Au-pair mit zur Mutter-Kind-Kur nehmen: Unterstützung während der Kur mit Kind mit Behinderung

Ob ein Au-pair mit zur Mutter-Kind-Kur kommen kann, entscheidet die jeweilige Kurklinik – die Familie sollte vor der Buchung nach Unterbringung, Kosten und Regeln fragen. Wenn die Klinik zustimmt, kann das vertraute Au-pair das Kind mit Behinderung außerhalb der Anwendungen begleiten. Betreuung zählt als Arbeitszeit, medizinische Aufgaben bleiben Fachkräften vorbehalten.
Eine Mutter-Kind-Kur soll eigentlich eines schaffen: Entlastung.
Zeit für die eigene Gesundheit. Therapien. Gespräche. Anwendungen. Bewegung. Ruhe.
Doch gerade für eine Mutter mit einem Kind mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf stellt sich schnell die Frage:
Wie soll ich mich erholen, wenn mein Kind auch während der Kur eine intensive Begleitung braucht?
Je nach Kind und Kurklinik kann deshalb eine Überlegung sein, das eigene Au-pair mit zur Mutter-Kind-Kur zu nehmen.
Denn das Au-pair kennt das Kind bereits, kennt seine Routinen und kann außerhalb der Anwendungen unterstützen.
Wichtig ist allerdings: Das muss unbedingt vorher mit der jeweiligen Kurklinik besprochen und genehmigt werden.
Darf das Au-pair mit zur Mutter-Kind-Kur?
Ob eine zusätzliche Begleitperson beziehungsweise das Au-pair mit in eine Mutter-Kind-Kurklinik kommen kann, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Kurkliniken haben unterschiedliche Konzepte, räumliche Möglichkeiten und Regelungen.
Deshalb sollte die Familie bereits vor der Buchung beziehungsweise vor Antritt der Mutter-Kind-Kur direkt bei der Klinik anfragen:
Kann unser Au-pair mitreisen?
Kann es in der Klinik untergebracht werden?
Welche zusätzlichen Kosten entstehen?
Kann das Au-pair das Kind außerhalb der Betreuungszeiten begleiten?
Darf es das Kind zu bestimmten Angeboten bringen und abholen?
Welche Regeln gelten innerhalb der Einrichtung?
Erst wenn die Klinik zugestimmt hat, sollte entsprechend geplant werden.
Warum kann ein Au-pair während einer Mutter-Kind-Kur hilfreich sein?
Eine Kurklinik kann Betreuung anbieten – aber nicht jedes Betreuungsangebot passt automatisch zu jedem Kind.
Gerade ein Kind mit Behinderung benötigt möglicherweise eine engere Begleitung.
Vielleicht kann es nicht einfach in einer größeren Kindergruppe bleiben.
Vielleicht braucht es Unterstützung bei der Kommunikation.
Vielleicht benötigt es bei Übergängen eine vertraute Person.
Vielleicht kann es Gefahren nicht ausreichend einschätzen.
Oder es braucht aufgrund seiner Behinderung eine Eins-zu-eins-Begleitung bei Freizeitaktivitäten.
Genau hier kann ein bereits vertrautes Au-pair eine enorme Unterstützung sein.
Die Mutter soll ihre Anwendungen auch wirklich wahrnehmen können
Stellen wir uns vor:
Um 10 Uhr beginnt eine Anwendung der Mutter.
Gleichzeitig funktioniert die Betreuung des Kindes an diesem Tag nicht wie geplant.
Ohne zusätzliche Unterstützung steht die Mutter sofort wieder vor der Frage:
Gehe ich zu meiner Anwendung oder bleibe ich bei meinem Kind?
Mit einem Au-pair kann – sofern es mit der Klinik abgestimmt ist – eine zusätzliche Möglichkeit entstehen.
Das Au-pair beschäftigt das Kind.
Geht eine Runde spazieren.
Spielt draußen.
Liest ein Buch.
Oder begleitet es zu einem passenden Freizeitangebot.
Die Mutter kann währenddessen ihre Anwendung wahrnehmen.
Und genau darum geht es bei einer Kur schließlich auch:
Die Mutter soll sich um ihre eigene Gesundheit kümmern dürfen.
Besonders bei Kindern mit Behinderung kann Vertrautheit wichtig sein
Eine Mutter-Kind-Kur bedeutet auch für das Kind:
neuer Ort, neues Zimmer, neue Menschen, andere Abläufe und eine ungewohnte Betreuung.
Für manche Kinder ist das überhaupt kein Problem.
Für andere kann genau diese Veränderung schwierig sein.
Ein vertrautes Au-pair kann dann Sicherheit geben.
Da ist jemand, den das Kind bereits kennt.
Der weiß, welches Spiel beruhigt.
Der weiß, wie das Kind kommuniziert.
Der seine Routinen kennt.
Und der nicht erst am ersten Kurtag herausfinden muss, wie dieses Kind funktioniert.
Au-pair als Freizeitassistenz während der Kur
Auch außerhalb der eigentlichen Anwendungen kann das Au-pair als Freizeitassistenz für ein Kind mit Behinderung unterstützen.
Während andere Kinder vielleicht selbstständig auf dem Gelände spielen können, benötigt das eigene Kind möglicherweise eine Begleitung.
Dann kann das Au-pair beispielsweise:
mit auf den Spielplatz gehen,
einen Spaziergang machen,
das Kind bei einem Freizeitangebot begleiten,
mit ihm basteln oder spielen,
gemeinsam die Umgebung erkunden
oder einfach für eine gewisse Zeit die Betreuung übernehmen.
Dadurch kann für die Mutter tatsächlich ein Freiraum entstehen.
Und was ist mit Geschwisterkindern?
Auch hier kann das Au-pair unglaublich wertvoll sein.
Vielleicht reist eine Mutter mit mehreren Kindern zur Mutter-Kind-Kur.
Ein Kind hat eine Behinderung, die Geschwister nicht.
Dann können die Bedürfnisse sehr unterschiedlich sein.
Vielleicht möchte das Geschwisterkind bei einem Freizeitprogramm mitmachen, während das Kind mit Behinderung dort nicht teilnehmen kann.
Oder das Kind mit Behinderung benötigt gerade Ruhe, während das Geschwisterkind unbedingt nach draußen möchte.
Mit einer zusätzlichen vertrauten Person kann man sich aufteilen.
Und dadurch muss nicht immer automatisch ein Kind zurückstecken.
Das Au-pair kann auch einmal das Kind übernehmen – und Mama macht etwas mit dem Geschwisterkind
Gerade während einer mehrwöchigen Kur kann auch das wichtig sein.
Vielleicht sagt die Mutter:
„Heute Nachmittag möchte ich nur mit meiner Tochter etwas unternehmen.“
Das Au-pair bleibt währenddessen beim anderen Kind.
Oder umgekehrt.
Das Au-pair unternimmt etwas mit dem Geschwisterkind und Mama verbringt bewusst Zeit mit dem Kind mit Behinderung.
Eine zusätzliche Person schafft auch hier wieder:
mehr Möglichkeiten für individuelle Zeit.
Das Au-pair ersetzt keine medizinische oder pflegerische Fachkraft
Bei aller Unterstützung muss die Aufgabenverteilung klar bleiben.
Ein Au-pair wird durch die Mitreise zur Kur nicht plötzlich zur Therapeutin, Pflegekraft oder medizinischen Assistenz.
Medizinische und pflegerische Tätigkeiten, die nicht zum zulässigen Aufgabenbereich eines Au-pairs gehören, werden auch während einer Mutter-Kind-Kur nicht zu Au-pair-Aufgaben.
Die Unterstützung bleibt im Bereich der Kinderbetreuung, Begleitung und Freizeitassistenz, soweit diese im konkreten Fall zulässig und mit der Einrichtung abgestimmt ist.
Die Betreuung während der Kur ist Arbeitszeit
Auch dieser Punkt sollte vor der Reise klar sein.
Nur weil die Familie an einem Kurort ist, hat das Au-pair nicht automatisch Urlaub.
Wenn das Au-pair das Kind betreut, begleitet oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sein muss, handelt es sich um Arbeitszeit.
Deshalb gelten auch während der Mutter-Kind-Kur weiterhin die vereinbarten beziehungsweise zulässigen Arbeitszeiten des Au-pairs.
Die Aufgaben sollten möglichst bereits vorher gemeinsam geplant werden.
Wer bezahlt Unterkunft und Verpflegung des Au-pairs?
Auch das sollte unbedingt vorab mit der Klinik geklärt werden.
Wenn die Klinik die zusätzliche Unterbringung eines Au-pairs erlaubt, sollte gefragt werden, welche Kosten dafür entstehen und welche Leistungen darin enthalten sind.
Die Gastfamilie sollte nicht davon ausgehen, dass die Kosten für eine zusätzliche Begleitperson automatisch von der Krankenkasse oder einem anderen Kostenträger übernommen werden.
Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kostenübernahme möglich ist, muss im konkreten Fall vorab mit dem zuständigen Kostenträger geklärt werden.
Frühzeitig bei der Kurklinik anfragen
Wenn Sie überlegen, Ihr Au-pair mit zur Mutter-Kind-Kur zu nehmen, würden wir deshalb nicht bis kurz vor der Abreise warten.
Sprechen Sie bereits bei der Auswahl beziehungsweise Planung der Kur mit der Einrichtung.
Erklären Sie dabei auch den Hintergrund:
Ihr Kind hat einen besonderen Unterstützungsbedarf.
Das Au-pair lebt bereits in Ihrer Familie.
Es kennt das Kind und seine Routinen.
Es soll keine therapeutischen oder pflegerischen Aufgaben übernehmen, sondern Sie im Rahmen der Kinderbetreuung und Begleitung unterstützen.
Dann kann die Kurklinik individuell prüfen, welche Möglichkeiten bestehen.
Eine Mutter-Kind-Kur darf auch für die Mutter eine Kur sein
Gerade Mütter von Kindern mit Behinderung funktionieren im Alltag häufig an unglaublich vielen Stellen gleichzeitig.
Kinder.
Therapien.
Schule.
Termine.
Geschwister.
Haushalt.
Arbeit.
Organisation.
Eine Mutter-Kind-Kur soll deshalb nicht einfach bedeuten, dass dieser komplette Alltag für drei Wochen an einen anderen Ort verlegt wird.
Wenn die jeweilige Klinik es ermöglicht, kann die Mitnahme eines vertrauten Au-pairs deshalb eine wertvolle zusätzliche Unterstützung sein.
Nicht als Pflegekraft.
Nicht als Therapeutin.
Sondern als vertraute Betreuungsperson und Freizeitassistenz, die das Kind bereits kennt.
Und vielleicht entsteht dadurch genau das, was sich eine Mutter von ihrer Mutter-Kind-Kur eigentlich erhofft:
Zeit für die eigene Gesundheit – mit dem guten Gefühl, dass die Kinder trotzdem vertraut und liebevoll begleitet werden.

Melanie Matl
Gründerin
Selbst Mutter eines Kindes mit Behinderung.


