Darf ein Au-pair mein Kind zur Schule, Therapie oder zum Verein begleiten?

Ein Au-pair kann Kinder zur Schule bringen, zu Therapieterminen begleiten und zu Verein oder Hobby mitgehen. Es begleitet dabei den Alltag, übernimmt aber keine Therapie und ersetzt keine fachlich definierte Assistenz. Begleitzeiten sind Arbeitszeit.
Zur Schule bringen. Von der Therapie abholen. Zum Fußballtraining fahren. Beim Kinderturnen dabeibleiben. Ein Kind mit Behinderung auf dem Weg begleiten oder ihm die Teilnahme an einem Freizeitangebot ermöglichen.
Für viele Familien besteht ein großer Teil des Alltags gar nicht nur aus klassischer Kinderbetreuung zu Hause – sondern daraus, Kinder sicher von einem Ort zum nächsten zu begleiten und ihnen die Teilnahme am Alltag zu ermöglichen.
Gerade für Familien mit einem Kind mit Behinderung kann diese Begleitung eine enorme Entlastung sein.
Denn manche Kinder könnten grundsätzlich eine Schule besuchen, an einem Sportangebot teilnehmen, zur Musikschule gehen oder ein Hobby ausüben – sie können den Weg dorthin oder die Situation vor Ort aber noch nicht alleine bewältigen.
Hier kann ein Au-pair im Rahmen des Familienalltags eine wertvolle Unterstützung und Begleitperson sein.
Darf ein Au-pair ein Kind zur Schule bringen?
Ja. Ein Au-pair kann Kinder morgens zur Schule bringen und nach Schulschluss wieder abholen.
Das kann – abhängig vom Alter des Kindes, der Entfernung und den Gegebenheiten vor Ort – zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit Bus und Bahn oder mit dem Auto erfolgen.
Für viele Familien gehört diese Schulwegbegleitung durch das Au-pair ganz selbstverständlich zum Wochenplan.
Besonders wertvoll kann das für ein Kind sein, das den Schulweg aufgrund seines Alters, Entwicklungsstandes oder einer Behinderung noch nicht selbstständig zurücklegen kann.
Vielleicht kann das Kind Verkehrsgefahren noch nicht ausreichend einschätzen.
Vielleicht benötigt es Orientierung.
Vielleicht kann es öffentliche Verkehrsmittel noch nicht alleine nutzen.
Oder es braucht einfach eine vertraute Person, die ihm auf dem Weg Sicherheit gibt.
Dann kann das Au-pair gemeinsam mit dem Kind zur Schule gehen oder fahren und es dort sicher übergeben.
Schulwegbegleitung und Schulbegleitung sind nicht dasselbe
Diese beiden Begriffe sollten voneinander unterschieden werden.
Die Schulwegbegleitung endet grundsätzlich dort, wo das Kind sicher in der Schule angekommen ist.
Eine Schulbegleitung dagegen unterstützt ein Kind während seines Schulalltags und gegebenenfalls während des Unterrichts. Ob und in welcher Form eine solche Unterstützung notwendig ist und finanziert werden kann, hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes und den zuständigen Leistungsträgern ab.
Für den normalen Au-pair-Alltag ist zunächst wichtig:
Zur Schule bringen und von der Schule abholen kann eine ganz normale Aufgabe des Au-pairs sein.
Und gerade diese scheinbar kleinen Randzeiten können für eine Familie eine enorme Entlastung darstellen.
Gerade bei einem Kind mit Behinderung kann der Weg entscheidend sein
Manchmal ist gar nicht die Schule selbst das organisatorische Problem.
Das Kind hat seinen Schulplatz, fühlt sich dort wohl und ist während des Schultages gut versorgt.
Aber morgens muss jemand mitfahren.
Mittags muss jemand wieder vor der Schule stehen.
Vielleicht kann das Kind aufgrund seiner Behinderung nicht alleine mit dem Bus fahren oder den Weg zu Fuß bewältigen.
Für berufstätige Eltern können genau diese Zeiten schwierig abzudecken sein.
Ein Au-pair kann hier zu einer verlässlichen Begleitperson im Alltag werden.
Und manchmal sind genau diese 30 oder 45 Minuten morgens und nachmittags die Unterstützung, die einer Familie bisher gefehlt hat.
Darf ein Au-pair ein Kind zur Therapie begleiten?
Auch die Begleitung zu Therapieterminen kann Teil des Familienalltags sein.
Ein Au-pair kann ein Kind beispielsweise zur Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie oder Reittherapie bringen und anschließend wieder abholen.
Wenn Eltern, Therapeut und Einrichtung damit einverstanden sind, kann das Au-pair gegebenenfalls auch während des Termins dabeibleiben und zuschauen.
Gerade für ein Kind mit Behinderung kann eine vertraute Person zusätzliche Sicherheit geben.
Das Kind kennt sein Au-pair aus dem täglichen Familienleben. Es weiß: Da ist jemand, dem ich vertraue und der bei mir bleibt.
Das kann gerade bei neuen Situationen oder Übergängen sehr hilfreich sein.
Bei der Therapie zuschauen und für den Alltag lernen
Es kann sogar sinnvoll sein, wenn das Au-pair gelegentlich bei einer Therapie dabei ist.
Vielleicht sieht es dort, wie ein Kind zum Kommunizieren motiviert wird.
Vielleicht lernt es eine bestimmte Gebärde kennen.
Vielleicht zeigt eine Therapeutin, wie ein Kind im Alltag spielerisch zu einer bestimmten Bewegung oder Handlung ermutigt werden kann.
Oder das Au-pair sieht, wie ein Talker oder andere unterstützte Kommunikation eingesetzt wird.
Solche Anregungen können später ganz selbstverständlich in den normalen Familienalltag einfließen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass das Au-pair anschließend selbst eine Therapie durchführt.
Therapie begleiten bedeutet nicht Therapie übernehmen
Diese Abgrenzung ist uns bei Besondere Sterne besonders wichtig.
Ein Au-pair darf ein Kind zur Therapie begleiten, dort gegebenenfalls zuschauen und Anregungen für den gemeinsamen Alltag mitnehmen.
Es wird dadurch aber nicht zum Therapeuten.
Es erstellt keine Therapiepläne, trifft keine medizinischen Entscheidungen und übernimmt keine therapeutischen oder pflegerischen Fachaufgaben.
Aber natürlich darf ein Au-pair Dinge, die ohnehin zum Alltag des Kindes gehören, kennenlernen und anwenden.
Wenn ein Kind beispielsweise einen Talker nutzt, kann das Au-pair diesen selbstverständlich auch beim gemeinsamen Spielen reichen.
Wenn das Kind unterstützende Gebärden verwendet, kann das Au-pair diese lernen.
Und wenn eine Therapeutin zeigt, wie das Kind spielerisch zu etwas ermutigt werden kann, kann eine solche Idee auch beim gemeinsamen Spielen zu Hause aufgegriffen werden.
Alltagsbegleitung bleibt Alltagsbegleitung – auch wenn man dabei etwas von den Therapeuten des Kindes lernt.
Darf ein Au-pair ein Kind zum Sport oder Verein begleiten?
Auch die Begleitung zu Freizeitaktivitäten, Vereinen und Hobbys kann wunderbar in den Au-pair-Alltag integriert werden.
Das Au-pair kann ein Kind beispielsweise begleiten zu:
- Fußball oder anderen Sportangeboten
- Kinderturnen
- Schwimmen
- Karate oder anderen Kampfsportangeboten
- Musikschule oder Musikgarten
- Reiten
- Tanzunterricht
- Spielgruppen
- Freizeitangeboten oder Ferienprogrammen
Bei vielen Kindern bedeutet das einfach: hinbringen und später wieder abholen.
Bei einem Kind mit Behinderung kann die Begleitung manchmal noch viel mehr bewirken.
Wenn das Au-pair als Freizeitassistenz Teilhabe ermöglicht
Vielleicht würde ein Kind mit Behinderung unglaublich gerne zum Kinderturnen gehen.
Der Verein ist offen und das Kind könnte grundsätzlich teilnehmen – benötigt aber eine Person, die mitgeht.
Vielleicht braucht es Orientierung in der Gruppe.
Vielleicht Unterstützung bei der Kommunikation.
Vielleicht muss eine Aufgabe noch einmal vereinfacht erklärt werden.
Vielleicht benötigt das Kind Hilfe bei Übergängen oder einfach die Sicherheit, dass eine vertraute Person in der Nähe ist.
Hier kann ein Au-pair als Freizeitassistenz eine wertvolle Rolle übernehmen.
Es begleitet das Kind, gibt Sicherheit und hilft ihm dabei, an einem Freizeitangebot teilzunehmen, das ohne zusätzliche Begleitung möglicherweise nur schwer zugänglich wäre.
Ein Au-pair als Freizeitassistenz für ein Kind mit Behinderung
Gerade für Familien mit Kindern mit Behinderung kann diese Möglichkeit besonders interessant sein.
Denn Freizeitassistenz muss nicht bedeuten, dass ständig ein kompliziertes Förderprogramm stattfindet.
Manchmal bedeutet Assistenz einfach:
mitgehen.
Mit zum Fußballplatz.
Mit zum Musikunterricht.
Mit zum Kinderturnen.
Mit auf den Spielplatz.
Mit zum Reiten.
Dort bleiben, Orientierung geben, Kommunikation unterstützen und dem Kind helfen, seinen Platz in der Gruppe zu finden.
Ein Au-pair, das das Kind gut kennt und täglich mit ihm zusammenlebt, kann dabei zu einer vertrauten und verlässlichen Freizeitassistenz werden.
Kann ein Au-pair als Freizeitassistenz über das Persönliche Budget finanziert werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Familien mit einem Kind mit Behinderung auch das Persönliche Budget interessant sein.
Je nach individuellem Hilfebedarf und Bewilligung können darüber Assistenzleistungen organisiert werden. In diesem Zusammenhang kann auch die Tätigkeit eines Au-pairs als Freizeitassistenz eine Möglichkeit sein.
Ob und in welchem Umfang dies im konkreten Fall bewilligt und finanziert werden kann, muss immer individuell mit dem zuständigen Leistungsträger geklärt werden.
Das Persönliche Budget ist deshalb ein eigenes Thema, mit dem sich Familien frühzeitig beschäftigen sollten, wenn sie für ihr Kind Assistenz im Freizeitbereich benötigen.
Beraten lassen können Sie sich dazu unabhängig und kostenfrei bei einer Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in Ihrer Nähe.
Beratungsstelle in Ihrer Nähe findenDas Au-pair als Brückenbauer auf dem Spielplatz
Freizeitassistenz muss aber nicht immer ein organisierter Verein sein.
Auch der ganz normale Besuch auf dem Spielplatz kann für ein Kind mit Behinderung ohne Begleitung schwierig sein.
Vielleicht kann das Kind aufgrund seines Entwicklungsstandes nicht alleine draußen bleiben.
Vielleicht findet es schwer Zugang zu anderen Kindern.
Vielleicht braucht es Unterstützung bei der Kommunikation.
Das Au-pair kann mitgehen, gemeinsam im Sandkasten sitzen, Ball spielen oder ein Spiel beginnen und andere Kinder einbeziehen.
So kann es zu einem kleinen Brückenbauer zwischen dem Kind mit Behinderung und anderen Kindern werden.
Und genau dort findet Inklusion statt.
Nicht nur in Schule oder Kindergarten.
Sondern mitten im ganz normalen Kinderalltag.
Vereine können dadurch vielleicht ihre Türen öffnen
Auch für Vereine kann eine zusätzliche Begleitperson eine große Hilfe sein.
Vielleicht möchte ein Verein ein Kind mit Behinderung gerne aufnehmen, kann aber keine individuelle Einzelbegleitung zur Verfügung stellen.
Wenn das Kind sein Au-pair als vertraute Freizeitassistenz mitbringt und dies mit dem jeweiligen Verein abgestimmt ist, kann sich dadurch möglicherweise eine neue Möglichkeit zur Teilnahme ergeben.
Natürlich muss immer individuell geschaut werden, welchen Unterstützungsbedarf das Kind tatsächlich hat und was der jeweilige Verein leisten kann.
Aber manchmal fehlt gar keine große Lösung.
Manchmal fehlt schlicht eine zusätzliche Person, die mitgeht.
Auch Begleitzeiten sind Arbeitszeit
Ein wichtiger Punkt darf bei all diesen Möglichkeiten nicht vergessen werden:
Begleitzeiten gehören zur Arbeitszeit des Au-pairs.
Wenn das Au-pair ein Kind zur Schule bringt, zur Therapie fährt oder es beim Kinderturnen begleitet, wird diese Zeit entsprechend in den Tages- und Wochenplan aufgenommen.
Ist seine Anwesenheit erforderlich und unterstützt es das Kind, handelt es sich nicht um Freizeit – auch dann nicht, wenn die Aktivität schön ist und dem Au-pair selbst Freude macht.
Auch hier gelten die allgemeinen Arbeitszeitgrenzen des Au-pair-Programms von maximal sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich.
Ein Au-pair kann Wege öffnen – manchmal im wahrsten Sinne des Wortes
Wer bringt zur Schule?
Wer holt nachmittags ab?
Wer fährt zur Logopädie?
Wer begleitet zum Fußball?
Wer bleibt beim Kinderturnen?
Und wer geht mit auf den Spielplatz, wenn das Kind aufgrund seiner Behinderung nicht alleine gehen kann?
Für Familien sind es häufig genau diese vielen kleinen Wege und Termine, die im Alltag schwer miteinander zu vereinbaren sind.
Ein Au-pair kann hier eine wertvolle zusätzliche Person sein.
Und für ein Kind mit Behinderung kann daraus noch etwas viel Größeres entstehen:
mehr Selbstständigkeit, mehr Freizeit und mehr Teilhabe.
Nicht weil das Au-pair plötzlich Therapeut oder Pflegefachkraft wird.
Sondern weil da ein vertrauter Mensch ist, der das Kind im Alltag begleitet, als Freizeitassistenz unterstützen kann und im richtigen Moment einfach sagt:
„Komm, ich gehe mit dir.“

Melanie Matl
Gründerin
Selbst Mutter eines Kindes mit Behinderung.


