Die Schulbegleitung fällt aus – was jetzt zählt

Au-pair und Kind malen und basteln gemeinsam am Wohnzimmertisch.

Die Nachricht kommt morgens:

„Die Schulbegleitung ist heute krank.“

Und plötzlich steht der ganze Tag auf der Kippe.

Kann das Kind heute überhaupt in die Schule? Wer bleibt zu Hause? Was passiert mit der Arbeit? Und wie organisiert man innerhalb weniger Minuten einen Tag, der eigentlich ganz anders geplant war?

Für Familien mit einem Kind mit Behinderung kann der kurzfristige Ausfall einer Schul- oder Kitabegleitung den gesamten Tagesablauf verändern.

Genau in solchen Situationen kann es unglaublich wertvoll sein, wenn bereits eine weitere vertraute Person Teil des Familienalltags ist.

Die Schulbegleitung heißt je nach Bundesland auch Schulassistenz, Teilhabeassistenz, Integrationshelfer oder Inklusionshelfer – gemeint ist jeweils dieselbe Unterstützung im Schul- oder Kitaalltag.

In manchen Regionen steht im Bescheid schlicht Schulhelfer. Das Wort wechselt, die Aufgabe bleibt dieselbe.

Je nach Region und Bescheid steht im Alltag eine Schulbegleiterin, ein Schulassistent, eine Teilhabeassistentin oder ein Teilhabeassistent neben dem Kind, mancherorts eine Integrationshelferin, ein Inklusionsassistent oder ein Inklusionsbegleiter.

Wer eine Schulbegleitung beantragen möchte, kennt außerdem die Wartezeit: Zwischen dem Antrag und dem Tag, an dem tatsächlich jemand da ist, vergehen häufig Wochen. Wer einen Schulbegleiter beantragen will, plant diese Zeit deshalb besser von Anfang an mit ein.

Und der Alltag sieht in jeder Familie anders aus – egal ob Ihr Kind eine Förderschule, ein Sonderpädagogisches Förderzentrum, eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) oder eine Regelschule mit einem Schulbegleiter an der Grundschule besucht.

Kann das Au-pair die Schulbegleitung ersetzen?

Grundsätzlich gilt:

Ein Au-pair ist keine Schulbegleitung und ersetzt diese auch nicht.

Es wird weder von der Schule als Schulbegleiter oder Integrationshelfer eingesetzt noch übernimmt es automatisch deren Aufgaben oder Verantwortung.

Trotzdem kann es sich lohnen, mit Schule oder Kita frühzeitig darüber zu sprechen, welche individuellen Möglichkeiten bei einem kurzfristigen Ausfall der Schulassistenz bestehen.

Je nach Einrichtung und Situation kann beispielsweise geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen das Au-pair das Kind in einer solchen Ausnahmesituation begleiten dürfte.

Das ist keine allgemeingültige Lösung und muss immer individuell mit der jeweiligen Einrichtung und gegebenenfalls weiteren zuständigen Stellen abgesprochen werden.

Und wenn das Kind zu Hause bleiben muss?

Genau dann zeigt sich ein weiterer Vorteil eines Au-pairs.

Denn ein ausgefallener Schultag muss nicht automatisch bedeuten, dass der gesamte Familienalltag zusammenbricht.

Innerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten kann das Au-pair einen Teil dieser Zeit mit dem Kind verbringen.

Vielleicht werden bekannte Übungen aus der Schule wiederholt.

Es wird gemeinsam gelesen, gemalt oder gebastelt.

Vielleicht gibt es eine kleine Aktivrunde, einen Spaziergang oder einen Besuch auf dem Spielplatz.

Natürlich ersetzt das keinen regulären Schultag und das Au-pair wird dadurch auch nicht zur Lehrkraft.

Aber der Vormittag kann sinnvoll, vertraut und strukturiert gestaltet werden.

Das Kind kennt diese Person bereits

Gerade für Kinder, denen Veränderungen schwerfallen, kann ein solcher ungeplanter Tag eine Herausforderung sein.

Der gewohnte Schulbegleiter fehlt. Der normale Tagesablauf verändert sich. Vielleicht fällt sogar der Schulbesuch komplett aus.

Das Au-pair ist in dieser Situation keine fremde Notfallbetreuung.

Es kennt das Kind bereits.

Es weiß, womit es gerne spielt, welche Aktivitäten ihm Freude machen und wie bestimmte Abläufe zu Hause funktionieren.

Das kann einem ungeplanten Tag wieder etwas Vertrautheit geben.

Auch die Geschwister müssen nicht automatisch zurückstecken

Vielleicht braucht das Kind mit Behinderung an diesem Tag mehr Begleitung.

Dann kann das Au-pair genau dort unterstützen.

Oder die Rollen werden anders verteilt: Ein Elternteil kümmert sich um das Kind, während das Au-pair für die Geschwister da ist und deren normalen Tagesablauf mitträgt.

Der entscheidende Vorteil bleibt derselbe:

Die Familie hat eine Person mehr, mit der sie den Tag neu aufteilen kann.

Manche Familien kombinieren die Teilhabeassistenz zusätzlich mit einem Familienentlastenden Dienst (FED) oder Familienunterstützenden Dienst (FUD). Diese Dienste gehören nicht zu unserem Angebot, können aber ein weiterer Entlastungsweg sein.

Aus einem ausgefallenen Tag wird ein anderer Tag

Ein Au-pair kann den Ausfall einer Schulbegleitung nicht verhindern.

Es kann die Schulbegleitung auch nicht einfach ersetzen.

Aber es kann dabei helfen, die Auswirkungen auf die gesamte Familie abzufangen.

Statt morgens innerhalb weniger Minuten eine fremde Betreuung organisieren zu müssen, ist bereits jemand da, der das Kind und den Familienalltag kennt.

Und wenn Schule oder Kita an diesem Tag tatsächlich nicht möglich sind, kann aus einem chaotischen Ausfalltag zumindest ein strukturierter Tag zu Hause werden:

ein bisschen üben, ein bisschen spielen, rausgehen, gemeinsam essen – und den Tag so gestalten, wie es für das Kind gerade passt.

Kita, Schule und die Begleitung dahinter

Manche Kinder besuchen einen Heilpädagogischen Kindergarten, einen Integrationskindergarten oder einen Förderkindergarten, andere haben einen Integrationsplatz in einer Regeleinrichtung. Inklusion in Kita und Schule sieht deshalb in jeder Familie ein wenig anders aus.

Welcher Förderschwerpunkt festgestellt wurde, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht und welcher Nachteilsausgleich vereinbart ist, klären Sie mit der Einrichtung und den zuständigen Stellen. Wir beraten dazu nicht.

Ein Nachteilsausgleich in der Schule kann mehr Zeit bedeuten, ein Hilfsmittel oder einen ruhigeren Raum. Ein Au-pair setzt den Nachteilsausgleich Schule nicht um — es kennt aber die Absprachen, die zu Hause daraus folgen.

Und falls Sie gefragt werden, wie man selbst Schulbegleiter werden kann: Dieser Weg läuft über die Träger und Dienste vor Ort, nicht über eine Au-pair-Agentur. Wer als Schulhelfer oder Schulbegleiter werden möchte, erfährt dort, welche Voraussetzungen gelten.

Für das Au-pair zählt am Ende etwas anderes: Es kennt Ihr Kind, seine Signale und die Abläufe zu Hause.

Unser Tipp von Besondere Sterne

Wenn Ihr Kind auf eine Schul- oder Kitabegleitung angewiesen ist – je nach Bundesland Schulassistenz oder Inklusionshelfer genannt –, sprechen Sie möglichst frühzeitig mit der Einrichtung darüber, welche Möglichkeiten bei kurzfristigen Ausfällen bestehen.

Fragen Sie dort auch nach, ob ein Familienentlastender Dienst (FED) beziehungsweise Familienunterstützender Dienst (FUD) in Ihrer Region Ausfall- und Ferienzeiten mit abdecken kann.

Lebt ein Au-pair in Ihrer Familie, können Sie dabei auch klären, ob und in welchem Rahmen es in einer solchen Ausnahmesituation eine zusätzliche Unterstützung sein könnte.

Und selbst wenn eine Begleitung innerhalb der Einrichtung nicht möglich ist, bleibt ein entscheidender Vorteil:

Zu Hause ist bereits eine vertraute Person da, die einen Teil des Tages auffangen kann.

Ein Au-pair ersetzt keine Schulbegleitung.

Aber es kann dafür sorgen, dass aus deren Ausfall nicht automatisch ein Ausfall der gesamten Familie wird.

Redaktion Besondere Sterne · Veröffentlicht am

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