unterscheiden

Pflegegeld sollte nicht mit Verhinderungspflege, dem Entlastungsbetrag oder anderen Leistungen der Pflegeversicherung verwechselt werden.

Für diese Leistungen gelten jeweils eigene Voraussetzungen und teilweise konkrete Vorgaben dazu, wofür und durch wen sie eingesetzt werden können.

Beim Pflegegeld besteht deutlich mehr Freiheit.

Trotzdem muss die häusliche Pflege des Kindes weiterhin sichergestellt sein.

Wer zusätzlich Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes nutzt, sollte außerdem beachten, dass sich dadurch die Höhe des ausgezahlten Pflegegeldes verändern kann. Dann kann eine sogenannte Kombinationsleistung vorliegen.

Ein möglicher Baustein in der Finanzierung

Ein Au-pair kostet Geld.

Gleichzeitig gibt es für Familien mit einem Kind mit Behinderung unterschiedliche Leistungen und Möglichkeiten, die finanzielle Belastung abzufedern.

Das Pflegegeld kann dabei ein Baustein sein.

Je nach individueller Situation können daneben weitere Leistungen eine Rolle spielen – beispielsweise Verhinderungspflege, Leistungen der Eingliederungshilfe oder ein Persönliches Budget.

Dabei gelten jeweils unterschiedliche Voraussetzungen.

Unser Tipp von Besondere Sterne

Wenn Ihr Kind einen Pflegegrad hat und Sie über ein Au-pair nachdenken, betrachten Sie nicht nur die reinen Au-pair-Kosten.

Schauen Sie sich auch an, welche Leistungen Ihrer Familie bereits zur Verfügung stehen und welche davon Sie flexibel einsetzen können.

Das Pflegegeld gehört zu den Leistungen, bei denen Familien einen großen Gestaltungsspielraum haben.

Ein Au-pair ersetzt keine Pflegekraft.

Aber es kann eine zusätzliche vertraute Person in den Familienalltag bringen, die dort unterstützt, wo Entlastung jeden Tag gebraucht wird.

Und wenn Sie einen Teil des Pflegegeldes genau dafür einsetzen möchten, kann daraus etwas sehr Konkretes entstehen:

mehr Unterstützung. Mehr Zeit. Und noch einmal zwei Hände im Familienalltag.

Redaktion Besondere Sterne · Veröffentlicht am

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