Au-pair und Babysitting: Wie oft darf ein Au-pair abends auf die Kinder aufpassen?

Au-pair liest am Abend im warm beleuchteten Wohnzimmer einem Kind vor, das mit dem Rücken zur Kamera sitzt.

Endlich einmal wieder gemeinsam ins Restaurant gehen. Einen Kinofilm anschauen. Freunde treffen. Oder einfach abends eine Runde spazieren gehen, ohne dass jemand zu Hause bei den Kindern bleiben muss.

Für viele Gasteltern ist genau das eine der schönen Entlastungen durch ein Au-pair:

Das Au-pair kann auch abends babysitten.

Doch wie oft darf ein Au-pair Babysitting übernehmen? Zählt Babysitting zu den 30 Arbeitsstunden? Und ist es überhaupt Arbeitszeit, wenn die Kinder längst schlafen und das Au-pair eigentlich nur noch auf das Babyfon hören muss?

Darf ein Au-pair abends babysitten?

Ja. Babysitting kann ganz normal zu den Aufgaben eines Au-pairs gehören.

Die Eltern können beispielsweise abends ins Restaurant oder Kino gehen, während das Au-pair zu Hause bei den Kindern bleibt.

Wie die Betreuung konkret aussieht, hängt natürlich vom Alter der Kinder ab.

Vielleicht spielt das Au-pair zunächst noch mit den Kindern, hilft bei der Abendroutine oder liest eine Geschichte vor.

Vielleicht sind die Kinder aber auch längst im Bett, wenn die Eltern das Haus verlassen.

Dann besteht die Aufgabe des Au-pairs möglicherweise hauptsächlich darin, anwesend und aufmerksam zu sein und auf das Babyfon zu hören.

Die Kinder schlafen – ist das trotzdem Arbeitszeit?

Ja.

Denn das Au-pair kann das Haus nicht verlassen und über seine Zeit frei verfügen. Es trägt während dieser Zeit die vereinbarte Aufsicht und muss reagieren können, wenn ein Kind aufwacht oder Hilfe benötigt.

Natürlich darf das Au-pair dabei auf dem Sofa sitzen, lesen oder einen Film auf Netflix schauen.

Es muss nicht neben dem Kinderbett sitzen und darauf warten, dass etwas passiert.

Aber es muss anwesend, erreichbar und in der Lage sein, die Betreuung tatsächlich zu übernehmen.

Aus einem gemütlichen Filmabend wird deshalb nicht automatisch Freizeit, nur weil die Kinder schlafen.

Babysitting zählt zu den 30 Stunden pro Woche

Dieser Punkt ist besonders wichtig:

Babysitting kommt nicht zusätzlich zu den regulären Arbeitsstunden hinzu.

Für ein Au-pair in Deutschland gelten grundsätzlich maximal sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich.

Die Bundesagentur für Arbeit bezieht die Beaufsichtigung der Kinder ausdrücklich in diese Arbeitszeit ein.

Wenn Ihr Au-pair also unter der Woche bereits 28 Stunden unterstützt und am Samstagabend vier Stunden babysitten soll, lässt sich das nicht einfach zusätzlich auf die Woche draufsetzen.

Babysitting muss von Anfang an in die Wochenplanung einbezogen werden.

Auch die Grenze von sechs Stunden am Tag beachten

Nicht nur die Wochenstunden sind entscheidend.

Auch die tägliche Arbeitszeit sollte beim Babysitting berücksichtigt werden.

Hat das Au-pair beispielsweise morgens zwei Stunden und nachmittags bereits vier Stunden unterstützt, sind die sechs Stunden für diesen Tag erreicht.

Dann kann nicht einfach am selben Abend noch ein dreistündiges Babysitting angehängt werden.

Wenn Sie bereits wissen, dass Sie am Freitagabend ausgehen möchten, planen Sie den Freitag entsprechend.

Vielleicht benötigt die Familie das Au-pair dafür morgens nicht oder organisiert einen Teil der Nachmittagsbetreuung anders.

Genau dafür ist ein guter Wochenplan da.

Wie viele Abende pro Woche muss ein Au-pair frei haben?

Au-pairs müssen in Deutschland mindestens vier freie Abende pro Woche erhalten.

Das bedeutet im Umkehrschluss nicht automatisch, dass eine Gastfamilie jede Woche an den übrigen drei Abenden Babysitting einplanen sollte.

Die vier freien Abende sind eine Mindestvorgabe. Die tatsächliche Einteilung sollte sich am Bedarf der Familie, den vereinbarten Arbeitszeiten und einem fairen gemeinsamen Wochenplan orientieren.

Zusätzlich stehen einem Au-pair mindestens eineinhalb volle Ruhetage pro Woche zu; mindestens ein Sonntag im Monat muss frei sein.

Babysitting am besten im Wochenplan festhalten

„Ach übrigens, wir gehen heute Abend essen.“

Für das Au-pair ist eine solche spontane Information nicht besonders angenehm, wenn es selbst bereits etwas geplant hat.

Deshalb empfehlen wir bei Besondere Sterne, geplantes Babysitting möglichst frühzeitig in den Wochenplan aufzunehmen.

Wenn Sie bereits wissen, dass am Freitag ein Restaurantbesuch oder am Samstag ein Geburtstag geplant ist, tragen Sie die Babysitting-Zeit direkt ein und berücksichtigen Sie diese bei den übrigen Arbeitsstunden.

So weiß das Au-pair:

An diesem Abend werde ich gebraucht – an den anderen Abenden kann ich meine Freizeit planen.

Was passiert, wenn die Eltern später nach Hause kommen?

Auch darüber sollte vorher gesprochen werden.

Wenn Sie ankündigen, um 22:30 Uhr zurück zu sein, sollte aus 22:30 Uhr nicht regelmäßig Mitternacht werden.

Natürlich kann sich ein Abend einmal verzögern. Dann genügt eine kurze Nachricht.

Wichtig ist aber auch hier der gegenseitige Respekt.

Das Au-pair plant möglicherweise am nächsten Morgen einen Sprachkurs, einen Ausflug oder ein Treffen mit Freunden.

Vereinbarte Endzeiten sollten deshalb möglichst eingehalten werden.

Was muss das Au-pair beim Babysitting wissen?

Bevor Eltern zum ersten Mal ausgehen, sollten einige Dinge geklärt sein.

Wo schlafen die Kinder? Was passiert normalerweise, wenn ein Kind aufwacht? Darf es noch etwas trinken oder essen? Wo befindet sich das Babyfon? Wie sind die Eltern erreichbar? Welche weitere Person kann im Notfall kontaktiert werden?

Gerade bei jüngeren Kindern oder einem Kind mit besonderen Bedürfnissen sollten die Eltern den Abendablauf vorher gemeinsam mit dem Au-pair durchgehen.

Das erste Babysitting sollte nicht gleichzeitig der Moment sein, in dem das Au-pair zum ersten Mal erfährt, wie die Abendroutine der Kinder funktioniert.

Babysitting kann für Eltern echte Paarzeit zurückbringen

Ein Au-pair soll nicht hauptsächlich deshalb in einer Familie leben, damit die Eltern jeden Abend ausgehen können.

Aber gelegentliches Babysitting kann für Gasteltern eine wunderbare Entlastung sein.

Vielleicht war ein gemeinsames Abendessen zu zweit seit Monaten schwierig zu organisieren. Vielleicht möchten die Eltern ins Kino, Freunde besuchen oder einfach einmal in Ruhe spazieren gehen.

Das Au-pair ist bereits eine vertraute Person für die Kinder und bleibt in deren gewohnter Umgebung.

Gerade deshalb kann Babysitting ein schöner Bestandteil des Au-pair-Alltags sein.

Gute Planung macht Babysitting für beide Seiten entspannt

Babysitting gehört zur Kinderbetreuung – und damit zur Arbeitszeit.

Auch dann, wenn die Kinder bereits schlafen.

Wer diese Stunden von Anfang an in den Wochenplan einträgt, die 30 Wochenstunden und maximal sechs Stunden täglich berücksichtigt und dem Au-pair seine mindestens vier freien Abende pro Woche lässt, schafft klare Verhältnisse.

So können die Eltern ihren Abend genießen.

Und das Au-pair weiß gleichzeitig ganz genau:

Wann bin ich verantwortlich – und wann gehört der Abend mir?

Redaktion Besondere Sterne · Veröffentlicht am

Weiterlesen

Auch hilfreich