Au-pair krank: Was passiert, wenn das Au-pair krank wird?

Eine Tasse Tee mit Zitronenscheibe auf einem Nachttisch neben einer zusammengelegten Decke, weiches Tageslicht durch ein Fenster.

Auch ein Au-pair wird einmal krank.

Eine Erkältung, Magen-Darm, eine Grippe, Kopfschmerzen oder ein Infekt – bei einem Au-pair-Aufenthalt von bis zu einem Jahr ist es vollkommen normal, dass es auch einmal ein paar Tage gibt, an denen das Au-pair nicht arbeiten kann.

Aber was passiert, wenn das Au-pair krank ist? Wer bezahlt den Arzt? Läuft das Taschengeld weiter? Und welche Verantwortung hat die Gastfamilie?

Grundsätzlich ist die Antwort ziemlich unkompliziert:

Ist das Au-pair krank, ist es krank und darf sich erholen.

Au-pairs sind für den Krankheitsfall versichert

Ein Au-pair-Verhältnis unterliegt in Deutschland nicht der normalen Sozialversicherungspflicht.

Trotzdem muss für das Au-pair während seines Aufenthalts ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen. Die Gastfamilie trägt die Kosten für die erforderliche Versicherung gegen Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Unfall.

Bei Besondere Sterne informieren wir unsere Gastfamilien bereits vor der Einreise über eine passende Au-pair-Versicherung, beispielsweise über die speziellen Au-pair-Tarife von DR-WALTER.

So ist das Au-pair für den Krankheitsfall während seines Aufenthalts abgesichert.

Was passiert, wenn das Au-pair eine Woche Grippe hat?

Dann hat es eben eine Woche Grippe.

Es muss daraus kein großes Problem entstehen.

Wenn das Au-pair Fieber hat, einen stärkeren Infekt oder sich tatsächlich nicht arbeitsfähig fühlt, braucht es Ruhe und Zeit, wieder gesund zu werden.

Die Kinderbetreuung muss für diese Zeit von der Familie anderweitig organisiert werden.

Ein Au-pair sollte nicht krank mit Fieber Kinder betreuen müssen – schon allein deshalb nicht, weil sich sonst möglicherweise die gesamte Familie ansteckt.

Die Bundesagentur für Arbeit formuliert es ebenfalls sehr klar: Natürlich darf auch ein Au-pair krank sein, und in diesem Fall müssen sich die Gasteltern um das Au-pair kümmern.

Das Taschengeld läuft bei Krankheit weiter

Auch dieser Punkt ist für Gastfamilien wichtig.

Das Au-pair erhält keinen normalen Arbeitslohn, sondern ein monatliches Taschengeld von 280 Euro.

Eine Erkrankung bedeutet nicht, dass die Familie anschließend anfängt zu rechnen:

„Du warst fünf Tage krank, deshalb ziehen wir dir diese Tage vom Taschengeld ab.“

In den üblichen Au-pair-Vertragsregelungen ist die Fortzahlung des Taschengeldes im Krankheitsfall vorgesehen – bis zum Ende des Au-pair-Verhältnisses, längstens für sechs Wochen.

Damit ist auch eine normale Erkrankung von einigen Tagen oder beispielsweise einer Woche überhaupt nichts Außergewöhnliches.

Wenn das Au-pair zum Arzt muss

Braucht das Au-pair einen Arzt, kann es über seine Au-pair-Krankenversicherung ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.

Gerade am Anfang kann die Gastfamilie dabei ruhig ein bisschen unterstützen.

Vielleicht kennt das Au-pair noch keinen Hausarzt.

Vielleicht weiß es nicht, welche Praxis angerufen werden muss.

Vielleicht reichen die Deutschkenntnisse noch nicht aus, um am Telefon einen Termin zu vereinbaren.

Dann kann man beim ersten Mal gemeinsam anrufen oder das Au-pair zur Praxis begleiten.

Beim nächsten Mal weiß es bereits besser, wie das deutsche Gesundheitssystem funktioniert.

Ein bisschen Fürsorge gehört zum Zusammenleben

Das Au-pair ist weit weg von seiner eigenen Familie.

Wenn es mit 39 Grad Fieber im Bett liegt, ist seine Mama vielleicht mehrere tausend Kilometer entfernt.

Da finden wir es selbstverständlich, auch einmal nachzufragen:

„Brauchst du etwas?“

Vielleicht bringt man einen Tee mit.

Eine Suppe.

Etwas aus der Apotheke.

Oder fährt das Au-pair zum Arzt, wenn es ihm wirklich schlecht geht.

Nicht, weil die Gastfamilie jetzt die Krankenpflege übernehmen muss.

Sondern weil das Au-pair für dieses Jahr Familienmitglied auf Zeit ist.

Und was ist bei Kopfschmerzen oder Menstruationsbeschwerden?

Nicht jede körperliche Beschwerde bedeutet automatisch, dass ein kompletter Arbeitstag ausfallen muss.

Gerade bei Kopfschmerzen, Menstruationsbeschwerden oder allgemeinem Unwohlsein kann man miteinander sprechen:

Wie geht es dir heute wirklich? Was traust du dir zu?

Vielleicht ist ein ruhiger Nachmittag möglich.

Statt auf den Spielplatz zu gehen, werden Bücher gelesen.

Es wird gepuzzelt.

Gemalt.

Ein Brettspiel gespielt.

Oder gemeinsam ein Kinderfilm angeschaut.

Gleichzeitig gilt natürlich: Wenn das Au-pair starke Schmerzen hat oder tatsächlich krank ist, muss es sich ausruhen können.

Starke, ungewöhnliche oder wiederkehrende Beschwerden sollten medizinisch abgeklärt werden und nicht einfach als „nur Periode“ oder „nur Kopfschmerzen“ abgetan werden.

Krankheit gehört zu einem Jahr Zusammenleben einfach dazu

Wer einen jungen Menschen für mehrere Monate in seine Familie aufnimmt, muss damit rechnen, dass dieser Mensch auch einmal krank wird.

Vielleicht drei Tage.

Vielleicht eine Woche.

Vielleicht liegt einmal die ganze Familie nacheinander mit demselben Infekt flach.

Das gehört zum Leben.

Wichtig ist vor allem, dass der Versicherungsschutz von Anfang an geregelt ist und das Au-pair weiß, wie es im Krankheitsfall medizinische Hilfe bekommt.

Und dann darf es eigentlich genauso unkompliziert sein wie bei jedem anderen Familienmitglied:

Krank ist krank. Gesund werden. Und danach geht der ganz normale Au-pair-Alltag weiter.

Hinweis: Au-pair-Verhältnisse unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Die Gastfamilie muss jedoch die erforderliche Versicherung für Krankheit, Schwangerschaft/Geburt und Unfall abschließen und die Beiträge tragen.

Redaktion Besondere Sterne · Veröffentlicht am

Weiterlesen

Auch hilfreich