Die Aufgaben eines Au Pairs
Der Aufgabenbereich eines Au Pairs ist in jeder Gastfamilie unterschiedlich und muss mit dem Au Pair vereinbart werden. Es ist empfehlenswert einen Arbeitsplan auszuarbeiten, an dem sich das Au Pair orientieren kann. Das Au Pair ersetzt keine Haushaltshilfe. Das Aupair darf keine Aufgaben der Pflege übernehmen. Es wird wie ein weiteres Familienmitglied in die Gastfamilie eingebunden und besitzt dieselben Rechte und Pflichten wie ein Familienmitglied. Die häusliche Mithilfe umfasst – inkl. Babysitting – maximal 6 Stunden pro Tag bei maximal 30 Stunden pro Woche. Wird in Ausnahmefällen eine längere Arbeitszeit erforderlich, müssen Überstunden mit mehr Freizeit ausgeglichen werden. Es werden mindestens eineinhalb zusammenhängende freie Tage pro Woche gewährt, die mindestens einmal pro Monat auf ein Wochenende fallen. Das Au Pair hat pro Woche vier freie Abende.
Die Aufgaben im Detail
Kinderbetreuung
Frühstück und einfache Mahlzeiten zubereiten, Beaufsichtigung und Betreuung der Kinder,
es dürfen keine Pflegerischen Tätigkeiten übernommen werden,
Spiele und Freizeitaktivitäten, Begleitung auf dem Weg zum Kindergarten oder in die Schule, Spaziergänge, Hausaufgabenbetreuung, Babysitting in den Abendstunden, etc.
Hilfe bei leichten Haushaltsaufgaben
Mithilfe bei der Sauberhaltung der Wohnung, Staubsaugen, Waschen und Bügeln, kleinere Einkäufe erledigen, Haustiere betreuen, Zimmerpflanzen versorgen, etc.
Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld
Unterkunft und Verpflegung werden von der Familie gestellt. Das Au Pair nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Gastfamilie. Die Unterbringung erfolgt im eigenen, beheizbaren und ausreichend möblierten Zimmer in der Wohnung oder im Wohnhaus der Familie. Im Gegenzug für die Mithilfe erhält das Au Pair ein monatliches Taschengeld von EUR 280,00.
Sprachkurs
Jedem Au Pair muss die Möglichkeit geboten werden in der Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle Veranstaltungen zu besuchen. Die Zeiten, an denen ein Sprachkurs besucht werden kann, sind mit der Familie abzusprechen. Das Au Pair erhält von der Gastfamilie einen monatlichen Sprachkurszuschuss von EUR 70,00 auch in kursfreien Monaten.
Feiertage und Urlaub
Die gesetzlichen Feiertage des Gastlandes sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen. Pro Monat, in dem das Au Pair anwesend war, werden zwei bezahlte Urlaubstage gewährt. Während des Urlaubs gelten die freien Wochentage nicht als Urlaubstage.
Förderung der Teilnahme an Veranstaltungen
Die Gastfamilie fördert die Teilnahme des Au Pairs an kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie die dazu notwendige Mobilität. Die Gastfamilie unterstützt das Au Pair dabei, Kontakte zu deutschen Jugendlichen zu finden (z.B. durch Zeitmitgliedschaft in Sportvereinen) und hilft, sich in dem neuen Umfeld zurecht zu finden.
Anreisekosten
Die Kosten für die An- und Rückreise werden in der Regel vom Au Pair übernommen.
Krankenversicherung
Die Kosten für die Krankenversicherung sind von der Gastfamilie zu tragen. Die Anmeldung ist von der Gastfamilie vorzunehmen. Hierfür wird die Agentur Informationen an die Gastfamilie weitergeben.