Eingliederungshilfe für Kinder beantragen: Zuständigkeit, Ablauf und Unterlagen

Elternteil sitzt am Gartentisch mit aufgeschlagenem Ordner, Stift und einer Tasse Tee im warmen Sommerlicht.

„Da müssen Sie Eingliederungshilfe beantragen.“

Diesen Satz hören viele Eltern irgendwann, in der Kita, in der Schule oder beim Kinderarzt. Nur: Wo stellt man diesen Antrag eigentlich? Und was genau beantragt man da?

Was Eingliederungshilfe ist

Eingliederungshilfe umfasst Leistungen, die Menschen mit Behinderung eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen sollen.

Bei Kindern kann es um ganz unterschiedliche Lebensbereiche gehen:

  • Teilhabe an Bildung, zum Beispiel eine Schulbegleitung
  • Unterstützung in der Kita
  • Assistenz im Alltag und in der Freizeit, also soziale Teilhabe

Eingliederungshilfe ist keine medizinische Behandlung und keine Pflegeleistung. Beides kann nebeneinander bestehen, wird aber getrennt beantragt und unterschiedlich geprüft.

Welche Stelle zuständig ist

Das ist für viele Eltern die erste Hürde. Welche Stelle zuständig ist, hängt unter anderem davon ab, welche Art von Beeinträchtigung Ihr Kind hat, und ist regional unterschiedlich geregelt. Zuständigkeiten können sich außerdem ändern.

Fragen Sie deshalb vor Ort nach, zum Beispiel bei einer unabhängigen Beratungsstelle. Und wenn Sie unsicher sind: Stellen Sie den Antrag trotzdem schriftlich und bitten Sie um Weiterleitung, falls er dort nicht hingehört.

Was Sie vorbereiten können

Für die Entscheidung zählt nicht nur die Diagnose. Wichtig ist, was Ihr Kind im Alltag ohne Unterstützung nicht oder nur sehr schwer schafft.

  • Beschreiben Sie konkrete Situationen: Wo, wie oft und mit welchen Folgen braucht Ihr Kind Hilfe?
  • Sammeln Sie vorhandene Befunde und Stellungnahmen, zum Beispiel von Ärztinnen, Therapeuten oder der Frühförderung.
  • Bitten Sie Kita oder Schule um eine kurze schriftliche Einschätzung.
  • Formulieren Sie ein Ziel: Was soll Ihr Kind mit der Hilfe erreichen können?

Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis, legen Sie ihn bei.

Was nach dem Antrag passiert

Die zuständige Stelle ermittelt den individuellen Bedarf Ihres Kindes, meist in einem oder mehreren Gesprächen.

Nutzen Sie diese Gespräche, um nicht nur Schwierigkeiten zu schildern, sondern auch Ziele und Stärken Ihres Kindes.

Am Ende steht ein schriftlicher Bescheid. Darin steht, was bewilligt wurde, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum. Passt die Entscheidung nicht, steht am Ende des Bescheids, wie und bis wann Sie Widerspruch einlegen können.

Bei Fragen rund um Antrag, Zuständigkeit und Bescheid helfen unabhängige Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung und ihre Familien, in vielen Regionen kostenlos.

Eingliederungshilfe als Persönliches Budget

Leistungen der Eingliederungshilfe können auch als Persönliches Budget erbracht werden. Statt einer fertigen Dienstleistung erhält die Familie dann einen Geldbetrag und organisiert die vereinbarte Unterstützung selbst.

Ob und in welchem Rahmen dabei auch ein Au-pair eine Rolle spielen kann, hängt vom bewilligten Bedarf ab und muss immer mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Wo ein Au-pair hineinpasst und wo nicht

Ein Au-pair ist keine Leistung der Eingliederungshilfe und ersetzt keine bewilligte Assistenz, Schulbegleitung oder Pflege.

Viele Familien nutzen es aber als zusätzliche Unterstützung im Alltag: eine vertraute Person im Haus, die Routinen mitträgt, Zeit für die Geschwister hat und den Eltern Luft verschafft, auch für Termine und Anträge wie diesen.

Unser Tipp von Besondere Sterne

Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, dass Sie nicht sofort wissen, welche Stelle zuständig ist.

Stellen Sie den Antrag schriftlich, behalten Sie eine Kopie und lassen Sie sich im Zweifel von einer unabhängigen Beratungsstelle begleiten. Der wichtigste Teil des Antrags ist ohnehin der, den nur Sie schreiben können: wie der Alltag Ihres Kindes wirklich aussieht.

Redaktion Besondere Sterne · Veröffentlicht am

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