Darf ein Au-pair Medikamente geben? Aufgaben und Grenzen im Alltag

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine medizinische oder rechtliche Beratung dar. Welche Maßnahmen im konkreten Einzelfall medizinisch oder pflegerisch erforderlich sind und wer diese durchführen darf, sollte mit den zuständigen medizinischen bzw. fachlichen Stellen geklärt werden.
Gerade Familien mit einem Kind mit Behinderung stellen uns häufig eine wichtige Frage:
Gerade Familien mit einem Kind mit Behinderung stellen uns häufig eine wichtige Frage:
Darf unser Au-pair unserem Kind Medikamente geben oder pflegerische Aufgaben übernehmen?
Wir verstehen diese Frage sehr gut. Denn wenn Medikamente, medizinische Maßnahmen oder Pflege zum täglichen Leben eines Kindes gehören, fühlen sie sich für die Familie irgendwann wie ein ganz normaler Teil des Alltags an.
Für das Au-pair gelten trotzdem klare Grenzen.
Ein Au-pair ist keine Pflegekraft
Die Aufgabe eines Au-pairs besteht grundsätzlich in der Betreuung der Kinder und der Mithilfe bei leichten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Dazu gehören beispielsweise:
- mit den Kindern spielen
- die Kinder beaufsichtigen
- sie zu Kindergarten, Schule oder Freizeitaktivitäten begleiten
- spazieren oder auf den Spielplatz gehen
- einfache Mahlzeiten für die Kinder zubereiten
- bei den Hausaufgaben unterstützen
- leichte, mit dem Familienalltag verbundene Haushaltstätigkeiten übernehmen
Ein Au-pair ist dagegen keine Pflegefachkraft und kein medizinisches Personal.
Die Kranken- und Pflege von pflegebedürftigen Familienangehörigen gehört nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs.
Wo liegt die Grenze bei einem Kind mit Behinderung?
Für Familien mit einem Kind mit Behinderung ist diese Abgrenzung besonders wichtig.
Natürlich darf ein Au-pair auch ein Kind mit Behinderung im Alltag begleiten. Genau das erleben viele unserer Familien bei Besondere Sterne jeden Tag.
Es kann mit dem Kind spielen, spazieren gehen, es bei Freizeitaktivitäten begleiten, gemeinsam basteln, vorlesen oder einfach Zeit mit ihm verbringen.
Behinderung bedeutet nicht automatisch Pflege.
Entscheidend ist vielmehr, welche konkrete Aufgabe das Au-pair übernehmen soll.
Sobald es sich um pflegerische oder medizinische Tätigkeiten handelt, wird die Grenze des Au-pair-Verhältnisses erreicht.
Darf ein Au-pair Medikamente verabreichen?
Die Verabreichung von Medikamenten sollte nicht als reguläre Aufgabe des Au-pairs eingeplant werden.
Das gilt insbesondere für Tätigkeiten, die medizinisches Wissen, eine genaue Dosierung, besondere Überwachung oder eine Reaktion auf mögliche Nebenwirkungen erfordern.
Auch wenn eine Medikamentengabe für Eltern seit Jahren selbstverständlich zum Alltag gehört, wird daraus keine normale Au-pair-Aufgabe.
Das Gleiche gilt beispielsweise für medizinische Maßnahmen, Wundversorgung, Injektionen oder andere Tätigkeiten, die der Kranken- oder Behandlungspflege zuzuordnen sind.
„Aber wir können es dem Au-pair doch zeigen“
Auch diesen Gedanken können wir nachvollziehen.
Eltern eines Kindes mit Behinderung haben häufig über Jahre gelernt, bestimmte Handgriffe sicher auszuführen. Manche Abläufe dauern nur wenige Minuten und erscheinen innerhalb der Familie vollkommen selbstverständlich.
Trotzdem wird aus einer medizinischen oder pflegerischen Tätigkeit keine zulässige Au-pair-Aufgabe, nur weil die Gastfamilie sie erklärt oder vormacht.
Auch eine medizinische Vorbildung des Au-pairs im Heimatland ändert grundsätzlich nichts an seiner Rolle innerhalb des deutschen Au-pair-Verhältnisses.
Ein Au-pair kommt als Au-pair in die Familie – nicht als Krankenschwester, Pflegekraft oder medizinische Assistenz.
Betreuung und Teilhabe statt Pflege
Gerade hier liegt für uns bei Besondere Sterne eine wichtige Unterscheidung.
Ein Au-pair kann einem Kind mit Behinderung unglaublich viel geben, ohne dessen Pflege zu übernehmen.
Es kann Teilhabe ermöglichen.
Gemeinsam auf den Spielplatz gehen. Einen Spaziergang machen. Ein Eis essen. Basteln. Spielen. Einen Ausflug begleiten. Zeit miteinander verbringen. Geschwister entlasten, indem es mit ihnen etwas unternimmt. Oder einem Kind einfach einen weiteren jungen Menschen an die Seite stellen, mit dem eine ganz eigene Beziehung entstehen kann.
Das ist Au-pair-Betreuung.
Medizinische Versorgung und Pflege sind etwas anderes.
Was ist mit einem medizinischen Notfall?
Davon zu unterscheiden ist eine echte Notfallsituation.
Hat ein Kind beispielsweise Epilepsie, eine schwere Allergie oder eine andere Erkrankung, bei der akute Situationen auftreten können, muss das Au-pair selbstverständlich wissen, wie es im Notfall Hilfe holt und wie der vereinbarte Notfallablauf aussieht.
Gastfamilien sollten solche Situationen deshalb bereits zu Beginn ausführlich besprechen und – wenn für das Kind vorhanden – einen ärztlich abgestimmten Notfallplan gut zugänglich hinterlegen.
Ein solcher Notfallplan ersetzt jedoch keine medizinische Fachkraft und macht medizinische Tätigkeiten nicht zu regulären Aufgaben des Au-pairs.
Die Verantwortung beginnt bereits bei der Aufgabenverteilung
Gastfamilien sollten ihr Au-pair nicht in eine Situation bringen, in der es Tätigkeiten übernehmen soll, die außerhalb seiner Rolle liegen.
Das ist nicht nur eine Frage der Regeln, sondern auch der Sicherheit.
Ein junger Mensch, der möglicherweise erst seit wenigen Wochen in Deutschland lebt, die Sprache noch lernt und das Kind gerade erst kennenlernt, sollte nicht die Verantwortung für medizinische oder pflegerische Maßnahmen tragen müssen.
Deshalb sollte bereits vor dem Matching offen besprochen werden, welche Unterstützung das Kind tatsächlich benötigt und welche Aufgaben davon ein Au-pair übernehmen kann.
Benötigt ein Kind während bestimmter Zeiten zwingend medizinische oder pflegerische Versorgung, muss diese unabhängig vom Au-pair sichergestellt werden.
Ein Au-pair für ein Kind mit Behinderung – ja. Eine Pflegekraft – nein.
Ein Kind mit Behinderung und ein Au-pair können wunderbar zusammenpassen.
Viele Familien wünschen sich gerade einen jungen Menschen, der ihrem Kind mehr Begleitung, gemeinsame Zeit und Teilhabe ermöglicht und gleichzeitig auch für die Geschwisterkinder da ist.
Dabei muss aber immer klar bleiben, welche Rolle das Au-pair hat:
Es begleitet. Es betreut. Es unterstützt im Alltag. Es ist aber keine Pflegekraft und kein Ersatz für medizinisches Fachpersonal.
Diese klare Grenze schützt das Kind, das Au-pair und letztlich auch die Gastfamilie.

Melanie Matl
Gründerin
Selbst Mutter eines Kindes mit Behinderung.


